Jurawelt

Artikel 1140
Thomas Franosch

Rechtliche Probleme im Internet

Eine Rezension zu:

Nicole Römer

Verbreiterungs- und Äußerungsdelikte im Internet:
Eine Untersuchung zur strafrechtlichen Bewältigung von Normanwendungs- und Normauslegungsproblemen eines neuen Kriminalitätsfeldes


Europäische Hochschulschriften, Peter Lang Verlag, Bd. 2946
Berlin ISBN 3-631-36623-X

http://www.peter-lang.de


Nicole Römer beschäftigt sich in ihrer Dissertation mit Verbreitungs- und Äußerungsdelikten die im Internet begangen werden. Dabei werden von Ihr Probleme, die bei der Anwendung von Rechtsnormen im Internet entstehen, dargestellt und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.

Die Dissertation beginnt mit einer Einführung in die Grundlagen des Internets sowie dessen technische Begriffe. Dabei zeigt Römer die Entwicklung des Internets aus dem Apranet anschaulich auf. Dieses gilt auch für die Vorstellung der Strukturen des Internets. Die technischen Einführungen sind verständlich, scheinen jedoch eher zusammengetragen als nachvollzogen zu sein.

Nach der technischen Einleitung geht Römer auf die Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch über. Dies geschieht mit einer Bestandsaufnahme der bedeutsamen kernstrafrechtlichen Delikte. Anhand von Fällen, auf die im Verlauf immer wieder zurückgegriffen wird, wird auf die Probleme hingeführt. Dabei geht Römer auf Staatsgefährdungsdelikte, Propaganda, den Aufruf und die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, Sexualdelikte, Ehrdelikte und Straftaten gegen die Selbstbestimmung ein. Neben dem Fallbeispiel werden dabei die Probleme der einzelnen Rechtsnormen im Zusammenhang mit der Anwendung im Internet angeführt. Als Beispiel wäre hier die Anwendung des Schriftenbegriffs bei Sexualstraftaten zu nennen, der sicherlich nicht ganz unproblematisch ist.

Nach der Behandlung der einzelnen Normen geht Römer auf die Strafverfolgungskompetenz ein. Dabei geht sie zunächst auf den Begriff des internationalen Strafrechts ein und erklärt dann die den §§ 3 - 9 StGB zugrundeliegenden Prinzipien, sofern diese für das Internet relevant sind. Innerhalb des Territorialprinzips geht sie dann intensiv auf die Probleme der Ubiquitätstheorie ein. Es werden ausführlich die möglichen Ansatzpunkte bzw. Anknüpfungspunkte aufgezeigt, wobei Römer die Unterscheidung zwischen konkreten und abstrakten Gefährdungsdelikten vertieft innerhalb der Bestimmung des Tatorts nach § 9 StGB darstellt. Diese Abschnitt kann als sehr gelungen angesehen werden. Es wird systematisch zu den Problemen geführt, die dann im Einzelnem vertieft werden. Dass der Theorienstreit - zumindest für die Volksverhetzung - inzwischen entgegen aller bisher vertretenen Meinungen vom BGH (LINK AUSCHWITZ URTEIL) anders entschieden worden ist, war nicht vorhersehbar.

Weiter geht Römer auf die spezialgesetzlichen Regelungen und deren Problemstellungen ein: Dabei werden von ihr die §§ 5 TDG / MDStV besprochen, sowie die am Rand betroffenen Normen des TDG und MDStV. Auch wird auf die Anwendung des § 5 TDG / MDStV eingegangen, wobei Römer sich für die Anwendung des § 5 TDG / MDStV als Vorfilter entscheidet. Innerhalb dieses Abschnittes geht sie auf die Wirkung der §§ 5 TDG / MDStV für die einzelnen Internetangebote ein. Dabei wird nicht auf das Angebot, sondern auf die einzelnen möglichen Dienste abgestellt. Römer geht davon aus, dass die Anwendbarkeit der §§ 5 TDG /MDStV im Einzelfall anhand der genutzten Dienste und Anwendungen geklärt werden muss. Eine Aufteilung in Service-, Content- und Accessprovider wird von ihr bei Anwendung der §§ 5 TDG / MDStV nicht vertreten. Auch wird die Verfassungsmäßigkeit des § 5 MDStV geprüft, wobei die Verfassungsmäßigkeit - entgegen der herrschenden Meinung - mit überzeugenden Argumenten angenommen wird.

Im letztem Kapitel werden zunächst die Probleme der Täterschaft und Teilnahme für Internetdelikte angesprochen. Dabei wird der vermittelnden Lösung zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme zugestimmt. Auch wird noch einmal auf den Hyperlinkverwender eingegangen, der sich ebenfalls als Täter oder Teilnehmer strafbar machen kann.

Der Sonderfall der Zurechnungsfragen wird anhand des Falls Felix Somm besprochen. Dabei ist das Urteil des Landgerichts München jedoch noch nicht berücksichtigt worden.

Nicht ganz gelungen ist die Darstellung der Bedeutung und Auslegung des § 5 IV TDG, die schwer verständlich und stark gekürzt ausfällt. Das Zusammenspiel der § 5 I - III TDG und § 5 IV TDG wird nicht klar.

Die Dissertation von Nicole Römer vermag zu überzeugen. In Ihrer Arbeit zeigt sie anschaulich die notwendigen Normen und deren Probleme auf. Aufgrund der noch unklaren Rechtslage muss an vielen Stellen auf etliche Meinungen eingegangen werden. Daher ist die Dissertation ideal, um einen Einstieg in die Materie des Internetrechts aus strafrechtlicher Sicht zu erhalten. Lediglich einige formale Mängel sind vorhanden. So hätte die Gliederung vielleicht etwas strukturierter ausfallen können. Dies zeigt sich zum Beispiel in der schlechten Lesbarkeit des Inhaltsverzeichnisses. Die Fußnoten sind mit Textgröße auch deutlich zu groß ausgefallen und stören beim Lesen. Auch ist leider der Druck von schlechter Qualität.
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