Jurawelt

Artikel 9445
RA Jaroslaw Grycz, Hannover
31.07.2004

Nachschlagewerk zum Steuerrecht

Eine Rezension zu:

Jörg Ramb / Josef Schneider

Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

2. Auflage

Schäffer Poeschel, Stuttgart 2003, 651 Seiten, 59,95 €
ISBN 3-7910-2204-0

http://www.schaeffer-poeschel.de


Das Buch der Diplom-Finanzwirte und Dozenten für Finanzen an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz/Edenkoben Ramb und Schneider, die zugleich Autoren verschiedener weiteren Fach- und Lehrbücher zum Steuerrecht sind, ist im Schäffer-Poeschel Verlag, der nunmehr auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken kann und ein Tochterunternehmen der Handelsblattgruppe ist, erschienen.

Dieses Buch gehört offiziell keiner der beiden Flagschiffreihen des Verlages (blaue und orangene Reihe) an, jedoch sowohl von der Farbe des Umschlages als auch von den Autoren und inhaltlicher Qualität ist es der Steuerlehrbuch-Reihe Finanz und Steuern (blaue Reihe) zuzuordnen.

An wen richtet sich dieses Buch? An alle, die am Wirtschaftsleben in Deutschland beteiligt sind, weil bei Personen und Unternehmen, die am wirtschaftlichen Leben teilnehmen verpflichtet sind, die erzielten Gewinne zu versteuern sind. Vorab muss aber die Frage geklärt sein, ob überhaupt ein Gewinn vorliegt und wenn ja, dann muss seine Höhe ermittelt werden.

Zur Ermittlung des steuerlich anzusetzenden Gewinns/Verlusts stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
  • die Einnahme-Überschussrechnung oder
  • die Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.
Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit der Gewinnermittlung gem. § 4 III EStG, der Einnahme-Überschussrechnung. "Es gibt nur zwei Grundregeln: Das Zu-, / Abflussprinzip und das Bruttoprinzip! Die erste Regel besagt, dass etwas erst dann erfasst wird, wenn es verwirklicht ist. Nach der zweiten Regel werden Einnahmen und Ausgaben brutto erfasst, also inklusive der Umsatzsteuer, die jedoch im Ergebnis erfolgsneutral ist."

Die Frage, ob bilanziert werden muss, oder eine EÜR erstellt werden kann entscheidet sich Anhand von handelsrechtlicher oder steuerlicher Vorschriften. Nach dem Handelsrecht sind alle Gewerbetreibenden, deren Betrieb einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert - unabhängig von ihrer Branche zur Bilanzierung verpflichtet, auch wenn sie die steuerlichen Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten.

Kleinere Geschäfte, die auch nicht freiwillig im Handelsregister eingetragen sind, mit überschaubarem Umsatz und Gewinn können wählen, ob sie ihren Gewinn (freiwillig) durch doppelte Buchführung oder durch die vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung ermitteln wollen.

Eine Verpflichtung zur Buchführung nach steuerrechtlichen Vorschriften (§ 141 AO) besteht, wenn:
  • der Umsatz über 500.000 DM oder
  • der Gewinn über 48.000 DM liegt
  • und Sie vom Finanzamt zur Führung von Büchern aufgefordert wurden.
Die EÜR ist in erster Linie den sog. Katalogberufen des § 18 EStG vorbehalten, dazu zählen vor allem die Freiberufler (Ärzte und Zahnärzte, Rechtsanwälte und Notare, Ingenieure und Architekten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher und Übersetzer), die unabhängig von den oben genannten Umsatz- und Gewinngrenzen stets Ihren Gewinn und Verlust nach der Einnahme-Überschussrechnung ermitteln dürfen. Weiterhin, da die Aufzählung nicht abschließend ist, rechnen auch die "ähnlichen" Berufe dazu, die den Katalogberufen inhaltlich vergleichbar sein müssen, wie z.B. Baustatiker, Hebammen, Kfz-Sachverständige, Industrie-Designer, Psychotherapeut.

