Thilo Schulz
Ein Gang durch die Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der Gemeinschaft
Eine Rezension zu:
Georg Küpper
Strafrecht Besonderer Teil 1
2. Auflage 2001; 190 S., 39,-DM
Springer-Verlag, Heidelberg
ISBN 3-540-67856-5
http://www.springer.de
Das 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998 hat den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches erheblich verändert. Dadurch wurde bei vielen Lehrbüchern eine Neuauflage nötig. So
auch im vorliegenden Band "Strafrecht Besonderer Teil 1" von Georg Küpper. Das Buch dient der Einführung in die Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der
Gemeinschaft.
Küpper beginnt den ersten Teil mit den Tötungsdelikten. Hier werden Grundfragen des Lebensschutzes aufgeworfen, etwa die Problematik von Selbsttötung oder Euthanasie und
Sterbehilfe. Mord und Totschlag werden zusammen behandelt. Küpper handelt alle problematischen Fälle ab, ohne zu sehr in die Details zu gehen. Das kommt der Lesbarkeit des
Buches sehr zu Gute, macht es aber für die Verwendung in einer Haus- oder Seminararbeit zu dünn. Gut verständlich sind auch die Ausführungen zu Täterschaft und Teilnahme bei
den Tötungsdelikten.
Da das Verhältnis von Mord und Totschlag seit jeher zwischen Rechtsprechung und Lehre umstritten ist, ergeben sich in diesem Bereich spezifische Folgeprobleme. Der BGH
betrachtet § 212 und § 211 als zwei selbständige Tatbestände mit unterschiedlichem Unrechtsgehalt. Nach seiner Ansicht werde der Täter des § 211 "als Mörder", der Täter des
§ 212 "als Totschläger" bestraft. Daraus wird dann der Schluß gezogen, daß die Mordmerkmale nicht die Strafbarkeit verschärfen, sonder sie erst begründen. Die Lehre sieht
dagegen im Totschlag das Grunddelikt, im Mord den Qualifikationstatbestand.
Relevant wird dieser Streit nun bei der Teilnahme in Hinblick auf § 28. Küpper stellt die Konsequenzen beider Auffassungen anschaulich nebeneinander. Wer zum ersten Mal mit
diesem Problemkreis konfrontiert wird, wird sich dank der guten Ausführungen schnell zurechtfinden.
Bei den Körperverletzungsdelikten widmet Küpper sich auch dem Problemkreis des ärztlichen Heileingriffs. Die Ausführungen hierzu sind fundiert, aber recht knapp. Allerdings
gibt Küpper viele Fußnoten an, mit deren Hilfe man das Thema umfassend in Angriff nehmen kann. Bei den Freiheitsdelikten handelt Küpper die Freiheitsberaubung, die
Entführungstatbestände, Nötigung und sexuelle Nötigung ab. Es folgen die Beleidigungsdelikte, bevor Delikte gegen die Privatsphäre wie z.B. Hausfriedensbruch den ersten Teil
des Buches abschließen.
Teil zwei des Buches widmet sich den Delikten gegen Rechtsgüter der Gemeinschaft. Eine wichtige Rolle spielen hier die Urkundendelikte. Küpper beginnt mit dem Begriff der
Urkunde und ihren besonderen Erscheinungsformen wie zusammengesetzte Urkunde und Gesamturkunde. Es folgen Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Falschbeurkundung und
weiter Urkundendelikte wie die Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269) und Mißbrauch von Ausweispapieren (§ 281).
Bei den Aussagedelikten findet man zusätzliche vertiefende Hinweise auf Problemkreise wie Beteiligungsformen, Möglichkeiten der Strafmilderung und fahrlässige Tatbegehung.
Die Delikte gegen die staatliche Tätigkeit werden relativ kurz gefaßt, Schwerpunkt sind hier die Strafvereitelung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113. Die
Amtsdelikte umfassen die Bestechungsdelikte wie z.B. Vorteilsannahme (§ 331), Rechtsbeugung und Strafverfolgungsdelikte wie die Aussageerpressung oder die Verfolgung
Unschuldiger.
Den Abschluß bilden gemeingefährliche Delikte, z.B. Brandstiftungs- und Straßenverkehrsdelikte. Die ebenfalls an dieser Stelle behandelten Straftaten gegen die Umwelt werden
in der Klausur allerdings selten eine Rolle spielen.
Einer der Vorteile von Küppers Lehrbuch sind die eingestreuten Beispiele. Küpper verdeutlicht die gängigen Fallkonstellationen. Für die Klausurvorbereitung, aber auch für
einen Überblick vor der mündlichen Prüfung des Staatsexamens gut geeignet sind die Verständnisfragen am Ende jedes Kapitels. Hier kann der Leser testen, was er vom Stoff
behalten hat und gegebenenfalls nochmals nachlesen.
Zum vertieften Lernen oder für die Examensvorbereitung ist das Buch zu knapp geraten. Für einen ersten Überblick über die Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der
Gemeinschaft oder zum schnellen Nachschlagen ist es jedoch gut geeignet.
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