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Artikel 9196
RA Jaroslaw Grycz
14.05.2004

Steuerrecht aktuell

Eine Rezension zu:

Bernhard Bals (Hrsg.)

Die Einkommensteuer 2003

Jahreskompendium für beratende Berufe

46. Auflage

Boorberg, Stuttgart 2004, 1.034 Seiten, 35,- €
ISBN 3-415-03267-1

http://www.boorberg.de


Das Buch von Bernhard Bals, der Regierungsdirektor a.D., im Bundesministerium der Finanzen und Autor verschiedener Fach- und Lehrbücher zum Steuerrecht ist, erscheint in 46. Auflage, was von seiner Beliebtheit und zugleich der ständigen Entwicklung des Steuerrechts zeugt.

Die Tätigkeit des Gesetzgebers führt seit Jahren regelmäßig dazu, dass für jede Einkommensteuererklärung eine ergänzte Neuauflage von Steuerbüchern erforderlich ist. Das Bundesgesetzblatt, das Bekantgabemedium für neue Gesetze, ist seit den 50er Jahren von durchschnittlich 1.054 über die Ära Kohl von durchschnittlich 2.711 auf nunmehr 3.704 Seiten angeschwollen. Deutschland stellt ca. 2 % der Steuerzahler auf der Welt, ist jedoch zugleich der einsame Weltmeister, was die Menge der Steuerliteratur betrifft – 70 % aller Steuerliteratur erscheint auf Deutsch. Dies ist aber insoweit erforderlich, weil der Bürger seine Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.05. jeden Jahres abgeben muss und gerade dazu braucht er die aktuellsten Informationen. Diese wiederum können erst Anfang des neuen Jahres gedruckt werden, da das Steuerjahr und damit die Tätigkeit des Gesetzgebers bis zum 31.12. jeden Jahres andauert. So steht erst im Januar fest, welche Freibeträge, Grenzen usw. für das vergangene Jahr maßgeblich sind. Dieses Buch erläutert die steuerlichen Vorschriften, welche für die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2003 einschlägig sind.

Im einem sehr knappen Vorwort erläutert der Autor, welche Vorschriften er in dieser Ausgabe berücksichtigt hat und anschließend die "Rechtsänderungen gegenüber 2002", wobei er sich hierbei nur auf einen bis drei kurze Sätze beschränkt, welche plakativ die Änderungen beschreiben. Dies erlaubt dem Praktiker sofort die Auswirkungen auf den eigenen oder von ihm bearbeitenden Fall einzuschätzen.

Der Aufbau des Buches folgt der Gliederung des Einkommensteuergesetzes, d.h. es werden alle 99 Paragrafen dieses Gesetzes sehr ausführlich kommentiert. Dabei bedient sich Bals der Randnummerierung und Absatzunterteilung, um das Finden von verschiedenen Begriffen zu vereinfachen. So ist es möglich, schnell und gezielt nach Problemlösungen zu suchen. Die Vorgehensweise im Text ist ebenfalls überzeugend. Der Autor geht von Paragrafen über Schlagworte, welche durch Fettdruck hervorgehoben sind, zu allgemeinen Erläuterungen über. Dies werden vor allem die Praktiker zu schätzen wissen, weil sie schnell Fundstellen finden und zitieren können. Um das zu verdeutlichen, kann auf das Beispiel der Bewertung zurückgegriffen werden. Die Bewertung von einzelnen Wirtschaftsgütern ist im § 6 EStG geregelt. Dem Gesetzestext folgt eine "Übersicht", dann unter RndNr. 125 werden die Grundsätze erörtert und schließlich z.B. unter RndNr. 128 Absatz 1 die Anschaffungskosten als solche, welche im Absatz 2 zu alphabetisch aufgelisteten Einzelfragen zu Anschaffungskosten führen. Jede Randnummer und jeder Absatz sind mit reichlich Fundstellen ausgestattet, wobei auch Querverweise auf die Erläuterungen des eigenen Buches vorhanden sind.

Gesamteindruck:
Das Buch ist ein sehr solider und ausgesprochen preiswerter Kommentar zum Einkommensteuerrecht. Es ist der klare Aufbau des Inhalts hervorzuheben. Bereits dem Titel ist zu entnehmen, dass das Buch eine bestimmte Zielgruppe im Visier hat und zwar die beratenden Berufe. Dies soll aber nicht heißen, dass es nur auf diese Gruppe zugeschnitten ist, sondern, dass es zumindest der Kenntnisse der absoluten Steuergrundlagen bedarf, um sich in dem Gewirr der Steuerle(e)(h)re zurecht zu finden, da die Benutzung der Fachbegriffe nicht ausgeklammert werden kann. Die rechtliche Bedeutung der Verweise muss auch verstanden und entsprechend bewertet werden. Daher wendet sich das Buch vor allem an Leute, die sich in der einen oder anderen Form mit dem Steuerrecht befassen. Die unzähligen Hinweise auf weiterführende Quellen, Gesetzesvorschriften und Richtlinien sind nicht nur sehr nützlich, sondern vor allem sehr wertvoll, da sie eine präzise und schnelle "Weiterbildung" auf einem meistens konkreten Steuergebiet ermöglichen.

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