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Artikel 5360
Christoph Menzel

Der Trust, das unbekannte Wesen ?!

Eine Rezension zu:

Jörg Verstl

Der internationale Trust als Instrument der Vermögensnachfolge


Erich Schmidt-Verlag, Berlin 2002, 429 S., € 69,80
ISBN 3-503-05740-4

http://www.erich-schmidt-verlag.de


Ist der Trust wirklich ein unbekanntes Wesen, wie es die gewählte Überschrift vermuten lassen könnte ? Gibt es im deutschen Vorschriftensystem einen Trust oder existiert dieser nur im ausländischen ? Diese Frage gilt es nicht nur für das Steuer-, sondern auch für das Zivilrecht zu klären. Eines steht fest, die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigt sich schon seit ca. 60 Jahren mit diesem Phänomen. Eine erste detaillierte Entscheidung erging beim RFH vom 24.09.1935, III e A 37/ 35, RStBl. 1935, 1366. Dennoch sind viele Probleme bis heute noch ungeklärt. Die vorliegende Dissertation von Verstl, verlegt im Erich Schmidt Verlag, setzt sich intensiv mit der Frage des Trusts auseinander. Die Dissertation geht auf das Problem einer Mehrfachbesteuerung - aus ertrags-, erbschafts- und schenkungssteuerlicher Sichtweise - ein. Hinzu kommt ein Vergleich des Einsatzes des Trusts in niedrig besteuernden und normal besteuernden Ländern. Daneben hat der Autor einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Analyse des US-Trusts gelegt.

Aktualität bekommt die Dissertation zudem durch das StEntlG 1999/ 2000/ 2002, BGBl. I 1999, 402, in dem die Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung des Trusts deutlich verschärft wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich für vermögende natürlichen Personen heute mehr denn je die Frage, wie man eine "vernünftige" Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestaltet. Die demographische Altersstruktur in Deutschland zeigt, dass die Deutschen in den nächsten Jahren zu einem Volk der Erben werden.

Nach der Darlegung und Begründung des gewählten Dissertationsthemas geht Verstl auf die Klärung des Begriffs Trust ein. Danach zeigt er die Grundstruktur des Trusts auf. Der Trust besteht, wie schon aus der Haager Konvention ("Der Trust ist ein Rechtsverhältnis, bei dem einer Person bestimmte Güter übertragen werden, die diese für Dritte oder einen allgemeinen Zweck verwalten soll.") zu entnehmen ist, aus einem rechtlichen Dreiecksverhältnis. Der Errichter und Gründer des Trusts überträgt Teile seines Vermögensstammes auf einen Vermögensverwalter (man kann wiederum verschiedene Arten von Trusts unterscheiden). Eine Rechtspersönlichkeit des Trust gibt es in diesem Sinne also nicht. Allein der Verwalter des Vermögens ist sowohl aktiv- wie auch passivlegitimiert. Dem deutschen Recht fremd (der Begriff Trust wird vorwiegend im angloamerikanischen Rechtskreis verwendet - er ist dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis weitgehend fremd) ist eine Spaltung des Eigentums am Trust und am Vermögen. Gerade hierin ist aber die Besonderheit des Trusts zu sehen.

Das Instrumentarium des Trusts besitzt in Deutschland eine nur eingeschränkte Bedeutung. Dies liegt in erster Linie daran, dass bei dem Einsatz des Trusts mehrere Zivil- und Steuerordnungen ineinandergreifen und daraus eine unsichere Rechtslage resultiert. Dafür dürfte auch die komplexe und schwierige Stellung im Bereich der schenkung- und erbschaftsteuerlichen Doppelbesteuerungen sowie die schwere steuerliche Handhabung in der EU mitverantwortlich sein.

Hat man erst einmal einen Trust "errichtet", schließt sich daran die Frage an, wie dieser im hiesigen Ertragsteuerrecht zu handhaben ist. Wem sind also die "Früchte" des Trusts zuzurechnen und wer hat diese zu versteuern ? Kommt es auf die Belegenheit an ? Auch hier gilt der Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums, d. h. das als Indiz für die Inhaberschaft einer Einnahmequelle das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich ist.

Verstl geht in seiner Untersuchung auch auf den Trust im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ein. In den letzten Jahren empfahl der Berater von vermögenden Personen diesen einen ausländischen Trust zu nutzen. Neben einer Verringerung der Erbschaftsteuer durch Stundungseffekte und der Vermeidung steuerpflichtiger Vermögenstransfers durch generationenüberspringende Bestimmung der Anfallsberechtigten war diese Art des "Steuern sparens" recht beliebt. Verstl hat in seiner Arbeit die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht (StEntlG 1999/ 2000/ 2002) mit einarbeiten können. Der Begriff Trust wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen und durch die nachfolgende Definition ersetzt: "Vermögensmasse des ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist". Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat sich die Besteuerungssituation des Trusts deutlich verschärft. Der Autor arbeitet in seiner Dissertation auf Grundlage der Rechtslage nach dem StEntlG 1999/ 2000/ 2002 Ergebnisse heraus, die zu einem Trustkonzept im Rahmen der Steuervermeidung und der international tax optimization führen.

Die Arbeit von Verstl leistet einen Beitrag zur Systematisierung der bestehenden Besteuerungsprobleme des Trusts. Wer den Trust als Gestaltungsinstrument wählt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die steuerliche Belastung vom gewählten Trust-Typus und vom jeweiligen ausländischen Recht abhängig ist. Die aktuelle gesetzgeberische Verschärfung hinsichtlich der Besteuerung läßt die Vermutung zu, dass die bestehenden Vorteile konterkariert wurden und eine Nutzung dieses Gestaltungsinstruments nur noch von nachrangiger Bedeutung sein wird.

Wer sich mit den im Titel des Buches angesprochenen Problemen befasst, sollte es zur Hand nehmen !





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