Thilo Schulz
Strafrecht leicht(er) gemacht
Eine Rezension zu:
Walter Gropp
Strafrecht Allgemeiner Teil
2. Auflage Springer-Verlag 2001, Berlin; Heidelberg; New York; 567 S., 49,90 DM
ISBN 3-540-41209-3
Es gibt schon jede Menge Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Bekannt sind natürlich vor allem die Werke von Wessels/Beulke oder das Lehrbuch von Kühl. Ein
relative neues, sehr umfangreiches Werk ist das vorliegende Buch von Walter Gropp. Es erschien erstmals 1997 und liegt jetzt in der 2. Auflage vor. Die Änderungen durch das
6. Strafrechtsreformgesetz wurden nun mit eingearbeitet. Der Autor (Jahrgang 1952) ist ungewöhnlich jung, hat aber bereits einen beachtlichen wissenschaftlichen Werdegang
mit mehreren Lehr- und Forschungsaufenthalten im Ausland hinter sich. Seit 1993 ist er Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Strafrechtsvergleichung an der
Universität Gießen.
Der mit der einschlägigen Strafrechtsliteratur vertraute Leser wird sich schon beim ersten Durchblättern des Buches verwundert die Augen reiben. Anders als viele andere
Lehrbücher nimmt sich der Autor viel Zeit, seinen Leser behutsam an das Strafrecht heranzuführen. Dieser Teil soll deshalb hier mit besonderer Aufmerksamkeit besprochen
werden.
Der Einstieg erfolgt über den durch die Massenmedien bekannt gewordenen Fall „Nathalie“. Das 7-jährige Mädchen wurde 1996 in Bayern Opfer eines Sexualdelikts. An
dieser Stelle könnten auch die Geschehnisse um die 12-jährige Ulrike aus Eberswalde stehen. Gropp geht ganz unbefangen an die Frage heran, wie dem Einzelnen das Strafrecht
begegnen kann. Hier ist zum einen natürlich die Begehung von Straftaten zu nennen. Spektakuläre Fälle wie das oben genannte Beispiel gelangen über die Massenmedien in das
Bewußtsein der Öffentlichkeit. Man kann aber auch schnell Zeuge von unspektakulären Straftaten wie etwa eines Ladendiebstahls oder einer Sachbeschädigung werden. Die zweite
Komponente ist die Verfolgung von Straftaten. Die polizeilichen Ermittlungen werden in aufsehenerregenden Fällen ja ebenfalls mit großem öffentlichen Interesse verfolgt.
Gropp nutzt die Gelegenheit für einen kleinen Ausblick in die Kriminalistik. Der Leser findet die polizeiliche Kriminalstatistik der Jahre 1990-1999 und weitere Tabellen,
etwa zu Verurteilungen.
Nach dieser schrittweisen Annährung an das Strafrecht klärt Gropp den Standort des Strafrechts in unserer Rechtsordnung. Neben einem ganz kurzen geschichtlichen Abriß über
die Entwicklung des Strafrechts führt der Autor den Leser in die Unterteilung formelles-materielles Strafrecht sowie Strafvollzugsrecht ein. Der Darstelltung des
internationalen Strafrechts der §§ 3-7 StGB folgt eine Darstellung der Konzeption des Strafgesetzbuchs in formaler und materieller Hinsicht. Diese Vorgehensweise schafft
beim Leser schrittweise Verständnis für Sinn und Zweck des Strafrechts sowie den Aufbau der gesetzlichen Grundlagen. Gerade Anfänger werden dieses Vorgehen sehr zu schätzen
wissen, da die wichtigsten Fachbegriffe nach und nach eingeführt werden und „das große Ganze“ nie außen vor bleibt. Rechtssoziologische Fragestellungen streift
Gropp kurz, wenn er nach dem Verhältnis von Strafrecht und Gesellschaft fragt. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem immer wieder zu hörenden Ruf nach einer
Verschärfung des Strafrechts bleiben nicht außen vor.
Die Einführung schließt mit Ausführungen zur Funktion und Legitimation von Strafrecht und Strafe. Die Legitimation von Strafe wird dabei vom staatspolitischen, vom
sozialpsychologischen und vom individual-ethischen Aspekt aus betrachtet. Gut gelungen ist auch die Darstellung der Straftheorien mit ihrem geistesgeschichtlichen
Hintergrund. Dieses Kapitel kann besonders Examenskandidaten vor der mündlichen Prüfung empfohlen werden. Am Ende diese Kapitels (wie auch der folgenden) findet der Leser
Kontrollfragen sowie eine gelungene Literaturauswahl und Rechtsprechungshinweise zur behandelten Thematik.
Das zweite Kapitel widmet sich ausführlich den Prinzipien des Strafrechts. Gropp geht dabei von der Frage aus, wie sich das Rechtsstaatsprinzip auf das Strafrecht auswirkt,
welche konkreten Ausprägungen festzustellen sind. Zum einen ist hier das Gesetzlichkeitsprinzip gem. Art. 103 II GG, § 1 StGB zu nennen. Zum anderen das Schuldprinzip. Wie
schon in der Einführung bedient sich Gropp kleiner „Leitfälle“, um den Stoff anschaulich zu gestalten. Nach der Darstellung dieser Prinzipien schlägt Gropp die
Brücke zur Strafrechtsdogmatik und stellt die Grundelemente des Straftatsystems dar.