Der hauptsächliche "Vorteil bei der Einnahme-Überschussrechnung besteht darin, dass eine Versteuerung erst dann erfolgt, wenn das Geld tatsächlich zugeflossen ist (Liquiditätsvorteil). Auch die Gefahr der nachträglichen Gewinnverschiebung bei einer späteren Betriebsprüfung ist mangels Gestaltungsmöglichkeiten geringer als bei der Bilanzierung."

Am 11.07.2003 hat der Bundesrat das Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz bringt auch Änderungen/Neuregelungen bei der EÜR. Diese konnten noch nicht vollständig in das Buch eingearbeitet werden, dennoch verweisen Pfeile im Text auf die Stichworte, welche Neuerungen unterliegen. Darüber hinaus bietet der Verlag ein Internetservice zu diesem Bereich.

Dieses Werk knüpft konzeptionell an das "Lexikon des Steuerrechts" von Josef Schneider, welches als Band 16 der Reihe: Finanz und Steuern ebenfalls bei Schäffer-Poeschel erschienen ist. Dabei enthält das Lexikon "über 900 wesentliche Begriffe des Steuerrechts" auf 754 Seiten. Die "Einnahme-Überschussrechnung", befasst sich mit "nur" 130 Begriffen auf 651 Seiten, obwohl die EÜR nur einen ganz kleinen Teil des Steuerrechts darstellt, so kann sich jeder vorstellen, wie tief die Autoren in die Materie eindringen.

Der Aufbau, zwar alphabetisch eingeschränkt, überzeugt. Dabei bedienen sich die Autoren der Gliederung "vom Algemeinen zum Speziellen". Am Beispiel des Begriffes "Betriebseinnahmen" wird dies deutlich. Nach diesem Oberbegriff kommen Verweise auf verwandte Stichworte, dann Rechtsquellen. Sodann fangen die Autoren mit ihrer Kommentierung, welche in Dezimalsystem in Form von Haupt- und Unterpunkten (1., 1.1, 1.2, usw.) durchgeführt wird. So ist es möglich, schnell und gezielt nach Problemlösungen zu suchen. Weiterhin benutzen die Autoren auch Schlagworte im Text, welche durch Fettdruck hervorgehoben werden. Die Probleme werden anhand von Beispielen mit Lösungen dargestellt, an Gesetzesnormen festgemacht und durch Fundstellen, Querverweise und Rechtsprechung ergänzt.

Auf 18 Seiten wird das System der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung - AfA) von Wirtschaftsgütern klar und ausführlich erläutert. Sowohl die Wahl der Abschreibungsart (linear oder degressiv), als auch die Berechnungsmethoden werden dargestellt und der Klarheit wegen in Tabellen aufgezeigt.

Gesamteindruck:
Die Autoren führen klar durch die Problematik der EÜR und erläutern die Methoden und Möglichkeiten aber auch die Grenzen der "Buchführung" nach Einnahme-Überschussrechnung, die grundsätzlich keine Gestaltungsmöglichkeiten zulässt, jedoch auf der anderen Seite "ungefährlicher" ist, da sie weniger Fehlerquellen produziert. Das Buch ist sehr komplex und geht auch in die Tiefe, so erfordert es zumindest der Vorstellung wonach man sucht, um gezielt suchen zu können. Daher eignet es sich insbesondere sowohl für steuerrechtlich interessierte Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, als auch gehört es "bei jedem Freiberufler und Kleinunternehmer auf den Schreibtisch gleich neben seiner Excel-Vorlage für die Überschussrechnung". Dieses Buch gibt mit seinen kompetenten Informationen einen umfassenden Einblick in das komplexe Thema Gewinnermittlung bei Freiberuflern.

Zu bemängeln wären nur zwei Sachen: das Buch ist als Nachschlagwerk gedacht, d.h. es soll öfters in die Hand genommen werden, so würde sich eine gebundene Ausgabe auch bei diesem Preis anbieten. Die zweite Sache, die fehlt, ist eine CD-ROM, die heute standardmäßig zu Nachschlagwerken gehört und ein schnelles Suchen bei Querverweisen ermöglicht.





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