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Artikel 8519
Florian Kleinmanns
11.11.2003

Ein Kompendium für den Praktiker

Eine Rezension zu:

H. Eberhard Simon / Claus-Arnold Vogelberg

Steuerstrafrecht


1. Auflage

Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2000, XXXIII + 438 Seiten, 59,95 €
ISBN 3-7910-1391-2

http://www.schaeffer-poeschel.de/


Noch immer aktuell, obwohl schon im August 1999 fertig gestellt, ist das vorliegende Werk. Die beiden Autoren – einer mit Erfahrung als Richter, einer beratend tätig – stellen hier das Steuerstrafrecht dar, ohne das schnelllebige, umfangreiche materielle Steuerrecht mehr als unbedingt nötig zu streifen.

Als Zielgruppe sollen, so das Vorwort, Berater, Strafverfolgungsbehörden und Betroffene angesprochen werden. Dementsprechend hoch ist der Bezug zur Praxis. Kein Abschnitt, dem ein steuerlicher Berater nicht bei Bedarf eine Handlungsanweisung entnehmen könnte. Auch ein "Betroffener", der nicht juristisch bewandert ist, hat die Möglichkeit, das im Text enthaltene Wissen aufzunehmen. Hingegen dürfte es einem Strafverfolger schwer fallen, sich in dem Buch heimisch zu fühlen. Zu sehr stellen sich die Formulierungen auf die Seite des Steuerpflichtigen. Schon im Vorwort scheinen die Autoren Steuerhinterziehung moralisch rechtfertigen zu wollen. Dies relativiert sich erst in der Einführung zu Teil II, wo der Autor dem Steuerhinterzieher auch nach Selbstanzeige die "Steuerehrlichkeit" abspricht.

Als Hauptteile umfasst sind das materielle Steuerstrafrecht (150 Seiten), die Selbstanzeige (50 Seiten), das Verfahren (150 Seiten) und als Anhang (40 Seiten) einige nützliche, nicht originär steuerstrafrechtliche Informationen und Muster. Die Gliederung ist sehr detailliert, die Überschriften aussagekräftig. Die Kapitel sind nicht übermäßig systematisch angelegt, sondern greifen inhaltliche Schwerpunkte des Steuerstrafrechts auf. Im Bereich des case law werden die Rechtsgrundsätze mit zahlreichen Beispielen verdeutlicht. Viele Abschnitte enden mit einer deutlichen Aussage, wie der Leser denn hinsichtlich eines bestimmten Problems verfahren soll – so gibt es zum Beispiel Antworten auf die Fragen, wie bei Unklarheit hinsichtlich des Verhältnisses der Pflicht, eine vollständige Steuererklärung abzugeben, zum Recht, sich (für die Vorjahre) nicht selbst belasten zu müssen, vorzugehen ist oder zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens ein Betroffener Unterstützung eines Steuerberaters, wann die eines Strafverteidigers einholen sollte.

Durchgängig helfen klare Sprache und ein angenehmes Schriftbild beim Verständnis. Steuerrechtliche und strafrechtliche Kenntnisse sind Voraussetzung für die Lektüre, doch brauchen sie nicht vertieft zu sein. Alle strafrechtlichen Feinheiten, die für das Steuerstrafrecht von Bedeutung sind, werden im ersten Teil wiederholt, so etwa Irrtümer, Kausalität, Täterschaft und Teilnahme sowie Versuch und Vollendung. Mit Blick auf die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets zeigen die Autoren, dass die Steuerhinterziehung schon vor Versuchsbeginn typischerweise durch den OWi-Tatbestand der Steuergefährdung sanktioniert wird und viele Einzelheiten mehr. Soweit für die Anwendung in der Praxis nötig, wird auch mal auf die zugrunde liegende Dogmatik hingewiesen. Garniert werden die Sätze durch Fußnoten mit Verweisen auf wichtige Rechtsprechung und weitere Literatur.

Gesamteindruck:
Ein trotz seiner fast 450 Seiten kompaktes, umfassendes, praxistaugliches Nachschlagewerk für den Spezialisten und den, der es werden will. Gleichermaßen für Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und interessierte fachkundige Laien geeignet.

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