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Artikel 8811
Florian Kleinmanns
05.02.2004

Finanzverwaltungsrecht I

Eine Rezension zu:

Rolf Ax / Thomas Große / Jürgen Melchior

Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung


Reihe "Finanz und Steuern", Band 4

18. Auflage

Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2003, XXXVI + 850 Seiten, 49,95 €
ISBN 3-7910-2168-0

http://www.schaeffer-poeschel.de

Rezension zur Vorauflage


Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit sämtlichen Regelungsmaterien der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung, kurz: mit dem gesamten Finanzverwaltungsrecht. Die hier rezensierte 18. Auflage hat die umfangreichen aktuellen Änderungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bis zum Stand Juli 2003 eingearbeitet.

Die drei Autoren, allesamt in der Finanzverwaltung beschäftigt (einer im hessischen Finanzministerium, einer in der Oberfinanzdirektion Erfurt und einer an der Landesfinanzschule Edenkoben), nehmen den Leser mit durch 21 Kapitel. Davon behandeln 16 Kapitel das Verwaltungsverfahrensrecht (Abgabenordnung), die weiteren fünf vergleichsweise kurzen Kapitel das Prozessrecht (Finanzgerichtsordnung). Wie üblich werden zunächst die Grundbegriffe und Prinzipien – etwa: Zuständigkeit, Verwaltungshandeln, Steuerschuldverhältnis – erläutert, um später auf besondere Problemfelder – Rücknahme und Widerruf, Außenprüfung, Vollstreckung – einzugehen. Auch dem Steuerstrafrecht ist ein Kapitel gewidmet.

Diese Kapitel sind klar voneinander abgegrenzt, so dass Verweise nach oben oder gar nach unten entbehrlich sind, und bauen wenig aufeinander auf; man kann ein Kapitel auch ohne Kenntnis der vorhergehenden Kapitel lesen. Mit jedem der Kapitel könnte man Wochen verbringen, so umfangreich ist der dargestellte Stoff. Die Erläuterungen sind tief detailliert. Nur an einigen Stellen wird leider eine ungenaue Terminologie verwendet, die beim Lesen ein wenig aufstößt. So ist etwa in Rz. 3201 vom "Verwaltungsrechtsweg beim Bundesverwaltungsgerichtshof" (richtig: "Verwaltungsrechtsweg beim Bundesverwaltungsgericht" oder besser noch: "Verwaltungsrechtsweg zu den Verwaltungsgerichten") die Rede, in Rz. 1826 vom "Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsakts" (richtig: "Rücknahme") oder in Rz. 61 davon, dass Gerichte Ermessensentscheidungen "nur eingeschränkt auf Ermessensfehler überprüfen" können. (Richtig: Gerichte können Ermessensentscheidungen nur eingeschränkt überprüfen, insbesondere auf Ermessensfehler hin.)

So lang die Texte sind, sie werden aufgelockert und verständlich gemacht durch zahlreiche Übersichten und Beispiele. Die Übersichten geben mit wenigen Kästchen und Strichen überraschend viel Inhalt wieder, und eine besondere Leistung ist es, sie trotz des Inhaltsumfangs klar und verständlich zu halten. Positiv fallen auch die Beispiele auf, die sich durch das ganze Buch ziehen. Anhand kurzer konkreter Fälle erklären die Verfasser auf wenigen Zeilen, wie typische Problemfelder zu lösen sind.

Apropos lange Texte: Abschnitte, die ohne durch Zwischenüberschriften oder Beispiele unterbrochen zu sein mehr als eine Seite einnehmen, finden sich kaum im Buch. Auch sind die wichtigsten Begriffe in jedem Absatz durch Fettdruck hervorgehoben. Trotz des geringen Zeilenabstands ist die Schrift gut lesbar.

Das Buch ist grundsätzlich auf Ausbildungen für Verwaltungsfachleute oder Kaufleute und nicht auf juristisch-wissenschaftliche Beschäftigung zugeschnitten. Es behandelt das Finanzverwaltungsrecht von Grund auf, ohne auf die zahlreichen Gemeinsamkeiten (oder wichtiger: die Unterschiede) zwischen Finanzverwaltungsrecht und allgemeinem Verwaltungsrecht hinzuweisen. Auch orientiert sich die Darstellung im Wesentlichen an der Praxis der Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung. Auf die einschlägigen AEAO und BFH-Urteile wird im Text verwiesen. Nur ausnahmsweise, zur Vertiefung oder wenn die Autoren die BFH-Rechtsprechung kritisieren, finden sich auch Sekundärliteratur-Fundstellen. Doch um sich einen weiten Überblick zu verschaffen, ist das Buch auch für den Juristen, der sich im Steuerrecht fortbilden will, geeignet.

Gesamteindruck:
Ein umfassender Einstieg in die Regelungen der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung. Wer als Jurastudent oder Referendar im Rahmen des Wahlfachs§/ Schwerpunkts oder wer für seine Ausbildung das Steuer(verfahrens)recht lernen muss, ist mit diesem Buch gut bedient. Auch zum Nachschlagen für die Praxis ist es empfehlenswert. Der Preis ist dem Umfang des Werkes und seinem Lehrbuchcharakter angemessen.

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