Florian Kleinmanns
Von allem ein bisschen
Eine Rezension zu:
Harald Dauber
Vereinsbesteuerung kompakt
2./5. Auflage
Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2004, 387 Seiten, 44,95 €
ISBN 3-7910-2273-3
http://www.schaeffer-poeschel.de
Das Buch, das gemäß dem Titelaufdruck in der zweiten, laut Vorwort in
der fünften Auflage vorliegt, richtet sich an Mitarbeiter und
Vorstände kleinerer Vereine. Sie will der Autor umfassend befähigen,
ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen, ohne dass sie sich allzu
intensiv mit dem Steuerrecht auseinandersetzen müssten.
Dementsprechend ist der Text gegliedert: Vor der Körperschaftsteuer
und der Umsatzsteuer, die die Besteuerung der Vereine prägen, führt
das Inhaltsverzeichnis Grundlagen, Buchführungspflichten und
steuerbegünstigte Zwecke auf; anschließend sind einige Kapitel der
Lohnsteuer, weiteren Steuerarten und der Sozialversicherung gewidmet.
Durchgängig versucht der Autor, die Spezifika des
Besteuerungsverfahrens und der materiellen Besteuerung des
gemeinnützigen Vereins gegenüber der Besteuerung wirtschaftlicher
Unternehmen zu betonen. Dies gelingt weitgehend, doch was ein Kapitel
über die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer oder ein
Abschnitt über das Vereinsgesetz – letzteres trotz seines
öffentlich-rechtlichen Charakters innerhalb des Kapitels
"zivilrechtliche Grundlagen" – in diesem Kontext zu suchen hat,
bleibt unklar. Dort wie an zahlreichen weiteren Stellen gewinnt man
den Eindruck, dass der Verfasser einerseits die ganze Breite des
Steuerrechts und benachbarter Bereiche abdecken will, andererseits
viele Regelungen auch noch vertieft behandeln möchte. Das kann –
gerade in einem Buch, das sich an Laien richtet – nicht
funktionieren: dafür ist das Steuerrecht einfach zu umfangreich.
Daneben weist der Text erhebliche formale Mängel auf. Eine
ungewöhnliche Zitierweise erschwert es dem Leser, Urteile
nachzuschlagen, auf die der Autor Bezug nimmt. So zitiert er an einer
Stelle RGZ 143, 214 als "RG 143 S. 214", an anderer Stelle ein
aktuelles BFH-Urteil mit Datum und Fundstelle ohne Aktenzeichen, eine
Seite weiter ein FG-Urteil mit Datum und Aktenzeichen, aber trotz
Veröffentlichung ohne Fundstelle. Letzteres wurde übrigens in der
Revision aufgehoben, worauf Dauber nicht hinweist. Hinzu kommen
grobe Zeichensetzungsfehler; kaum ein längerer Satz, dem kein Komma
fehlen würde. Dies erschwert den Lesefluss unnötig.
Auch in der Sache liegt der Verfasser nicht immer richtig. So
behauptet er, für die Gründung auch eines nicht eingetragenen Vereins
seien sieben Mitglieder nötig. Die "lebende Sprache" des
§§239 HGB verkürzt er auf die "deutsche Sprache" und dürfte
damit zahlreiche Schatzmeister türkischer Kultur- und ähnlicher
Vereine verwirren. Und wie die Umsatzsteuer bei der Gewinnermittlung
berücksichtigt wird, wird nur für die Fälle der
Einnahme-Überschuss-Rechnung (im Buch manchmal
"Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" genannt) richtig dargestellt.
Gesamteindruck:
Die Kunst, Unwichtiges wegzulassen, sowie ein fachlich wie formal
sorgfältigeres Lektorat hätten dem Buch gut getan.
|