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Artikel 9437
Florian Kleinmanns

Von allem ein bisschen

Eine Rezension zu:

Harald Dauber

Vereinsbesteuerung kompakt


2./5. Auflage

Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2004, 387 Seiten, 44,95 €
ISBN 3-7910-2273-3

http://www.schaeffer-poeschel.de


Das Buch, das gemäß dem Titelaufdruck in der zweiten, laut Vorwort in der fünften Auflage vorliegt, richtet sich an Mitarbeiter und Vorstände kleinerer Vereine. Sie will der Autor umfassend befähigen, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen, ohne dass sie sich allzu intensiv mit dem Steuerrecht auseinandersetzen müssten.

Dementsprechend ist der Text gegliedert: Vor der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer, die die Besteuerung der Vereine prägen, führt das Inhaltsverzeichnis Grundlagen, Buchführungspflichten und steuerbegünstigte Zwecke auf; anschließend sind einige Kapitel der Lohnsteuer, weiteren Steuerarten und der Sozialversicherung gewidmet. Durchgängig versucht der Autor, die Spezifika des Besteuerungsverfahrens und der materiellen Besteuerung des gemeinnützigen Vereins gegenüber der Besteuerung wirtschaftlicher Unternehmen zu betonen. Dies gelingt weitgehend, doch was ein Kapitel über die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer oder ein Abschnitt über das Vereinsgesetz – letzteres trotz seines öffentlich-rechtlichen Charakters innerhalb des Kapitels "zivilrechtliche Grundlagen" – in diesem Kontext zu suchen hat, bleibt unklar. Dort wie an zahlreichen weiteren Stellen gewinnt man den Eindruck, dass der Verfasser einerseits die ganze Breite des Steuerrechts und benachbarter Bereiche abdecken will, andererseits viele Regelungen auch noch vertieft behandeln möchte. Das kann – gerade in einem Buch, das sich an Laien richtet – nicht funktionieren: dafür ist das Steuerrecht einfach zu umfangreich.

Daneben weist der Text erhebliche formale Mängel auf. Eine ungewöhnliche Zitierweise erschwert es dem Leser, Urteile nachzuschlagen, auf die der Autor Bezug nimmt. So zitiert er an einer Stelle RGZ 143, 214 als "RG 143 S. 214", an anderer Stelle ein aktuelles BFH-Urteil mit Datum und Fundstelle ohne Aktenzeichen, eine Seite weiter ein FG-Urteil mit Datum und Aktenzeichen, aber trotz Veröffentlichung ohne Fundstelle. Letzteres wurde übrigens in der Revision aufgehoben, worauf Dauber nicht hinweist. Hinzu kommen grobe Zeichensetzungsfehler; kaum ein längerer Satz, dem kein Komma fehlen würde. Dies erschwert den Lesefluss unnötig.

Auch in der Sache liegt der Verfasser nicht immer richtig. So behauptet er, für die Gründung auch eines nicht eingetragenen Vereins seien sieben Mitglieder nötig. Die "lebende Sprache" des §§239 HGB verkürzt er auf die "deutsche Sprache" und dürfte damit zahlreiche Schatzmeister türkischer Kultur- und ähnlicher Vereine verwirren. Und wie die Umsatzsteuer bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, wird nur für die Fälle der Einnahme-Überschuss-Rechnung (im Buch manchmal "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" genannt) richtig dargestellt.

Gesamteindruck:
Die Kunst, Unwichtiges wegzulassen, sowie ein fachlich wie formal sorgfältigeres Lektorat hätten dem Buch gut getan.

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