Die Bücher zum Strafrecht Besonderer Teil I und Strafrecht Besonderer Teil II von
Rolf Schmidt und
Klaus Priebe erschienen pünktlich zum Start des
Wintersemesters im Rolf Schmidt Verlag in der 5. Auflage, wiederum nur ein Jahr nach der Vorauflage und zeitgleich mit der Neuauflage des
Lehrbuches zum Allgemeinen Teil des Strafrechts.
Während der erste Band zum Besonderen Teil sich mit den Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit beschäftigt, werden im zweiten Band Straftaten gegen das Vermögen
zum Gegenstand ausführlicher Erörterungen gemacht. Zwar sind die beiden Bände getrennt voneinander erhältlich und auch als eigenständige Werke anzuerkennen. Durch die
gegenseitige Ergänzung sowie ihre Abstimmung aufeinander erscheint es dennoch sinnvoll, beide Lehrbücher gleichsam als komplexes Arbeitsmittel anzusehen und insoweit zur
Bearbeitung heranzuziehen.
Schmidt/Priebe wählen in den vorliegenden Bänden den bereits aus den Strafrechtslehrbüchern vorhergehender Auflagen bekannten Aufbau und Darstellungsstil. Die
Struktur der Lehrbücher orientiert sich an den durch das Strafgesetzbuch vorgegebenen Delikten und gliedert jene Straftatbestände nach deren Rechtsgut bzw. Schutzrichtung.
Innerhalb dieser systematisch angelegten Kapitel erfolgt eine Aufbereitung der jeweiligen Straftatbestände im Detail. Abschnittsweise werden dabei vor der konkreten
Darstellung des materiellen Wissens mit Anmerkungen und Definitionen versehene Aufbauschemata aufgezeigt, welche den Einstieg in die konkrete Prüfung des Tatbestandes
ermöglichen und bereits vorab auf zu erörternde Problemfelder im Rahmen des Deliktes hinweisen. Die folgende stoffliche Aufbereitung ist geprägt von dem zugrunde liegenden
Gesamtkonzept, welches auf das Erlernen und Vertiefen von juristischen Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anfertigen von Gutachten in Klausuren, ausgerichtet ist.
Nahezu jeder abgehandelte Themenkomplex wird durch mehr oder weniger umfangreiche Beispielfälle veranschaulicht und angereichert. Diese Darstellungsweise genießt nicht nur
den Vorteil einer hinreichend klausurrelevanten und anwendungsfreundlichen Wissensvermittlung, sondern verspricht in gleichem Maße den so wichtigen Wiederholungseffekt bei
der vollständigen Durchdringung des Stoffes.
Der
erste Band beginnt mit den Straftaten gegen das menschliche Leben. Dabei gelingt es den Autoren mit Erläuterungen zur Systematik der Tötungsdelikte sowie zum
Verhältnis der vorsätzlichen Tötungsdelikte untereinander einen verständlichen Einstieg in die Materie zu gewährleisten. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang
bereits die äußerst hohe Aktualität der Ausführungen sowie des Fußnotenapparates. So wurde ein Urteil des 5. Strafsenats des BGH (NJW 2006, S. 1008), welches u.a. das in
Rechtsprechung und Literatur seit jeher umstrittene Verhältnis von Mord und Totschlag betrifft, konsequent eingearbeitet und auf eine mögliche Aufweichung der bisherigen
Argumentationsstrukturen untersucht, die sich aus der neueren Bereitschaft des Strafsenats ergeben könnte, jener in der Literatur einhellig präferierten Lösung eines
Stufenverhältnisses zwischen Mord und Totschlag zu folgen und die bisher gefestigte Rechtsprechung in Frage zu stellen. Neben § 212 stehen § 211 und § 216 im Mittelpunkt der
Betrachtung. Im Rahmen des Mordtatbestandes werden ausführlich das Problem der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe und die sich daraus ergebender
Restriktionsansätze für bestimmte Mordmerkmale diskutiert. Zu den ausführlichen Erläuterungen dieser Mordmerkmale, insbesondere der Heimtücke, treten unter Bezugnahme auf
den Allgemeinen Teil des Strafrechts Erläuterungen zu sich überkreuzenden Mordmerkmalen bei mehreren Tatbeteiligten und der Frage der Anwendbarkeit des § 28 I, II StGB.
