Jurawelt

"Fälle zum Strafrecht I und II" von Klaus Priebe
Patrick Mensel
21.09.2007

Fallrepetitorium zum Strafrecht

Eine Rezension zu:

Klaus Priebe

Fälle zum Strafrecht I

Allgemeiner Teil. Technik der Fallbearbeitung

2. Auflage

Verlag Dr. Rolf Schmidt, Grasberg bei Bremen 2007, 303 Seiten, 16,50 €

ISBN 978-3-86651-024-1

http://www.verlag-rolf-schmidt.de


sowie

 

Klaus Priebe

Fälle zum Strafrecht II

Besonderer Teil mit prozessualen Zusatzfragen

3. Auflage

Verlag Dr. Rolf Schmidt, Grasberg bei Bremen 2007, 318 Seiten, 16,50 €

ISBN 978-3-86651-025-8

http://www.verlag-rolf-schmidt.de


Die Bücher "Fälle zum Strafrecht I" und "Fälle zum Strafrecht II" wurden von Klaus Priebe verfasst und im Zuge der Neuauflagen als ein aufeinander aufgebautes Fallrepetitorium abgestimmt. Der erste Band behandelt den Allgemeinen Teil des Strafrechts, der zweite den Besonderen Teil unter Einbeziehung prozessualer Zusatzfragen.

Die im Rolf Schmidt Verlag erschienenen Studienbücher verfolgen im Allgemeinen das Ziel, umfassend auf das juristische Staatsexamen vorzubereiten. Bereits im Vorwort wird der Leser mit einer Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Staatsprüfung aus dem Jahr 2004 konfrontiert. Neben den üblichen prozentualen Angaben über die erreichten Noten wird vor allem auf das schlechte Abschneiden von Strafrechtsklausuren eingegangen. Das in diesem Rechtsgebiet verlangte Detailwissen muss in der kurzen Bearbeitungszeit von Klausuren möglichst effektiv eingesetzt werden. Unter Zeitdruck müssen viele meist bekannte Probleme erkannt und in angemessener Weise niedergeschrieben werden. Dass Strafrechtsklausuren im Examen oftmals am schlechtesten ausfallen, ist ein Umstand, der sicherlich die eine oder andere Examensnote entscheidend beeinflusst. Die beiden vorliegenden Fallsammlungen möchten daher Abhilfe schaffen und dem Leser die Technik der strafrechtlichen Fallbearbeitung näher bringen. Gerade der schwer erfassbare Allgemeine Teil des Strafrechts, aber auch der Besondere Teil können gut anhand von Fällen wiederholt und vertieft werden.

Die beiden Bücher sind folgendermaßen aufgebaut: Anfangs listet das Inhaltsverzeichnis jeden Fall auf und gibt Angaben, welche Probleme der jeweilige Fall enthält. Beim ersten Durcharbeiten empfiehlt es sich, diese Angaben nicht näher anzuschauen. Dies übt das eigenständige Lösen. Zu groß ist die Gefahr, dass man sich beim späteren Durcharbeiten des Falles beeinflussen lässt. Möchte man aber beispielsweise vor einer Klausur gezielt manche Themenschwerpunkte wiederholen, so lernt man das Inhaltsverzeichnis zu schätzen. Gezielt können die eigenen Defizite ausgemerzt werden.

Anschließend folgen die Fälle. Sachverhalt und Lösung sind durch Seitenumbruch optisch voneinander getrennt. Die Fälle unterscheiden sich durch drei verschiedene Schwierigkeitsgrade und sind allesamt umfangreich. Bereits das Fallbuch des Allgemeinen Teils ist eng mit dem Besonderen Teil verzahnt. So werden schon in diesem Band Probleme, beispielsweise aus den Tötungs- oder Vermögensdelikten, behandelt. Dies ist von essentieller Bedeutung, da der Allgemeine Teil nicht gesondert für sich behandelt werden sollte. In Klausuren werden Probleme des Allgemeinen Teils stets anhand von Delikten des Besonderen Teils aufgezeigt. So behandelt Priebe auch seltenere Fallkonstellationen, wie beispielsweise die Verbrechensverabredung nach § 30 StGB. Aber auch wichtige prozessuale Zusatzfragen werden besprochen, wie die Grundlagen eines Strafbefehls oder der Gang des Strafverfahrens.
Neben den materiell-rechtlichen Problemen des Besonderen Teils wird gerade das Prozessrecht im zweiten Band gebührend aufbereitet. Der steigenden Bedeutung des Prozessrechtes in der Strafrechtsklausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung werden beide Bücher vollauf gerecht. So widmet sich ein Fall im zweiten Band, bestehend aus elf kleineren Fällen, einzig und allein dem Prozessrecht.

Weiterhin sind im ersten Buch die Übersichten der einzelnen Deliktsarten zu erwähnen. Sie sind mit hilfreichen Hinweisen bezüglich der einzelnen Prüfungspunkte im Gutachten versehen und erleichtern den Einstieg – besonders für Leser, die mit den gängigen Prüfungsschemata noch nicht hinreichend vertraut sind.

Gesamteindruck:
Zur Vorbereitung auf Klausuren und Examen eignen sich die beiden Fallsammlungen hervorragend. Die Fälle sind umfangreich und von hohem Niveau, so dass sich der Leser nach dem Durcharbeiten beider Bücher keinen unbekannten Konstellationen mehr in Klausuren ausgesetzt sehen wird. Auch gegen die prozessualen Zusatzfragen ist man nach der Lektüre bestens gewappnet. Hinsichtlich des Strafrechtes werden die beiden Fallsammlungen dem Anspruch der Rolf Schmidt Studienbücher, umfassend auf das Examen vorzubereiten, mehr als nur gerecht. Sowohl fortgeschrittene Studenten als auch Examenskandidaten werden durch die Fülle von Fällen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade gleichermaßen gefordert.





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