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Artikel 2605
Thilo Schulz

Die Fallbearbeitung im Strafrecht

Eine Rezension zu:

Gunter Arzt

Die Strafrechtsklausur


JuS-Schriftenreihe: Fallbearbeitungslehren Verlag C.H. Beck, 6. Auflage 2000, 223 Seiten, DM 24,-DM
ISBN 3-406-47251-6

http://www.beck.de


Ob es überhaupt einen Sinn hat, die Technik der Fallösung abstrakt darzustellen, wird ja von manchen bestritten. In allen Rechtsgebieten gibt es eine Vielzahl von Büchern, die dem Leser versprechen, ihm die Technik der Fallbearbeitung näherzubringen. Einige gehen dabei stark fallorientiert vor und berufen sich auf die vorteilhafte Wirkung des „Lernens am konkreten Fall“. Andere wiederum untermauern ihre Ausführungen nur mit kleinen Fallbeispielen, stellen die Arbeitsweise ansonsten aber recht abstrakt dar. Das Buch „Die Strafrechtsklausur“ von Gunter Arzt gehört zur letzteren Gattung. Schon 1973 in der Erstauflage erschienen, hat es inzwischen vielen Studenten gute Dienste geleistet. Nun ist die 6. Auflage auf dem Markt.

Gegenüber der Vorauflage hat sich am Konzept nichts geändert. Es wurden Kleinigkeiten überarbeitet und aktuelle Veränderungen eingebaut. Wie schon in den Vorauflagen ist es Arzt ein Anliegen, Anfängern wie Fortgeschrittenen unter die Arme zu greifen, wenn es darum geht, Schwächen bei der Fallbearbeitung zu beseitigen.

Positiv fallen schon die einleitenden Erwägung zur Frage „Wozu eigentlich Strafrecht lernen?“ auf. Das Buch hebt sich deutlich von der Masse anderer Werke ab, die nur die Stoffvermittlung zum Ziel haben und für Grundsatzfragen keinen Raum bieten (wollen). Es wird vielen Studenten sicher leichter fallen, sich mit oft verzwickten strafrechtlichen Problemen (ich sage nur: „Mauswieselfall“!) auseinanderzusetzen, wenn sie sich die Zeit für die Lektüre dieses Kapitels genommen haben. Ganz nebenbei findet man hier sinnvoll Hinweise für die Gewichtung des Stoffes in der Examensvorbereitung. Arzt beschränkt sich darauf, einen Rahmen aufzuzeigen. Im Übrigen verweist er den Studenten auf die Studienordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Passage über den Zusammenhang von Sprache und Qualität (straf-)rechtlichter Texte ist ebenfalls lesenswert.

Ausgangspunkt jeder Fallbearbeitung ist die Subsumtion des möglicherweise strafbaren Verhaltens. Arzt erläutert deshalb zur Einleitung des zweiten Teils des Buches vier immer wieder zu verzeichnende Fehler bei der Subsumtion. Daneben gibt er wertvolle Hinweise zu Auslegung und Argumentationstechnik.

Ausschließlich Sachverhaltsproblemen ist der dritte Teil des Buches vorbehalten. Jeder, der schon mal eine Strafrechtsklausur oder –hausarbeit geschrieben hat, wird folgendes Problem kennen: Man hat den Sachverhalt vor sich liegen, ein bestimmtes Verhalten ausgemacht, das eventuell strafbar sein könnte. Dann kommt man an dem Punkt, daß der Sachverhalt in einem entscheidenden Punkt unklar zu sein scheint, einfach nichts für die konkrete Frage hergibt... Den Umgang mit diesen Problemen kann man hier lernen! Das Konzept, wichtige und häufige Sachverhaltsprobleme aus AT und BT für den jeweiligen Bereich getrennt darzustellen, überzeugt ebenfalls schon beim ersten Überfliegen. Dreht sich das Buch bis einschließlich Teil drei hauptsächlich um eher technische Fragen, so beginnt mit dem vierten Teil ein Schritt in Richtung auf die Rechtsfragen. Arzt führt in Grundlagenprobleme und ausgetragenen Rechtsprobleme sowie Randprobleme ein. Es folgt eines der Kernstücke des Buches: Teil fünf ist originären Rechtsfragen vorbehalten. Arzt unterteilt den Abschnitt weiter in Hauptprobleme des AT, des BT und des Strafprozeßrechts. Dabei bildet er jeweils verschiedene Level mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad und zeigt auch häufig vorkommende Problemkonstellation auf, in denen AT- und BT-Probleme verzahnt sind.

Der Schlußabschnitt hat schließlich wieder mehr praktische, die Darstellung betreffende Fragen zum Inhalt. Es geht um Aufbauprobleme. Nach einleitenden Worten zu Sinn oder Unsinn von Aufbauschemata und der Frage nach der Entscheidung für den zwei- oder dreistufigen Verbrechensaufbau bietet Arzt dem Leser verschiedene Schemata an. Genannt seien hier nur das Schema zum fahrlässigen Begehungsdelikt oder zum Versuch. Die Strukturen stehen eindeutig im Vordergrund, allerdings erhält der Leser immer wieder wertvolle Hinweise zu Fragwürdigkeiten oder Erläuterungen, wieso etwas gerade an dieser Stelle geprüft wird und wie es mit anderen Elementen der Struktur zusammenhängt. Die (selten) auftretende Frage nach der Notwendigkeit eines Eventualgutachtens wird am Ende kurz beantwortet und beschließt das Buch.

Das Konzept überzeugt auch in der 6. Auflage noch auf Anhieb. Wer sich die Zeit nimmt, dieses wirklich nicht zu dicke Buch zu lesen, wird davon unschätzbaren Gewinn in der Klausurbearbeitung haben und sich einige Fehlschläge ersparen können. Anfänger werden gezielt auf die „Standardprobleme“ hingewiesen und vorbereitet, Examenskandidaten erhalten wertvolle Hinweise für die Vorbereitung und zur Optimierung der Anwendung des schon gelernten Stoffes. Noch dazu ist das Buch mit einem Preis von 24,- DM erfreulich günstig. Deshalb: unbedingt kaufen!





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