In der 5. Auflage erschien im Juli 2006
Rolf Schmidts "Allgemeiner Teil" zum Strafrecht. In mittlerweile guter Tradition folgte das Werk der Vorauflage nach nur einem
Jahr mit zahlreichen Ergänzungen und einer daraus resultierenden nicht geringen Erweiterung des Umfangs. Ausweislich seines Vorwortes und des Vorwortes zur 1. Auflage erhebt
das Buch den Anspruch, sowohl für Übungs- als auch für Examensarbeiten nicht nur das prüfungsrelevante Wissen zu vermitteln, sondern in gleichem Maße den Leser die
strafrechtlich elementare Fertigkeit der überzeugenden Gutachtenerstellung zu lehren.
Der Aufbau folgt der bewährten Struktur klassischer Strafrechtslehrbücher. Zunächst hervorzuheben ist der gelungene und im Vergleich zur Vorauflage ausgedehnte Einstieg in
Form der ersten Kapitel, in denen Aufgaben und Zwecke des Strafrechts anhand der verschiedenen Straftheorien erläutert werden und hinzutretend neben dem Anwendungsbereich
des deutschen Strafrechts ebenso die Garantiefunktion des Strafrechts Eingang in die Erläuterung strafrechtlicher Grundlagenkenntnisse gefunden haben. Besonders
erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die kurze Darstellung der verschiedenen Auslegungsmethoden und deren Zusammenspiel, sowie die Einführungen in den Zweifelsgrundsatz
in dubio pro reo, die Wahlfeststellung und Grundlagen der Postpendenz und Präpendenz, welche für die Bearbeitung anspruchsvoller Fälle beherrscht werden sollten und in der
Vorbereitung auf das Examen unentbehrlich sind.
Die Aufbereitung des Lehrstoffes beginnt mit der breiten Darstellung des vorsätzlich begangenen Erfolgsdeliktes. Anhand des dreigliedrigen Prüfungsaufbaus werden Tatbestand,
Rechtswidrigkeit und Schuld sehr detailliert erklärt. Dabei wird das Buch insbesondere seinem Anspruch gerecht, die Komplexität einzelner Themengebiet gerade nicht
auszublenden und zu vereinfachen. Vielmehr werden auch schwierige Fallgestaltungen anschaulich erläutert, um das Problembewusstsein des aufmerksamen Lesers zu schulen und
die Fähigkeit zu vermitteln, adäquate Lösungen argumentativ herzuleiten.
Besonders erwähnenswert ist die bisher von anderen Lehrbüchern nicht erreichte Darstellungsweise. Vor der eigentlichen Aufbereitung des materiell-rechtlichen Wissens
erfolgen abschnittsweise Überblicke zu den folgenden Themenkomplexen kombiniert mit kommentierten Aufbauschemata, welche bereits die wesentlichen Definitionen und
potentielle Streitstände andeuten. Dies bildet einen soliden Einstieg, auf dessen Grundlage sich eine detaillierte Stoffdarstellung anschließen kann. Kurze Beispielsfälle
werden dabei begleitend zum jeweiligen Thema aufgezeigt, welches in der Regel mit der klausurartigen Lösung eines anspruchsvolleren Übungsfalles zur Wiederholung und
Vertiefung genannter Strukturen, Definitionen und Streitstände abgeschlossen wird.
Außerordentlich gut gelungen sind die Erläuterungen zur objektiven Zurechnung im Rahmen des objektiven Tatbestandes, welche durch eine klare Strukturierung und zahlreiche
Beispiele dieses zentrale Thema lehrreich beleuchten und zudem die teilweise in anderen Lehrbüchern verwirrende Überschneidung der in Rechtsprechung und Literatur
entwickelten Fallgruppen zu vermeiden wissen. Aber auch die Ausführungen zum subjektiven Tatbestand sind gekennzeichnet von dem Bestreben der Vollständigkeit. So werden
nicht nur die klassischen Vorsatzformen dargelegt, sondern vielmehr auch die seltener in der juristischen Klausur erscheinenden Termini des dolus antecedens, dolus
subsequens, dolus cumulativus oder dolus alternativus dem Leser anhand sehr aktueller Rechtssprechungs- und Literaturnachweise sachgerecht aufbereitet. So werden auch die
folgenden Kapitel über Versuchs- und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, das Unterlassungsdelikt und die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen, sowie über Täterschaft und
Teilnahme, strafrechtliche Irrtumslehre und Konkurrenzen in der aufgezeigten Gestaltung dem Leser dargeboten.
