Dipl.-Kfm. Christoph Menzel
Wichtiges Übungsbuch!
Eine Rezension zu:
Wiemhoff, Karl-Heinz / Walden, Peter
Umsatzsteuer
Steuer Seminar, 91 praktische Fälle
13. Auflage
Erich Fleischer Verlag, Achim 2003, 338 Seiten, 28,50 €
ISBN 3-8168-3033-1
http://www.efv-online.de
 Es hat nicht lange auf sich warten lassen, da ist in der
13. Auflage das in der Vorauflage noch von Wiemhoff alleine bearbeitete Übungsbuch Umsatzsteuer im Erich Fleischer Verlag neu verlegt worden. In dieser Neuauflage ist Walden
an die Seite von Wiemhoff getreten. Dieser hat den langjährigen Autor Wiemhoff, der die Fallsammlung im Jahre 1974 mit ursprünglich 44 Fällen begründete, abgelöst und setzt
die bis dato erfolgreich konzipierte Fallsammlung nach "alter Tradition" fort. Das Übungsbuch umfaßt mittlerweile 91 Fälle. Der überarbeiteten Fallsammlung liegen das
Steueränderungsgesetz 2001 und die bis Juli 2002 veröffentlichte Rechtsprechung sowie die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Anweisungen der Finanzverwaltung zugrunde.
Zahlreiche Fälle mußten aufgrund der sich schnell ändernden Gesetzeslage (Übergang von der Eigenverbrauchsbesteuerung zur Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben,
Vorsteuerausschlüsse gem. § 15 Abs. 1 a UStG, Vorsteuerkappung gem. § 15 Abs. 1 b UStG, die Änderung der Vorsteuerberichtigung gem. § 15 a UStG sowie den zum 01. Januar 2002
neu eingefügten § 27 b UStG zur Unterbindung sog. Karussellgeschäfte im Bausektor) überarbeitet bzw. gar völlig neu konzipiert werden. Mittlerweile sind weitere Änderungen
(Anhebung des Umsatzsteuersatzes für bestimmte Lieferungen und Leistungen auf 16 %, wie z.B. für Blumen, Pflanzen, landwirtschaftliche Produkte sowie zahntechnische
Leistungen) wieder im Gespräch. Diese sollen aller Voraussicht nach ab dem 01. März 2003 Geltung entfalten. Währungsänderungen von DM hin zum Euro wurden bei den
Zahlenbeispielen berücksichtigt.
Aber auch in dieser neu überarbeiteten Auflage der Fallsammlung ist nicht etwa das Rad neu erfunden worden. Wie auch schon in den Vorauflagen beginnt sie im Fall 1 mit den
obligatorischen Steuergegenständen, den Arten steuerbarer Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 UStG. Im Fall 5 werden der Begriff und die Arten der Leistung erläutert. Das
Umsatzsteuergesetz verwendet als Oberbegriff "Leistung" und versteht darunter die Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG bzw. eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG. Fall 15
grenzt die Lieferung von der sonstigen Leistung ab. Die oftmals nicht einfache Abgrenzung ist hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes und damit auch der Steuerbarkeit
wichtig. Neben dem schon als Lernfall zur Verfügung stehenden Beispiel werden zusätzliche Anschauungsbeispiele in den meist sehr ausführlichen Begründungen geliefert.
Dadurch nimmt der Umfang beträchtlich zu und statt der angekündigten 91 Fälle bekommt der Leser weit über 300 Einzelfälle geboten. Positiver Nebeneffekt dabei ist
gleichzeitig, daß der Lernende das Recht der Umsatzbesteuerung weitgehend abdeckt und nur hier und da vertiefend auf die Hilfe eines Lehrbuches zurückgreifen muß.
Ausweislich des Vorwortes steht als Intention des Autors vielmehr die Vermittlung des Grundwissens im Vordergrund als die Vermittlung von Spezialwissen. Zusammenhänge sollen
vom Bearbeiter verstanden und die Anwendung der Vorschriften eingeübt werden.
Während in den ersten 16 Fällen die Vermittlung der unterschiedlichen Begrifflichkeiten im Umsatzsteuerrecht im Vordergrund steht, haben die anschließenden Fälle zur
Aufgabe, den Begriff der Lieferung in all seinen Facetten darzustellen. Dies beginnt mit der Grundfrage, was als Gegenstand einer Lieferung überhaupt angesehen wird, wann
man von einer vollzogenen Lieferung sprechen kann (Verschaffung der Verfügungsmacht) und wo sich der Ort der Lieferung bei (zunächst nur) auf das Inland beschränkten
Warenlieferungen befindet. Daneben widmen sich einzelne Fälle der Bestimmung des Leistungsortes von Lieferungen bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften.
Vermißt wird zur Darstellung der sonstigen Leistung ein Fallbeispiel zur Leistungsortbestimmung von über das Internet gehandelten sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 a
Abs. 2 Nr. 3, § 3 a Abs. 4 UStG, als da zu nennen wären unterrichtende Tätigkeiten via Internet, das Downloaden von Musik, Software oder ähnlichem.
Wer wiederum die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und wer sie als sog. Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld an den Staat wieder abziehen darf, läßt sich den
Fällen 38 ff. entnehmen. Eine Leistung muß durch einen Unternehmer erbracht werden. Das Umsatzsteuerrecht kennt eine eigene Definition des Unternehmerbegriffs. Diese ist
weiter gefaßt als der Begriff des Gewerbebetriebs gem. § 15 Abs. 2 EStG als auch weiter als die Definition im Gewerbesteuergesetz gem. § 2 Abs. 2 GewStG.
Insgesamt ist die Fallsammlung bestens geeignet sich das Umsatzsteuerrecht anzueignen. Das Lernen an Fällen ist in besonderer Weise geeignet, sich in unbekannte
Rechtsgebiete einzuarbeiten und Zusammenhänge schnell zu begreifen. Das bisher mit großem Erfolg erschienene Übungsbuch unter der inhaltlichen Leitung von Wiemhoff wird
nunmehr von Walden fortgesetzt werden.
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