
Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14.07.2000
hat nachhaltigen Einfluss auf die Bedeutung von gemeinnützigen Körperschaften (insbesondere von Stiftungen). Die Zahl der Stiftungen steigt stetig. Der steuerliche Berater
von gemeinnützigen Körperschaften sollte sich auf ein fundiertes Nachschlagewerk stützen können. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist nicht ausschließlich in einem Gesetz
geregelt. Das Gegenteil ist der Fall. Einfluss auf die Geschäftsführung und die Beratungstätigkeit von gemeinnützigen Körperschaften haben z.B. das Vereinsrecht,
Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Das in 2003 mittlerweile in seiner 8. Auflage im Erich Fleischer Verlag
erschienene Werk von Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, beleuchtet das Gemeinnützigkeitsrecht aus steuerrechtlicher Sicht und eignet sich für die steuerliche Beratung
in hervorragender Weise. Mittlerweile alleine kommentiert Buchna in der 8. Auflage das in seiner Bedeutung stetig steigende Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts.
Dem Gerechtigkeitsgedanken aus dem Steuerrecht entlehnt, kann der Staat nur dann steuerliche Vergünstigungen gewähren, wenn ein selbstloses Handeln vorliegt. Diese hohe
Anforderung kann (nur) eine Körperschaft erfüllen (vgl. § 51 S. 1 AO), da bei einem Zusammenschluss von natürlichen Personen immer ein wirtschaftliches Eigeninteresse
vorliegt (der Gesetzgeber lässt allerdings auch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH z.B. in der Form eines Krankenhauses oder aber Altenheimes zu).
Im Einführungsteil des Buches legt der Autor die Entwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts dar. Im Teil 2 werden zunächst grundsätzliche Ausführungen über Körperschaften
gegeben und im Anschluß daran auf einzelne, wie z.B. Vereine und Stiftungen, eingegangen. Erläuterungen der Bestimmungen über "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 - 68 AO -
Dritter Abschnitt der Abgabenordnung) werden gegeben. Steuerbegünstigte Zwecke werden in der Regel durch gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO), mildtätige Zwecke (§ 53 AO),
kirchliche Zwecke (§ 54 AO), Selbstlosigkeit (§ 55 AO), Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und Unmittelbarkeit (§ 57 AO) charakterisiert. Auf diese einzelnen Merkmale geht Buchna
speziell ein. "Unterfüttert" werden seine Ausführungen durch Angaben von Literaturnachweisen bzw. Rechtsprechungsquellen im Fließtext (auf einen Fußnotenapparat verzichtet
der Autor völlig). Beispiele lockern das Lesen auf.
Nachdem im Hauptteil sehr ausführlich die Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und damit einhergehend die Einordnung in den dritten Abschnitt
"Steuerbegünstigte Zwecke" in der Abgabenordnung besprochen wurden, wird im 3. und 4. Teil auf die Auswirkungen bei der Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden
eingegangen. Dies erfolgt sowohl auf Seiten der entgegennehmenden Körperschaft als auch des Spenders. Ausführungen zu den Auswirkungen einzelner Steuergesetze, zu nennen
sind die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, auf die Körperschaft lassen sich den beiden letzten Teilen entnehmen. So regelt beispielsweise § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, dass die
Körperschaftsteuer nicht auf eine Körperschaft Anwendung findet, wenn diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt. Eine Beurteilung der Gemeinnützigkeit dieser
Körperschaft obliegt dem Finanzamt, welches wiederum die Satzung als Beurteilungskriterium heranzieht. Hinsichtlich der Umsatzsteuer gibt es keine Begünstigung, die der
Staat den Körperschaften einräumt (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG). Zum steuerlichen Abzug auf Seiten des Spenders, z.B. im Bereich der Gewerbesteuer oder der Einkommensteuer,
sind bestimmte formale Voraussetzungen zu erfüllen. Gewisse Spendenhöchstbetragsregelungen sind zu berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung, ausgestellt
durch die Körperschaft, ist zur Anerkennung beim Finanzamt diesem beizubringen.
Buchna versteht es das Gemeinnützigkeitsrecht verlässlich für Berater und "betroffene" Körperschaften darzustellen. Die integrierte Darstellung steuerbegünstigter
Körperschaften nach den verschiedenen Steuergesetzen überzeugt und kann als besondere Stärke des Buches hervorgehoben werden. Im Anhang werden dem Leser verschiedene Muster
an die Hand gegeben, wie z.B. eine Muster-Satzung für einen Sportverein, Musterschreiben über die Zuwendungsbestätigungen sowie eine vorläufige Bescheinigung des
Finanzamtes. Wer sich durch das Werk von Buchna noch nicht ausreichend informiert fühlt, kann im abgedruckten Literaturverzeichnis weitergehende Quellen und Nachschlagwerke
finden.