Wiederum sehr anschaulich sind die Abschnitte über das (versuchte) erfolgsqualifizierte Delikt gelungen. Gerade die in diesem Rahmen gewählte kritische Darstellung älterer
höchstrichterlicher Entscheidungen und deren Argumentationslinien und die anschließende Lösung von Originalfällen aus jüngerer Zeit lehren den Leser nicht nur die reine
Kenntnis der inhärenten Probleme, sondern vielmehr eine eigenständige Lösung argumentativ zu entwickeln. Gleichermaßen verdient die zwar kurze, aber dennoch überzeugende
Diskussion der möglichen Konstruktion einer fahrlässigen Mittäterschaft Beifall und zeigt erneut, dass durchaus anspruchsvolle und nicht standardisierte Fälle mit den im
Vorfeld erlernten juristischen Grundkenntnissen sachgerecht bearbeitet werden können. Hinzutretend wurde das Buch im Vergleich zur Vorauflage nunmehr um eine mit Beispielen
erläuterte Übersicht strafrechtlich relevanter Irrtümer im Anhang erweitert, welche bei der Vermittlung des Stoffes aus diesem Themenkomplex sehr sinnvoll erscheint.
Kritisch zu beleuchten sind hingegen die Abhandlungen über Exzess und Irrtümer im Rahmen der mittelbaren Täterschaft. Zwar werden die die gängigsten Irrtümer in der
Beziehung zwischen Vorder- und Hintermann aufgezeigt und kurz erläutert. Beachtet man jedoch den Umstand des erhöhten Schwierigkeitsgrades und der daraus resultierenden
Examensrelevanz, hätte eine etwas ausführlichere Auseinandersetzung mit ausgewählten Irrtumskonstellationen zur vollständigen Durchdringung des Themengebiets hilfreich sein
können. Auch die häufig zu findenden Verweise in andere Kapitel, in denen die Bearbeitung des angesprochenen Stoffes aus Sicht des Verfassers richtiger erscheint, bedürfen
einer gewissen Gewöhnung. Jedenfalls ist aber die Abdeckung des Stoffes aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gewährleistet, ohne unnötige Doppelungen in den
verschiedenen Kapiteln zu provozieren. Die konkrete Umsetzung dieses Ziels durch die genannte Verweistechnik ist letztendlich eine Frage persönlicher Präferenzen und vermag
den Gesamteindruck des Buches nicht zu schmälern.
Geprägt sind die Ausführungen
Schmidts von äußerst hoher Aktualität. Neueste Urteile wurden konsequent in Text und Fußnoten eingearbeitet und entsprechend ihrer
Relevanz für die zukünftige juristische Ausbildung in mehr oder minder umfangreiche Übungsfälle integriert und aufbereitet. Eine zusätzliche Ergänzung zum aktuellen Stand
der strafrechtlichen Rechtsprechung findet sich stets aktualisiert auf der Homepage
http://www.verlag-rolf-schmidt.de. Das Zusammenspiel von Lehrbuch und aktueller Rechtsprechungsdarstellung im Internet bietet besonders Studenten im Rahmen Ihrer
Examensvorbereitung eine verlässliche und ausreichende Möglichkeit, notwendige Kenntnisse zu erlangen und zu vertiefen.
Gesamteindruck:
Abschließend lässt sich feststellen, dass dem Verfasser die Zusammenstellung des notwendigen Wissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie der Vermittlung der
grundlegenden Fähigkeit der strafrechtlichen Gutachtenerstellung im Hinblick auf die Zielgruppe sehr gut gelungen ist. Die Leser dieses Buches erhalten ein taugliches
Arbeitsmittel zur Erlangung, Wiederholung und Vertiefung ihrer strafrechtlichen Kenntnisse und detaillierte Einblicke in Arbeitstechniken und Aufbaufragen. Insoweit ist
Rolf Schmidts "Strafrecht – Allgemeiner Teil" als mittlerweile etabliertes Arbeitsbuch weiterhin sehr zu empfehlen.