Hinsichtlich des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen ist die gelungene Darstellung der aktuellen Sterbehilfeproblematik hervorzuheben, sowie die umfassende
Wissensvermittlung im Bereich des frei- bzw. nicht freiverantwortlichen Suizids und sich darum rankende Abgrenzungsfragen.
Des Weiteren werden im ersten Band Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Straftaten im Amt, Straftaten gegen die
persönliche Freiheit, Straftaten gegen die persönliche Ehre, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Delikte gegen die Rechtspflege sowie Urkundendelikte sehr ausführlich
besprochen. Besondere Erwähnung sollte der Darstellung der Brandstiftungsdelikte zukommen. Das Lehrbuch veranschaulicht neben der sehr verständlichen Aufbereitung des
Lernstoffes die Systematik und die wichtigen Probleme der §§ 306 ff. StGB. Dabei findet jedoch keine Beschränkung auf eine fallgruppenartige Subsumtion im Bereich der
Angriffsobjekte der verschieden Brandstiftungsdelikte statt. Vielmehr wird dem Leser unter Bezugnahme auf strafrechtliche Grundprinzipien die Notwendigkeit einer
verfassungskonformen Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Auch weiterführende Fragen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen teleologischen Reduktion des
Tatbestandes des § 306a I StGB erschöpfen sich nicht in einem bloßen Aufzeigen, sondern in substantiierten Erläuterungen, welche eine Falllösung durch Anwendung
strafrechtlicher Grundlagenkenntnisse dem Leser näher bringen. Aber auch die weiteren behandelten Themenkomplexe sind sehr ausführlich und überzeugend dargestellt. Insoweit
sei darauf verwiesen, dass durch die umfangreichen Übersichten, Beispielsfälle und Erläuterungen und deren hohe Aktualität – genannt werden sollen nur exemplarisch
neueste Urteile und Aufsätze zu den Beleidigungsdelikten, Urkundendelikten oder zu § 239b StGB – besonders Examenskandidaten ein verlässliches Arbeitsmittel zur
Verfügung gestellt wird.
Der
zweite Band beinhaltet Ausführungen zum Diebstahl und zur Unterschlagung nebst entsprechenden Qualifikationstatbeständen. Des Weiteren werden Raub und
raubähnliche Delikte, Betrug und Untreue, Erpressung und räuberische Erpressung, Geld- und Wertzeichenfälschung, Hehlerei, Geldwäsche, Sachbeschädigung und Veränderung des
Erscheinungsbildes sowie sonstige Vermögensstraftaten detailliert beleuchtet. Inhaltliche Schwerpunkte sind in diesem Band bei den sowohl praxis- als auch
examensrelevanteren Deliktsgruppen angesiedelt. So finden die Darstellungen des Diebstahls sowie der Raub- und Betrugsstraftaten ihren angemessenen breiten Raum. Verstärkt
werden in diesen wichtigen Themenkomplexen von
Schmidt/Priebe zahlreiche Beispielsfälle mit klausurartigen Lösungen zur vertiefenden Übung des vermittelten
Lernstoffes sowie zur Festigung von Strukturen und Gutachtenstil dargeboten. Die klassischen strafrechtlichen Fälle finden dabei ebenso Eingang wie an aktuelle Urteile
angelehnte neuere Sachverhalte. In diesem Zusammenhang werden auftretende Probleme und Streitstände konsequent aufgearbeitet und argumentativ dargestellt. Auch die stetige
eigenständige Entwicklung von Lösungswegen unter Zuhilfenahme grundlegender Prinzipien erscheint sehr hilfreich.
