Jurawelt

Artikel 9070
RA Jaroslaw Grycz
13.04.2004

Sehr gelungenes Nachschlagewerk

Eine Rezension zu:

Josef Schneider

Lexikon des Steuerrechts


Reihe: Finanz und Steuern, Band 16

3. Auflage

Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2003, 754 Seiten, 49,95 €
ISBN 3-7910-2229-6

http://www.schaeffer-poeschel.de


Das Buch des Diplom-Finanzwirtes Josef Schneider, der Dozent an der Fachhochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz in Edenkoben und Autor verschiedener Fach- und Lehrbücher zum Steuerrecht im Schäffer-Poeschel-Verlag ist, ist als Band 16 der Reihe Finanz und Steuern in der sog. "Blauen Reihe" erschienen. Der Verlag sieht die seit Jahren erscheinende und sehr anerkannte Reihe als eines seiner bewährtesten Flaggschiffe: "Die Steuerlehrbuch-Reihen Finanz und Steuern und Grundkurs des Steuerrechts sind bewährte und unverzichtbare Helfer in der Ausbildung zu allen Steuerberufen. Autoren mit langjähriger praktischer Erfahrung, ein durchdachtes Lernkonzept mit zahlreichen Beispielen, Fällen und Übungen und laufende Aktualisierung garantieren Praxisbezug und Lernerfolg."

Das Lexikon wird als alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk für alle oder ein Wissensgebiet definiert. Andererseits verbinden wir mit dem Ausdruck enzyklopädisches Wissen eher die Breite als die Tiefe. Damit ist umrissen, was ein Lexikon des Steuerrechts beinhaltet. Es kann niemand erwarten, dass ein Buch unter mehreren Tausend Seiten das deutsche Steuerrecht tief greifend umschreibt, zumal dieses Buch vor allem für den Praktiker gedacht ist und von den Grundlagen ausgehend den aktuellen Stand der Praxis, d.h. sowohl der Rechtsprechung als auch die Sichtweise der Finanzverwaltung vermitteln will. So kommen zu der "reinen" Steuerlehre 65.000 Finanzgerichtsurteile jährlich, tausende BMF-Schreiben und natürlich die ständigen Gesetzesänderungen und Steuerreformen.

Die Stärke des Buches liegt insbesondere darin, dass nach einer Erklärung des Begriffes/Problems unzählige Verweise folgen, welche deutlich machen, dass hier eine ständige Bewegung erfolgt und der Leser sich NUR auf die aktuellsten Informationen verlassen kann, um nicht feststellen zu müssen, dass er sich gerade in die "Geschichte" der Steuerentwicklung in der BRD einliest. Daher ist der "Verschleiß" der Steuerliteratur in Deutschland enorm.

"Über 900 wesentliche Begriffe des Steuerrechts, von A wie "Abbruchentschädigung" bis Z wie "Zweitwohnungssteuer", zahlreiche Schaubilder und Beispiele verdeutlichen die oft komplexe Materie; Literaturhinweise auf Kommentare, Lehr- und Fachbücher sowie Zeitschriftenbeiträge erleichtern die weitergehende Beschäftigung mit dem jeweiligen Thema".

Zum Beispiel wird das immer präsente und streitige Thema, die Kfz-Nutzung, auf insgesamt 6 Seiten mit mehreren Tabellen sehr anschaulich dargestellt. Der Autor geht systematisch vor und unterscheidet in seiner Darstellung zwischen a) betrieblichen Fahrten, b) privaten Fahrten und c) der Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer. Diese Hauptpunkte unterteilt er in mehrere Unterpunkte, welche weiterführende Verweise enthalten. Die aus Sicht der Finanzverwaltung streitigen Stellen kommentiert er im Hinblick auf die deutsche und europäische Rechtsprechung. Dies ergänzt er um die Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums. Dieser Aufbau ermöglicht dem Leser schnell die Grundlagen zu begreifen und die Stärken bzw. Schwächen der eigenen Positionen zu ermitteln. Einem Praktiker bietet dies eine willkommene kurze und präzise Hilfe in der Alltagsproblematik, zumal es Unmengen an Freibeträgen, Freigrenzen und anderen Zahlen gibt, die man nicht unbedingt täglich braucht, welche dennoch nachgeschaut werden müssen. Einem "Einsteiger" werden sofort die Eck-Punkte erläutert, um z.B. feststellen zu können, ob er die Voraussetzungen für die Geltendmachung der "Kinderbetreuungskosten" erfüllt. Dieser Begriff wir mit einem weiterführenden Hinweis auf einen Beitrag von Schneider in der Zeitschrift "Steuerwarte" abgeschlossen.

Oft "übersetzt" Schneider die Fachsprache in Beispiele, welche die Theorie veranschaulichen sollen. Beim Kindergeld erläutert er, dass ein Ablehnungsbescheid keine Dauerwirkung entfaltet und erläutert, ein Ablehnungsbescheid " … trifft eine Entscheidung über die Rechtslage für den zurückliegenden Zeitraum bis einschließlich des Monats der Bekantgabe. Sollte sich der Eintritt der Bestandskraft herausstellen, dass für einen nachfolgenden Zeitraum Anspruch auf Kindergeld besteht, ist Kindergeld auf einen Neuantrag hin festzusetzen" und stellt dazu ein Beispiel mit Lösung, so werden viele Sachverhalte verständlicher.

Trotz der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung bedarf es schon zumindest der absoluten Grundlagen, um sich in dem Gewirr der Steuerle(e)(h)re zurecht zu finden, da die Benutzung der Fachbegriffe nicht ausgeklammert werden kann. Die rechtliche Bedeutung der Verweise muss auch verstanden und entsprechend bewertet werden. Daher wendet sich das Buch vor allem an Studenten und Auszubildende im Bereich Steuern und an alle, die sich mit dem Steuerrecht befassen.

Das vorliegende Buch schafft eine Verbindung zwischen dem in diesem Lexikon dargestellten Grundlagenwissen und dem in den weiteren Werken der Reihe Finanz und Steuern didaktisch aufbereiteten Aufbauwissen.

Gesamteindruck:
Für die Gestaltung des Aufbaus im Falle eines alphabetischen Lexikons besteht nicht viel Spielraum, deshalb ist hier auf den klaren Aufbau des Inhalts zu den einzelnen Begriffen hinzuweisen, welcher eine nachvollziehbare Führung durch die steuerliche Problematik ermöglicht. Die unzähligen Hinweise auf weiterführende Quellen, Gesetzesvorschriften und Richtlinien sind nicht nur sehr nützlich, sondern vor allem sehr wertvoll, da sie eine präzise und schnelle "Weiterbildung" auf einem meistens engen oder sehr breiten Gebiet ermöglichen. Dies gibt diesem Werk eine deutlich längere Aktualität als eine Legislaturperiode. Der Autor ist zu bewundern, aber nicht zu beneiden, weil er sich an eine Herkules-Aufgabe gewagt, diese erfolgreich gelöst hat und so dem Studenten, Praktiker und interessiertem Leser ein sehr gelungenes Nachschlagewerk an die Hand gibt.





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