Jurawelt

Artikel 8741
Anne-Cathrin Wiesner
19.01.2004

Überblick über ein praxisnahes Rechtsgebiet

Eine Rezension zu:

Hans-Wolfgang Arndt

Steuerrecht


3. Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2002, 145 Seiten, 15,90 €
ISBN 3-8252-2189-X

http://www.cfmueller-verlag.de


Deutsches Steuerrecht ist eine sehr umfangreiche und undurchsichtige Materie, welche im Rahmen des Studiums lediglich in Wahlfachgruppen gelehrt wird. Und doch ist dieses Rechtsgebiet spannend und in der Praxis wohl eines der wichtigsten. Um dem Studenten einen Einstieg in den Paragraphendschungel des deutschen Steuerrechts zu geben, aber auch dem Praktiker dieses zu vermitteln, hat der Verfasser sein Werk in nunmehr dritter Auflage herausgebracht. Zielsetzung des Buches ist, das notwendige Basiswissen darzustellen, es will nicht ein Lehrbuch im klassischen Sinne sein. Dies hat zur Folge, dass auf Vollständigkeit und ausführliche Meinungsstreits verzichtet werden musste, was der Autor bereits in seiner Einleitung klarstellt. Der Benutzer soll an das Thema herangeführt werden und die Grundstrukturen begreifen, keinesfalls darf davon ausgegangen werden, nun im Steuerrecht bewandert zu sein. Dies verdeutlicht der Verfasser auch mit dem Hinweis auf ein klassisches Lehrbuch, welches den Umfang des Steuerrechts zeigen soll. Der Leser soll also mit dem vorliegenden Werk sein Interesse an der Materie entdecken und es anschließend mit anderer Lektüre vertiefen.

In einem ersten Teil geht der Autor ausführlich auf die Grundlagen ein, sowohl auf wirtschaftliche als auch rechtliche. Hier wird klar, dass das Werk sowohl Studenten der Rechts- als auch der Wirtschaftswissenschaften dienen soll. Zunächst werden die Steuern als ein Teil der öffentlichen Abgaben dargestellt und von den Gebühren und Beiträgen abgegrenzt. Dies zu verinnerlichen ist unbedingt erforderlich, um die spezielle Natur von Steuern zu begreifen. Anschließend befasst sich der Grundlagenteil mit der Finanzwissenschaft und erläutert sowohl die Daseinsberechtigung und -notwendigkeit dieses Fachgebiets, als auch das Zusammenspiel bzw. die enge Verzahnung dieser wirtschaftlichen Materie mit dem Steuerrecht. Nach einem kurzen Überblick über die wichtigsten Steuern und die generelle Einordnung geht der Autor zu den Grundlagen des Steuerrechts über, widmet sich nach dem Wirtschaftsteil nun dem rechtlichen. Hierbei konzentriert sich das Werk auf die Quellen und die historische Entwicklung, beschäftigt sich jedoch auch mit rechtlichen Besonderheiten dieses Gebiets. Der Leser wird in der Einleitung gut vorbereitet.

Dem Grundlagenteil schließen sich zwei große Abschnitte an, zunächst eine Abhandlung zum Allgemeinen Steuerrecht, danach die Betrachtung einzelner Steuern.
Im Rahmen des Allgemeinen Teils wird die formelle Seite des Steuerrechts beleuchtet, der Verfasser erklärt die Steuerhoheit (Recht der Besteuerung) und die erforderlichen als auch die daraus resultierenden Kompetenzen der einzelnen Staatsebenen. Grundsätzlich hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz inne, teils als ausschließliche Kompetenz, häufiger allerdings als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Wahrung der "Rechts- und Wirtschaftseinheit", Art. 72 II GG. Lediglich bei örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern können Länder die Gesetzgebungskompetenz haben. Die Verwaltungskompetenz liegt größtenteils bei den Ländern, obwohl es auch bundeseigene Behörden gibt (z.B. Zollämter). Die sog. Ertragskompetenz ist die schwierigste Seite, nicht nur, dass hier auch die Gemeinden überhaupt zu beachten sind, die Aufteilung der einzelnen Steuern kann nach verschiedenen Systemen geschehen und zu unterschiedlicher prozentualer Gewichtung. Diese Kompetenz ist damit auch die interessanteste, immerhin geht es um die Verteilung der finanziellen Mittel zur Wahrnehmung der Aufgaben jeder Staatsebene, was recht kompliziert ist.

Der Autor geht zudem auf internationale Bezüge und die Steuergerichtsbarkeit ein. Im Anschluss widmet er ein Kapitel dem Verfahrensrecht, wobei er die Vollstreckung wie auch das Steuerstrafrecht gesondert kurz beleuchtet. Im Steuerverfahren ist zunächst zu betrachten, welche Beteiligten es gibt; einerseits die Finanzbehörden, andererseits Steuerpflichtige (durch Steuergesetze zu etwas verpflichtet, z.B. Buchführung) und Steuerschuldner (zur Zahlung einer konkreten Steuer verpflichtet). Anschließend wird auf die einzelnen Ansprüche eingegangen. Obwohl das Steuerrecht öffentliches Recht ist, erinnert der Anspruchsaufbau stark an zivilrechtliche Regelungen – es gibt neben dem Steueranspruch den Anspruch auf Nebenleistungen und einen Haftungsanspruch. Besonders für Vereine wichtig ist der Anspruch auf Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Abschließend wird das Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Steuer dargelegt.

Im dritten großen Teil, dem Einzelsteuerrecht, befasst sich der Autor mit den wichtigsten Steuern, beginnend mit den Personensteuern. Aufgrund der Spezifität der einzelnen Steuern gibt der Verfasser zunächst eine allgemeine Charakteristik, um die konkrete Steuer verständlich zu machen in ihrer Funktion.
Er erläutert als erstes die Einkommenssteuer ausgiebig, geht auf die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt die Bemessungsgrundlagen auf. Diese wohl für viele besonders interessante Steuer findet auch in diesem Werk die meiste Beachtung. Anschließend werden noch die Körperschaftssteuer, die Erbschaftssteuer und d Kirchensteuer beleuchtet. Neben den Personensteuern werden auch Objektsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und Verkehrssteuern (Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer) erklärt.

Das in der Reihe "Schaeffers Grundriß" erschienene Werk ist kurz und prägnant, an manchen Stellen ausführlicher, im Ganzen jedoch entsprechend seiner Zielsetzung kompakt. Der Autor schafft trotz der Knappheit durch seine nachvollziehbare logische Gliederung und das konsequente Aufbauen von einem Kapitel auf dem anderen allein hierdurch ein gewisses Grundverständnis. Alle wichtigen Begriffe werden erklärt, die Definition hervorgehoben. Der Einsatz der optischen Mittel ist für ein Werk mit der Zielsetzung eines Überblicks vollkommen ausreichend, auch wenn Schemata in dieser Materie nicht schaden. Man kann das Buch als Einstieg nur empfehlen.





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