Florian Kleinmanns 05.02.2004
Finanzverwaltungsrecht I
Eine Rezension zu:
Rolf Ax / Thomas Große / Jürgen Melchior
Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Reihe "Finanz und Steuern", Band 4
18. Auflage
Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2003, XXXVI + 850 Seiten, 49,95 €
ISBN 3-7910-2168-0
http://www.schaeffer-poeschel.de
Rezension zur Vorauflage
Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit sämtlichen Regelungsmaterien
der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung, kurz: mit dem
gesamten Finanzverwaltungsrecht. Die hier rezensierte 18. Auflage hat
die umfangreichen aktuellen Änderungen von Gesetzen und
Verwaltungsvorschriften bis zum Stand Juli 2003 eingearbeitet.
Die drei Autoren, allesamt in der Finanzverwaltung beschäftigt (einer
im hessischen Finanzministerium, einer in der Oberfinanzdirektion Erfurt und einer an
der Landesfinanzschule Edenkoben), nehmen den Leser mit durch 21
Kapitel. Davon behandeln 16 Kapitel das Verwaltungsverfahrensrecht
(Abgabenordnung), die weiteren fünf vergleichsweise kurzen Kapitel das
Prozessrecht (Finanzgerichtsordnung). Wie üblich werden zunächst die
Grundbegriffe und Prinzipien – etwa: Zuständigkeit,
Verwaltungshandeln, Steuerschuldverhältnis – erläutert, um
später auf besondere Problemfelder – Rücknahme und Widerruf,
Außenprüfung, Vollstreckung – einzugehen. Auch dem
Steuerstrafrecht ist ein Kapitel gewidmet.
Diese Kapitel sind klar voneinander abgegrenzt, so dass Verweise nach
oben oder gar nach unten entbehrlich sind, und bauen wenig aufeinander
auf; man kann ein Kapitel auch ohne Kenntnis der vorhergehenden
Kapitel lesen. Mit jedem der Kapitel könnte man Wochen verbringen, so
umfangreich ist der dargestellte Stoff. Die Erläuterungen sind tief
detailliert. Nur an einigen Stellen wird leider eine ungenaue
Terminologie verwendet, die beim Lesen ein wenig aufstößt. So ist etwa
in Rz. 3201 vom "Verwaltungsrechtsweg beim
Bundesverwaltungsgerichtshof" (richtig: "Verwaltungsrechtsweg beim
Bundesverwaltungsgericht" oder besser noch: "Verwaltungsrechtsweg zu
den Verwaltungsgerichten") die Rede, in Rz. 1826 vom "Widerruf eines
rechtswidrigen Verwaltungsakts" (richtig: "Rücknahme") oder in Rz. 61
davon, dass Gerichte Ermessensentscheidungen "nur eingeschränkt auf
Ermessensfehler überprüfen" können. (Richtig: Gerichte können
Ermessensentscheidungen nur eingeschränkt überprüfen, insbesondere auf
Ermessensfehler hin.)
So lang die Texte sind, sie werden aufgelockert und verständlich
gemacht durch zahlreiche Übersichten und Beispiele. Die Übersichten
geben mit wenigen Kästchen und Strichen überraschend viel Inhalt
wieder, und eine besondere Leistung ist es, sie trotz des
Inhaltsumfangs klar und verständlich zu halten. Positiv fallen auch
die Beispiele auf, die sich durch das ganze Buch ziehen. Anhand kurzer
konkreter Fälle erklären die Verfasser auf wenigen Zeilen, wie
typische Problemfelder zu lösen sind.
Apropos lange Texte: Abschnitte, die ohne durch Zwischenüberschriften
oder Beispiele unterbrochen zu sein mehr als eine Seite einnehmen,
finden sich kaum im Buch. Auch sind die wichtigsten Begriffe in jedem
Absatz durch Fettdruck hervorgehoben. Trotz des geringen
Zeilenabstands ist die Schrift gut lesbar.
Das Buch ist grundsätzlich auf Ausbildungen für Verwaltungsfachleute
oder Kaufleute und nicht auf juristisch-wissenschaftliche
Beschäftigung zugeschnitten. Es behandelt das Finanzverwaltungsrecht
von Grund auf, ohne auf die zahlreichen Gemeinsamkeiten (oder
wichtiger: die Unterschiede) zwischen Finanzverwaltungsrecht und
allgemeinem Verwaltungsrecht hinzuweisen. Auch orientiert sich die
Darstellung im Wesentlichen an der Praxis der Finanzverwaltung und
Finanzrechtsprechung. Auf die einschlägigen AEAO und BFH-Urteile wird
im Text verwiesen. Nur ausnahmsweise, zur Vertiefung oder wenn die
Autoren die BFH-Rechtsprechung kritisieren, finden sich auch
Sekundärliteratur-Fundstellen. Doch um sich einen weiten Überblick zu
verschaffen, ist das Buch auch für den Juristen, der sich im
Steuerrecht fortbilden will, geeignet.
Gesamteindruck:
Ein umfassender Einstieg in die Regelungen der Abgabenordnung und der
Finanzgerichtsordnung. Wer als Jurastudent oder Referendar im Rahmen
des Wahlfachs§/ Schwerpunkts oder wer für seine Ausbildung das
Steuer(verfahrens)recht lernen muss, ist mit diesem Buch gut bedient.
Auch zum Nachschlagen für die Praxis ist es empfehlenswert. Der Preis
ist dem Umfang des Werkes und seinem Lehrbuchcharakter angemessen.
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