Alexander Otto
14.06.2005
Exzellenter Kommentar
Eine Rezension zu:
Tido Park (Hrsg.)
Kapitalmarktstrafrecht
Handkommentar
Reihe NomosKommentar
Nomos, Baden-Baden 2004, 750 Seiten, 148,- €
ISBN 3-8329-0684-3
http://www.nomos.de
Das Kapitalmarktstrafrecht stellt alle Beteiligten vor vielschichtige Schwierigkeiten. Abgesehen von den oftmals außerordentlich umfangreichen Akten – man denke nur an
das Mannesmann-Verfahren, in dem ganze Räume zur Unterbringung der Akten freigeräumt werden mussten –, sehen sich Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverteidiger
mit vielen Problemen konfrontiert. Allein schon die Definition, was überhaupt zum Kapitalmarktstrafrecht zu zählen ist, ist umstritten. Park und Sorgenfrei
definieren diesen Bereich folgendermaßen und finden damit eine sehr gute und treffende Definition: "Das Kapitalmarktstrafrecht kann beschrieben werden als Summe der
strafrechtlichen Normen, die unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum Kapitalmarkt bzw. Kapitalmarkttypischen Geschäften haben." Die Summe dieser Normen ist enorm und durch
viele Rechtsmaterien verstreut zu finden. Der Umgang mit diesem diversifizierten und nur schwer durchschaubaren Normengefüge erfordert hohen Sachverstand, ein hohes Maß an
praktischer Erfahrung und gute Sachkenntnis.
Das alles vereint das perfekt zusammengesetzte, neunköpfige Autorenteam. Mit Vertretern aus Lehre, Anwaltschaft und Behörden hat Park nicht nur ein Team gefunden, das
für eine ausgewogene Betrachtungsweise aus allen Blickwinkeln steht, sondern eines, das ein hohes Maß an tagtäglicher, praktischer Erfahrung mitbringt. Sei es Bernard
Südbeck, ein als sachkundig und erfahren geltender Staatsanwalt der Zentralstelle für Wirtschaftstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, seien es
Hilgendorf und Zieschang als renommierte Vertreter der Lehre oder Park, Strafverteidiger und Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht, als Herausgeber und
anwaltlicher Autor und Schäfer als Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – allesamt stehen sie für Sachkenntnis und viel
Erfahrung. Das gilt auch für alle anderen, namentlich nicht benannten Autoren.
Neben dem Autorenteam überzeugt die Gesamtkonzeption. Alle wesentlichen Normen des StGB, DepotG, WpHG, BörsG, AktG, GmbHG, HGB, UmwG, OWiG, PublG und des KWG werden
ausführlich kommentiert. Zusätzlich zur Kommentierung der Straf- und Ordnungwidrigkeitennormen führen Park und Sorgenfrei zunächst in das Kapitalmarktstrafrecht ein. Dabei
klären sie nicht nur den Begriff des Kapitlamarktstrafrechts, erklären Begriff und Funktion des Kapitalmarkts, sondern heben auch die erhebliche praktische Bedeutung des
Kapitalmarktstrafrechts hervor.
Die Konzeption überzeugt insgesamt. Allen Kommentierungen sind umfangreiche Literaturhinweise vorangestellt. Ebenso findet sich in den Fußnoten ein wertvoller Fundus an
Rechtsprechung und weiterführender Literatur. Nach einer allgemeinen Einführung in die jeweiligen Themengebiete erfolgt dann die Kommentierung, die immer wieder mit dem
"typischen Anwendungsfall" und Beispielen gespickt wird. Damit und mit vielen wertvollen Tipps für die tägliche Praxis kombiniert dieser Kommentar Theorie und praktische
Anwedung hervorragend.
Layout und Aufbau zeichnen sich durch Übersichtlichkeit und gute Lesbarkeit aus. Mit Hervorhebungen und anderen grafischen Elementen werden besonders wichtige Bereiche oder
Stichwörter kenntlich gemacht. Hilfreich ist auch das umfangreiche Stichwortverzeichnis. Gerade Verteidiger, die nicht tagtäglich mit kapitalmarktstrafrechtlichen
Sachverhalten arbeiten, werden mit Begriffen wie z.B. "Parallel-Running", "Front-Running" oder "Wash Sales" nur wenig anfangen können. Ein Blick ins Stichwortverzeichnis und
man findet den entsprechenden Begriff und kann sogleich, die Erklärung in der Kommentierung nachlesen.
Wichtig ist es für Kommentare und Handbücher dieser Art, dass sie nicht nur für diejenigen gut lesbar und verständlich sind, die in der zu Grunde liegenden Materie "zu
Hause" sind, sondern dass gerade mit dem Themenbereich nicht vertraute Juristen durch Lektüre weitergeführt und nicht verwirrt werden. Das gilt natürlich gerade für Themen,
die durch außerstrafrechtliche Bezüge und eine eigene Fachsprache schwer verständlich sind. Diesen Anforderungen wird der Kommentar in jeglicher Hinsicht gerecht. Sprachlich
und didaktisch überzeugt dieses Werk. Die an sich für den einen oder anderen als trocken geltende Materie wird lebendig und interessant aufbereitet. Das liegt nicht zuletzt
an der – durch das aus allen Sparten zusammengesetzte Autorenteam bedingten – Ausgewogenheit und den verschiedenen Blickrichtungen.
Für wen ist dieses Wer interessant? Allen denjenigen, die in der juristischen Praxis täglich mit dem Kapitalmarktstrafrecht konfrontiert sind, drängt sich dieser Kommentar
als nahezu unentbehrlich auf. Als Nachschlagewerk, zur Einarbeitung oder Auffrischung ist es ideal. Zudem gibt es bislang kein vergleichbares Werk auf dem Markt.
Aber auch Studenten, Referendare und Anwälte, die nicht das Kapitalmarktstrafrecht ihren Schwerpunkt nennen, sollten einen, besser mehrere intensive Blicke in dieses Buch
werfen, das einen guten Zugang zur Materie bietet. Fortgeschrittene strafrechtliche Vorkenntnisse sind jedoch unabdingbar. Studenten werden eher wohl selten 148,- € für
einen Kommentar zur Hand haben. Sie werden diesen Kommentar aber in jeder juristischen Bibliothek wieder finden, denn für diese ist die Anschaffung geradezu "zwingend". Bei
750 Seiten und dem skizzierten Inhalt und Aufbau ist das Preis-Leistungs-Verhältnis keineswegs schlecht. Die Investition lohnt sich.
Gesamteindruck:
Mit diesem Komentar haben Park und sein Autorenteam den Markt der strafrechtlichen (Kommentar-)Literatur um ein neues Werk bereichert, das bereits jetzt als
herausragendes Standardwerk zu bezeichnen ist. Aufbau, ansprechendes Layout, Sprache und die Darstellung insgesamt überzeugen. Hinzu kommt ein gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis.
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