Jurawelt

Artikel 7376
RA Roland Sievers

Steuerstrafrecht

Eine Rezension zu:

Lammerding, Jo / Hackenbroch, Rüdiger

Steuerstrafrecht


7. Auflage

Erich Fleischer Verlag, Achim 1997, 204 Seiten, 25,- €
ISBN 3-8168-1157-4

http://www.efv-online.de


Für ein Handbuch, in dem der seltener mit dem Steuerstrafrecht befasste Jurist nachschlagen könnte, ist das Büchlein mit seinen knapp 200 Seiten zu knapp gehalten. Es kommt oftmals inhaltlich über die Paraphrase des Gesetzes nicht hinaus. Der Spezialist findet nichts, was er nicht schon wüsste, für den Anfänger ist das Werk als Einführung zu knapp. Weiterführende Literatur oder Rechtsprechung sind äußerst sparsam verwendet. Ein Fußnotenapparat fehlt. Andererseits werden Grundlagen des Allgemeinen Strafrechts in extenso ausgebreitet, ob sie nun Bezug zum Steuerstrafrecht haben oder nicht. Was soll der Rezensent von folgender tiefschürfender Erkenntnis halten (S. 24 oben): "Nur Menschen (nicht Tiere) sind strafrechtlich handlungsfähig." Nie mehr wird der Rezensent seinen Hund verdächtigen, die Hundesteuer zu hinterziehen. Das allgemeine Strafrecht lernt der Jurist aus anderen Büchern.

Es ist aus der Sicht des Rezensenten bezeichnend, dass eines der Beispiele, die nach der Intention der Verfasser die rechtlichen Sachverhalte veranschaulichen sollen, die Vorsatzformen zu erläutern sich anschickt und dieses am Beispiel eines Täters tut, der Dachziegeln vom Hausdach wirft und mit diesen einen Passanten am Kopf trifft (sic!). Das Beispiel prägt sich beim Leser tief ein und hilft ihm sicherlich in der Zukunft bei der Lösung steuerstrafrechtlicher Fälle.

Vielleicht kann der Jurist das Buch verwenden, um sich einen systematischen Überblick über das Steuerstrafrecht zu verschaffen? Dafür spricht die Knappheit der Darstellung und ihre streng systematische Gliederung. Verwirrendes Satzbild und flatterhafte Typographie erinnern den Juristen allerdings fatal an die älteren Ausgaben des "Wessels", durch die er sich in den ersten Semestern zu schmökern hatte. Randziffern, die ein Arbeiten mit dem Büchlein erleichtern würden, fehlen. Dieses unerfreuliche Äußere mag nebensächlich sein, trägt aber jedenfalls nicht zur Lernfreude bei. Praktische Hilfen, wie sie etwa der junge Anwalt, der ein steuerstrafrechtliches Mandat zu bewältigen hat, gut gebrauchen könnte, wie Checklisten oder Schriftsatzmuster fehlen völlig.





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