Jurawelt

Artikel 6887
Dipl.-Kfm. Christoph Menzel

Hilfe zur Selbsthilfe im Einkommensteuerrecht

Eine Rezension zu:

Stuber, Helmut/Oppolzer, Adolf

Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2002


Auflage 2002, S. 348

Schäffer Poeschel Verlag, Stuttgart 2002, Euro 27,00
ISBN 3-7910-2033-1

http://www.schaeffer-poeschel.de


Cover
Mit dem im Schaeffer Poeschel Verlag neu erschienenen Buch "Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2002, inklusive Hinweise auf Rechtsänderungen 2003" ist jedem Steuerpflichtigen in zweierlei Hinsicht gedient. Zum einen kann er seine Einkommensteuererklärung selber mit minimalem Zeitaufwand erstellen und zum anderen ist diese Anleitung aufgrund seines günstigen Preises von nur Euro 27,00 in jedem Fall auch erschwinglich. Dass diese Anleitung in so hervorragender Weise von jedem genutzt werden kann, ist den beiden Autoren Stuber und Oppolzer zu verdanken. Die Anleitung bietet im wahrsten Sinne des Wortes "Hilfe zur Selbsthilfe im Einkommensteuerrecht"!


Das "Geheimnis" der Autoren reduziert sich auf eine einfache aber effektive Formel: Jede Zeile der Steuererklärung wird erläutert.

Neben dem vierseitigen Hauptvordruck "ESt 1A" (Mantelbogen) sind neun weitere Anlage-Vordrucke für die verschiedenen Einkunftsarten bzw. für Steuervergünstigungen detailliert erklärt. Der Hauptvordruck ist von jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen. Je nach (Vermögens-)Lage sind eine oder mehrere Anlage-Vordrucke auszufüllen und zwar: Anlage K für die Berücksichtigung von Kindern, Anlage N für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG, Anlage SO für sonstige Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. § 22 EStG, Anlage GSE für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG, Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG, Anlage FW für Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohneigentums, Anlage L für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie die Anlage AUS für ausländische Einkünfte und Steuern.

Einige Anlagen weisen vielerlei positive Neuerungen im Vergleich zu den alten für den Veranlagungszeitraum 2001 auf – auf diese soll im folgenden eingegangen werden:

Ab 2002 gilt, anders als für 2001, dass für jedes Kind eine eigene Anlage K zu erstellen und beim Wohnsitzfinanzamt abzugeben ist. Des weiteren sind Abfragen zum Schulgeld und zur Behinderung eines Kindes (bisher im Hauptvordruck) eingearbeitet worden.

Während die im Jahr 2000 eingeführte Anlage KAP (löste die Anlage KSO ab) bei der Erklärung für den VZ 2001 besonders durch das Halbeinkünfteverfahren zu zahlreichen Irrungen und Wirrungen bei vielen steuerlich beratenden Personen als auch bei den veranlagenden Stellen führte, wurde diese für den VZ 2002 noch einmal grundlegend überarbeitet. Seite 1 enthält getrennte Abschnitte für die Erklärung von Zinsen und Dividenden, für die noch das Anrechnungsverfahren gilt, und einen Abschnitt für Dividenden, für die das Halbeinkünfteverfahren vorgesehen ist. Auf der Seite 2 sind wie bisher Angaben zu ausländischen Kapitalerträgen, Erträgen aus Beteiligungen, anzurechnende Steuern und Werbungskosten enthalten.

Die in der Anleitung angegebenen Randnummern stellen nicht etwa Orientierungshilfen zum Wiederauffinden bestimmter Inhalte dar (wie sonst üblich), sondern entsprechen den in den amtlichen Vordrucken verwendeten Zeilennummern. Jede einzelne Zeilennummer wird ausführlich und verständlich auch für steuerlich nicht vorgebildete Personen erläutert. Bestimmte Sachverhalte werden durch BFH Entscheidungen ergänzend erläutert.

Der Steuerpflichtige hat die grau unterlegten "Kästchen" der amtlichen Vordrucke eventuell ergänzt durch gesonderte Anlagen, wenn sich die eingetragene Zahl aus mehreren Positionen zusammensetzt, auszufüllen, während die grün unterlegten Felder dem Finanzamt vorbehalten sind. Die Erklärung muß nicht unbedingt auf dem vom Finanzamt dafür vorgesehenen Papier erfolgen, es reicht auch aus, wenn man Papier verwendet, welches im Format und in der Seitenzahl sowie der Reihenfolge mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmt, über einen Zeitraum von 15 Jahren haltbar sowie beidseitig bedruckt und gut lesbar ist – um es kurz zu sagen: Wenn man die amtlichen Vordrucke kopiert, werden auch diese bei der veranlagenden Stelle akzeptiert. Zu beachten ist aber, dass der Mantelbogen eine Einheit darstellen muss. Hinsichtlich der elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung sei nur auf das BMF Schreiben vom 27.12.1999, BStBl. I S. 1051 hingewiesen.

Insgesamt überzeugt die von Stuber und Oppolzer verfasste Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2002. Sie erleichtert für jeden Steuerpflichtigen die eigene Erstellung und baut zudem die nach wie vor bei vielen Personen bestehende Angst ab. Dies geschieht vornehmlich dadurch, dass jede Zeile eingehend erklärt wird. Wie in jedem neuen Jahr gilt es dem Finanzamt gegenüber "Rechnung zu legen" – mit Stuber/Oppolzer sollte dies kein Problem mehr sein!
"Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen" von Torsten Kaiser / Horst Kaiser / Jan Kaiser
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt