Jurawelt

Artikel 1099
Ralf Hansen

Das Wichtigste zu den Eigentums- und Vermögensdelikten in strukturierter Form

Eine Kurzrezension zu:

Olaf Hohmann/Günther M. Sander

Strafrecht Besonderer Teil I
Eigentums- und Vermögensdelikte


Reihe: Studium Jura

2. Aufl., München: C.H. Beck, 2000, S.266, DM 34,-
ISBN 3-406-46497-1

http://www.beck.de


Die Darstellung richtet sich primär an Studierende aller Semester, aber auch an Referendare zur Rekapitulation der Essentialia, nicht zuletzt zu Zwecken der konzentrierten Examensvorbereitung. Die Reihe "Studium Jura" konkurriert unmittelbar mit den einschlägigen Skripten der Repetitorien, hält einem Vergleich - soweit der Rezensent dies beurteilen kann - aber allemal stand, auch preislich. Soweit gelegentlich die Rede war von "Jura Light", trifft dies auf diesen Band nicht zu. Dies galt bereits für die erste Auflage dieses Bandes. Geboten wird eine strukturorientierte Darstellung der einschlägigen Delikte mit dem Ziel der Vermittlung der elementaren Grundzüge für Übung, Examen und Referendariat. Sie unterscheidet sich etwa von der Darstellung von Rengier in der Reihe "Grundrisse des Rechts" durch eine noch stärkere Komprimierung und Durchstrukturierung des Stoffes, mithin in Art und Umfang der Präsentation, die grundsätzlich fallorientiert ist, aber induktive und deduktive Methode der Darstellung verbindet, sich prinzipiell jedoch stärker an der gutachterlichen Methode im Strafrecht orientiert.

Behandelt werden die aller Erfahrung nach examensrelevanten Delikte. Sollte einmal ein anderes Delikt geprüft werden, kann der Kandidat sein so erworbenes Wissen aufgrund der strukturorientierten Methode leicht auf andere Delikte anwenden. Irgendetwas weiß man in Prüfungssituationen ohnehin nicht positiv und muß die Lösung der unbekannten Probleme mit bekannten Strukturen angehen, denn: Probleme kann man nicht lernen, nur Strukturen. Entsprechend strukturorientiert ist auch die Darstellung angelegt, die sich ein wenig an der Methodik von Haft zu orientieren scheint, die das juristische Lernen inzwischen sehr prägt.

Die Darstellung ist knapp und präzise und informiert über alle examensrelevanten Fragen sehr zuverlässig. Den Kapiteln sind die jeweiligen Leitentscheidungen vorangestellt, deren Lektüre wenigstens auszugsweise anhand der Darstellungen in der JuS anzuraten ist (Volltext auf JuS-Basis CD-ROM). Die Darstellung wird durch viele Schemata und vor allem auch einprägsame Merksätze unterstützt, die die wesentlichen Definitionen - die man kennen sollte, allein um keine Zeit zu verlieren - leicht faßlich enthalten. Kontrollfragen ermöglichen eine Überprüfung des Wissensstandes, ergänzt durch Aufbauhinweise. Da die Ausführungen mitunter recht knapp sind, ist es angezeigt, den Hinweisen zur Vertiefung wenigstens bei einer ersten Durcharbeitung zur Aneignung des Stoffes nachzugehen. Der Text eignet sich damit auch für ein schnelles Repetieren des Stoffes vor den Examina.

Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal werden die wesentlichen Leitentscheidungen des BGH systematisch durchdiskutiert. In den Text sind Beispielsfälle eingestellt, die kurz gutachterlich gelöst werden, so daß auch die Einübung in die Fallösungspraxis nicht zu kurz kommt. Sehr einprägsam ist diesbezüglich etwa die Darstellung der schwierig gewordenen Unterschlagung, deren Tatbestand durch das 6. StrRG erheblich ausgeweitet wurde. Die Unterschiede zwischen Diebstahl und Unterschlagung nach neuem Recht könnten indessen noch etwas konturierter herausgearbeitet werden. Mit Recht verwerfen die Autoren indessen die Auffassung, die sog. berichtigende Auslegung zu § 246 I StGB a.F. wäre Gesetz geworden, da § 246 nunmehr auch die Zueignung mit Gewahrsamsbruch tatbestandlich erfaßt, was die Abgrenzung zum Diebstahlstatbestand problematisch werden läßt.

Besonders schön werden im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten, dem traditionellen Einstieg in diesen Bereich des Strafrechtes, die zahlreichen Probleme des § 28 StGB bei der Teilnahme erörtert, systematisiert und schematisiert. Gut dargestellt wird etwa auch der Raub, dessen Grundstruktur in einem überzeugenden Schema dargestellt wird. Dies gilt auch insbesondere für das Schaubild zum Motivwechsel beim Entschluß zur Wegnahme. Am Schluß eines jeden Kapitels finden sich stets Verknüpfungen mit AT-Strukturen. Sehr gelungen ist die Darstellung des Betruges. Sehr strukturiert ist etwa auch die Darstellung der gerade wieder vieldiskutierten Untreue. Der letzte Teil des Buches setzt sich kurz mit strafprozessualen Zusammenhängen in Bezug auf die Antragsdelikte auseinander.

Den Autoren ist eine lesenswerte Darstellung gelungen, die sehr eingängig geschrieben ist, alles Wesentliche behandelt und für studentische Zwecke geradezu ideal ist, wenn die "Vertiefungsangebote" auch genutzt werden. Dem weiter anhaltenden Zuspruch der Adressatengruppe können Verfasser und Verlag so gut wie sicher sein.





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