Das dritte Kapitel trägt die Überschrift „Die Straftat im System des Strafrechts“. Hier arbeitet Gropp gut nachvollziehbar tatbestandsmäßige
Unwertverwirklichung, deren Rechtswidrigkeit und ihre Schuldhaftigkeit als materielle Strukturprinzipien heraus. Dann stellt er verschiedene Modelle zur Strukturierung des
dreistufigen Verbrechensbegriffs wie den „klassischen“ Verbrechensbegriff nach v. Liszt und Beling, den „neoklassischen“ Verbrechensbegriff nach
Mezger, den finalen Verbrechensbegriff und die finale Handlungslehre nach Welzel sowie die verschiedenen vermittelnden Ansätze dar. Gerade diese unterschiedlichen Modelle
sind es, die den Anfänger häufig verwirren. Dieses Buch ist sicher dazu geeignet, die Verwirrung zu beseitigen, nicht zuletzt wegen der Synopse ganz am Ende des
Kapitels.
Teil 2 des Buches behandelt die Lehre von der Straftat am Beispiel des vorsätzlichen begangenen Erfolgsdelikts. Die Handlungslehre wird sehr ausführlich und detailiert
dargestellt, allerdings wird man die Einzelheiten und Streitigkeiten höchstens einmal im Rahmen einer Hausarbeit benötigen und kann die Lektüre auf die Schwerpunkte
beschränken. Eine besondere Erwähnung verdient der Abschnitt über die Kausalitätstheorien. Dieses Gebiet bereitet ebenfalls vielen Anfängern Schwierigkeiten, wenn es um
„abgebrochene“, „überholende“ oder „alternative“ Kausalität geht. Gropp versucht, mit vielen Beispielsfällen und graphischen
Darstellungen das Verständnis zu erleichtern, was ihm durchaus gelingt. Rechtswidrigkeit und Schuld werden ebenfalls sehr ausführlich dargestellt, hier bleibt keine Frage
offen. Wegen der Fülle der Informationen und der guten Darstellung von Meinungsstreits eignet sich das Buch hervorragend für Hausarbeiten. Wer mit dem Buch auf Klausuren
lernt, muß sich auch hier wieder auf die Schwerpunkte beschränken, um sich nicht zu sehr mir Einzelwissen zu überfrachten. Für den kritischen Leser sollte dies allerdings
kein Problem sein.
Der dritte Teil des Buches beschäftigt sich mit den weiteren Erscheinungsformen der Straftat wie Versuch und Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme und
Fahrlässigkeitsdelikten. Teil 4 behandelt die Irrtumslehre. Die Irrtümer im Strafrecht sind bekanntlich immer wieder ein beliebtes Klausurthema und können unter Umständen
sehr verwirrend sein und schwierige Rechtsfragen aufwerfen. Gropp gelingt in diesem Teil eine hervorragende Darstellung der verschiedenen denkbaren Irrtumskonstellationen
und ihrer rechtlichen Würdigung. Ausgehend vom Gesetzeswortlaut nähert er sich in einem ersten Schritt den relevanten Ausgangsfragen bei einem Irrtum: 1. Was ist Gegenstand
des Irrtums? 2. In welcher Form wird geirrt? 3. Ist der Irrtum beachtlich? Mit dieser Struktur arbeitet Gropp systematisch alle möglichen Irrtümer auf den verschiedenen
Ebenen der Straftat ab und stellt ihrer Behandlung durch Lehre und Rechtsprechung dar. Wo es für das Verständnis nötig ist, nimmt er auch die historische Entwicklung mit in
die Darstellung auf. Durch die klare Gliederung, die eingängigen Beispiele und den gut verständlichen Stil stellt der vierte Teil eine der besten Passagen dieses Buches dar.
Wer mit den Irrtümern bisher Probleme hatte, sollte sich unbedingt diese knapp 50 Seiten durchlesen. Etwas Besseres ist auf dem Lehrbuchmarkt derzeit wohl nicht zu
finden.
Der fünfte Teil beschließt das Buch. Er handelt zum einen von der Konkurrenzlehre, zum anderen von den strafrechtlichen Sanktionen. Die Konkurrenzen haben natürlich in fast
jeder Klausur Bedeutung und sollten deshalb nicht vernachlässigt werden. Die strafrechtlichen Sanktionen dagegen spielen im Studium kaum eine Rolle. Trotzdem ist die Lektüre
dieses Abschnitts interessant und vielleicht schon in Hinblick auf das Referendariat ganz sinnvoll.
Das Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts von Walter Gropp gehört zu den interessantesten Neuerscheinungen auf diesem Gebiet. Man merkt, daß sich der Autor sehr um
das Verständnis der Leser bemüht und nicht das Faktenwissen in den Vordergrund rückt. Das kommt in den vielen kleinen Fällen zum Ausdruck, die er immer wieder zur
Illustration benutzt. Aber auch in dem Hintergrundwissen kriminologischer, rechtssoziologischer oder historischer Art, das er dem Leser in einem klaren, eingängigen Stil
darbietet. Am Ende jeder „Lektion“ findet der Leser regelmäßig Kontrollfragen zur Wiederholung und wertvolle, gut ausgewählte Literaturhinweise. Gropp hat ein
wissenschaftliches Lehrbuch geschaffen, das schon für Erstsemester von großem Wert ist. Examenskandidaten sollten sich ebenfalls damit befassen, wenn ihnen Einzelfragen
Schwierigkeiten machen. Ein sehr lesenswertes Buch!
|