Besonders erwähnenswert sind zudem die offensichtlichen Bemühungen der Autoren, neuere Formen der Kriminalität zu integrieren, welche über die in der juristischen Ausbildung
bisher alltäglichen Konstellationen hinausgehen, jedoch zukünftig von steigender Relevanz sein werden und daher auch in der Ausbildung zentral zu beleuchten sind. So werden
dem Leser beispielsweise im Rahmen des Diebstahltatbestandes zunächst die technischen Grundlagen und Wirkungsweisen von ec-Karten in Form von Maestro-Karten eröffnet, bevor
weitere Rechtsfragen hinsichtlich des Gegenstands der Zueignung bzw. der Zueignungsabsicht am konkreten Fall geprüft werden. Ebenso etabliert sich im Lehrbuch ein wachsender
Abschnitt zum Thema des Computerbetruges und zum Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten. Unterschiedlichste Fallgestaltungen, wie das Nutzen von fremden Kredit- oder
Maestro-Karten in unterschiedlichen Abbuchungsverfahren sowie das sog. Phishing zum Ausspionieren von computerspezifischen Passwörtern werden im Hinblick die verschiedenen
Tatmodalitäten der § 263a StGB und § 266b StGB untersucht und unter kritischer Würdigung der bisherigen Rechtssprechung gegenübergestellt. Negativ anzumerken ist in diesem
Zusammenhang allerdings, dass die Bestrebung zur Vollständigkeit gerade in diesem Bereich zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führt. Auch die im Anschluss an diesen
Themenbereich dargestellte Zusammenfassung zu den verschiedenen Sachverhaltskonstellationen und deren rechtlicher Einordnung vermag diesen Eindruck nicht zu beseitigen.
Dennoch ist dies wohl eher der noch nicht abschließenden rechtlichen Diskussion und der bisherigen inkonsistenten Rechtsprechung zuzuschreiben und nicht vordergründig dem
Lehrbuch als solchem anzulasten, welches den Anspruch hat, Examenskandidaten auf Augenhöhe mit den derzeitigen Entwicklungen zu bringen.
Hinzutretend sind in dem sehr examensrelevanten Bereich des § 263 neueste Urteile, beispielsweise zum persönlichen Schadenseinschlag durch Fondseinlagen, eingearbeitet
worden. Auch der Aufsehen erregende Fall der Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone unter Zuwendung sehr hoher Beträge an den Vorstand der deutschen
Aktiengesellschaft hat im Rahmen des Untreuetatbestandes § 266 I Alt. 2 Eingang in das Fallrepertoire von
Schmidt/Priebe gefunden und wird mit aktuellen Aufsätzen und
dem entsprechenden Urteil erläutert.
Regelmäßige Ergänzungen auf zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Rechtsprechung findet sich zudem stets aktualisiert auf der Homepage
http://www.verlag-rolf-schmidt.de.
Hinsichtlich beider Bände liegt ein weiterer nennenswerter Aspekt in der gelungenen Verknüpfung der Themenkomplexe des Besonderen Teils mit jenen des Allgemeinen Teils. So
wird im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge, neben einer grundlegenden Einführung und Darstellung der Entwicklung höchstrichterlicher Rechtssprechung an einschlägigen
Fällen, eine sinnvolle und gebotene Brücke zu Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts geschlagen, wie zum Beispiel der Existenz und Abgrenzung von dem
erfolgsqualifizierten Versuch und Versuch der Erfolgsqualifikation. Diese Ausführungen wiederholen sich partiell bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten, wie z.B. der
Brandstiftung mit Todesfolge oder dem Raub mit Todesfolge, jedoch stets mit den ausdrücklich genannten Besonderheiten der jeweiligen Straftatbestände und ihren
eigenständigen tatbestandsspezifischen Auslegungsfragen.
Gesamteindruck:
Insgesamt werden die Bücher Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II den Anforderungen an ein Lehrbuch vollumfänglich gerecht. Wer die beiden Bände zum Besonderen
Teil im Zusammenhang bearbeitet und gegebenenfalls auch Bezug zu
Rolf Schmidts Allgemeinem Teil zum Strafrecht nimmt, sichert sich ein umfangreiches und
anspruchsvolles Arbeitsmittel. Insbesondere Examenskandidaten werden durch die Synthese von Stoffvermittlung, Übersichten und Falllösungen profitieren können. Ist der Umgang
mit den Lehrbüchern zunächst noch gewöhnungsbedürftig, so gewinnen sie doch durch die hohe Aktualität und den so wichtigen Lern- und Wiederholungseffekt an Attraktivität.