Fritjof Haft, Professor an der Universität Tübingen, beschreitet in der juristischen Ausbildung einen neuen Weg. Seine Normalfallmethode, mit der das Strukturdenken
erlernt werden soll, unterscheidet sich deutlich von anderen Lernmethoden. Diese Idee, die sich selbstverständlich auch durch seine beiden Bände des Besonderen Teils zieht,
macht sie in gewisser Weise einzigartig und vermittelt einen völlig neuen Lernansatz. Der erste Band behandelt die Vermögensdelikte, wohingegen der zweite Band sich den
Delikten gegen die Person und die Allgemeinheit widmet.
Der Autor hat es sich zum Ziel gemacht, dem Leser die Strukturen und Grundlagen des Strafrechtes näher zu bringen. Dabei werden explizite Angaben zur herrschenden Meinung
nicht genannt. Zu oft besteht nach Meinung des Autors die Gefahr, dass sich der herrschenden Meinung nur deshalb angeschlossen wird, weil sich deren Vertreter in der
Mehrheit befinden. Diese fehlende Markierung von herrschender Meinung oder anderer Ansicht stellt aber keineswegs einen Nachteil dar. Im Gegenteil, denn erklärtes Ziel des
Autors ist es, den Leser zum Denken anzuregen, so dass er selbst die jeweiligen Ansichten auf ihre Plausibilität hin hinterfragen soll. Juristische Probleme werden im Buch
nicht in Streitstände aufgefächert. Das Kernproblem wird aufgezeigt und mit dem Normalfall, der hinter jeder Gesetzesnorm steht, verglichen. Bei den problematischen
Tatbestandsmerkmalen wird durch Strukturdenken und Grundlagenverständnis ein gut vertretbares Ergebnis herausgearbeitet. Die Argumente ergeben sich aus der Systematik des
Stoffes und sind daher auch gut zu behalten, da sie sich leicht in größere Zusammenhänge gliedern lassen und deshalb generell in allen Problemen dieses Bereiches Anwendung
finden können. Manchem Leser mag die fehlende Kennzeichnung einzelner Ansichten zwar auf den ersten Blick befremden. Doch gerade das Fehlen dieser Angaben führt zu neuen
Denkanstößen, wenn man bereit ist, auch alternative Lösungswege zum besseren Verständnis des Stoffes zu beschreiten. Zudem kann neben den Büchern als Ergänzung ein Kommentar
gewinnbringend verwendet werden, um nähere Informationen nachzulesen.
Gerade die Verwendung übersichtlicher Grafiken zeigt, dass sich mitunter schwierige Konstellationen leicht darstellen lassen. So grenzen beispielsweise die Darstellungen im
Kapitel "Straftaten gegen die Ehre" des zweiten Bandes die dort zu behandelnden Tatbestände klar voneinander ab. Zusammen mit den sich in jedem Kapitel befindlichen
Beispielen trägt dies sehr zur Anschaulichkeit des Buches bei.
Gesamteindruck:
Die beiden Bände richten sich in erster Linie an eine Leserschaft, die offen für neue Lernansätze ist und eine Alternative zu den gängigen Lehrbüchern des Besonderen Teils
des Strafrechts sucht.
Wer sich auf die Ratschläge einlässt, wird einen hohen Nutzen aus diesen Werken ziehen können. In Verbindung mit Hafts Buch zum
Allgemeinen Teil des Strafrechts und dem
Fallrepetitorium desselben Autors kann man einen umfassenden
Einblick in die Dogmatik des deutschen Strafrechts gewinnen.
Nicht zuletzt bestechen die beiden Bände durch ihren vergleichsweise niedrigen Preis.