
Steuern spielen in unserem heutigen Leben eine immer
größere Rolle. Der Staat ist bei der Findung neuer Einnahmequellen immer einfallsreicher. Die Regelungsdichte der steuerlichen Vorschriften nimmt zu, "Schlupflöcher" werden
geschlossen, Kontrolle durch und Transparenz für den Staat bei einzelnen Transaktionen erhöhen sich zunehmend (exemplarisch: die Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27 b
UStG).
Seit geraumer Zeit jedoch hat sich in den "Besteuerungsalltag" ein Phänomen eingeschlichen, welches erkennbar Probleme bei der Erfassung und seiner Verwertbarkeit durch den
Staat bereitet. Die Besteuerung des Internethandels, Electronic-Commerce oder kurz E-Commerce. Darunter versteht man den Handel mit Gütern bzw. Dienstleistungen via
Internet. Hinsichtlich der Besteuerung dieses "Phänomens" lassen sich ertragsteuerliche, umsatzsteuerliche sowie verfahrensrechtliche Problemfelder feststellen. Aus
ertragsteuerlicher Sicht dreht sich alles darum, ob man einen Server als Betriebsstätte qualifizieren kann oder nicht. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ist der Kern des
Problems nicht etwa das sog. Offline-Geschäft, sondern vielmehr die Online-Geschäfte. Während man die Offline-Geschäfte nach traditionellen Besteuerungsprinzipien erfassen
kann, gestaltet sich dieses für die Online-Geschäfte bedeutend schwieriger. Ein weiteres ernsthaftes Problem stellt sich für die Finanzverwaltung hinsichtlich der
Sicherstellung der Steuer, weil die über das Internet durchgeführten Geschäfte (weitgehend) anonym und damit für die Verwaltung schwierig nachvollziehbar abgewickelt
werden.
Das kurz umrissene Besteuerungsproblem der Geschäftsaktivitäten über das Internet birgt also eine Menge an Diskussionsstoff – dies umso mehr, weil es sich nicht um ein
rein nationales Problem handelt. Das Internet kennt keine Grenzen!
Zu Beginn des Jahres 2003 ist im Schäffer Poeschel Verlag in "altmodischer Form" - der Buchform - das Werk von Wehner, Die Besteuerung des Internethandels, erschienen.
Wehner arbeitet die steuerlichen Fallstricke dieses globalen Problems chronologisch auf. Anhand eines Fallbeispiels "http://www.spieltrainer.de", welches den Leser bis zum
Ende des Buches als Anschauung begleitet, geht Wehner auf die oben schon erwähnten Problemfelder konkret ein. Die Ausführungen, die Wehner im einzelnen macht, beschränken
sich dabei jedoch nicht nur auf den Hinweis und der Darstellung des einzelnen Problems, sondern erstreckt sich auch in der Diskussion von Lösungsansätzen.
Besonders interessant sind die Ausführungen zur Umsatzsteuer. Die Leistungsortbestimmung bei den sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG i. V. m. § 3 a UStG ist didaktisch
gut aufbereitet, wobei vor allem die synoptische Darstellung der gesetzlichen Regelungen vor dem Hintergrund der im Umsatzsteuerrecht bestehenden verschiedenen sonstigen
Leistungen hervorzuheben ist. Der Autor zeigt zu fast jeder sonstigen Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG i. V. m. § 3 a UStG die Schnittstelle zum Internet auf und
verdeutlicht dieses jeweils mit einem konkreten Beispiel (Download von Software, Download von Musik, Videos, Literatur, Bannerwerbung, Web-Design, Beratungsleistungen,
Lehrveranstaltungen etc.).
Neben den steuerlichen Aspekten geht Wehner auch auf bilanzielle Fragestellungen bei den Internetauftritten von Unternehmen ein. Diese tätigen in nicht unmaßgeblicher Höhe
Aufwendungen für die Erstellung, Wartung, Pflege und Weiterentwicklung ihrer eigenen Darstellung im Netz. Die Unternehmen stellen sich mit berechtigtem Interesse die Frage,
ob sie diese Aufwendungen als aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut oder aber als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandeln können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch
keine Verwaltungsanweisung hinsichtlich dieser Frage ergangen.
Bei dem von Wehner herausgegebenen Buch handelt es sich zweifelsfrei um ein optimal geeignetes Werk zum Einstieg in die Besteuerungswelt des Cyberspace.