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Artikel 4432
Christoph Menzel

Bewertungsrecht als unbeliebtes Gebiet des Steuerrechts?

Eine Rezension zu:

Horschitz, Harald/ Groß, Walter/ Schnur, Peter

Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer


Schäffer-Pöschel-Verlag, Stuttgart, 680 S., 99,90 DM
ISBN 3-7910-1605-9

http://www. schaeffer-poeschel.de


Mittlerweile ist das Buch Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Band 13 von Horschitz/ Groß und Schnur in der 15. Auflage im Schaeffer Poeschel Verlag erschienen. Band 13 gehört zur Blauen Reihe aus dem Schaeffer Poeschel Verlag.

Das Lehrbuch ist in insgesamt sechzehn Teile gegliedert. Im ersten Teil A wird die Aufgabe, die Bedeutung, die Gliederung und der Geltungsbereich des BewG aufgezeigt. Groß führt, als Bearbeiter dieses Teils, dem Leser die "Basics" des BewG vor Augen. Um die Steuer (vgl. § 3 AO) berechnen zu können, muß zunächst immer die sog. Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Als Bemessungsgrundlage dient der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert des Wirtschaftsgutes. Da nicht alle Wirtschaftsgüter in Geld bestehen, müssen diese in Geld transformiert werden - diese Transformation nennt man Bewertung (z.B. erfordert ein Bestandsvergleich gem. §§ 4 ff. EStG immer eine Bewertung des Betriebsvermögens gem. § 95 BewG).

Das Bewertungsgesetz (BewG) nimmt, ähnlich wie die Abgabenordnung (AO), die Stellung eines "Mantelgesetzes" innerhalb des deutschen Steuerrechtes ein und bildet die Grundlage für Bewertungsvorschriften aller Steuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zu ungeahnten Problemen bzw. Ungerechtigkeiten würde es kommen, wenn ein mehreren Steuern unterliegender Steuergegenstand mit jeweils unterschiedlichen Werten angesetzt werden müßte. Um genau dies zu vermeiden hat das BewG die Aufgabe eine Vereinheitlichung hinsichtlich der Bewertungsfrage von Steuergegenständen zu bewirken. Damit ist sichergestellt, daß ein einheitlicher Wert (auch Einheitswert genannt) für jeden Steuergegenstand der Steuer unterworfen wird. Der Einheitswert ist der tragende Gedanke des BewG ! Dies kommt, dank der hervorragenden Aufbereitung durch Groß, klar zum Ausdruck.

Nach der Darstellung der gesetzlichen Systematik des BewG und der grundsätzlichen Prüffolge bei Fragen hinsichtlich der Bewertung schließt sich Teil B an. In diesem Teil geht Groß auf Fragen nach dem Bewertungsgegenstand, dem Bewertungsmaßstab und den verschiedenen Bewertungsmethoden ein. Ausgehend vom Begriff der wirtschaftlichen Einheit gem. § 2 BewG ist es unerlässlich diese zu konkretisieren und sie von anderen wirtschaftlichen Einheiten abzugrenzen. Unter einer wirtschaftlichen Einheit kann sowohl ein einzelnes Wirtschaftsgut als auch eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern verstanden werden. Wie so oft ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die Verwendung von Fachtermini ist gängige Praxis. Hilfreich für das Verständnis der Termini sind deshalb für den Leser die vielen kurzen, dafür aber sehr prägnanten, Beispielsfälle.

Die Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt nach unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben, die widerum von den verschiedenen Wirtschaftsgütern abhängen. Unterschiedliche Methoden gestalten den Bewertungsvorgang als überaus komplex. Neben dem gemeinen Wert gem. § 9 BewG, dem Teilwert gem. § 10 BewG, existieren der Kurswert gem. § 11 Abs. 1 BewG und verschiedene andere in den §§ 12 bis 16 BewG aufgeführten Maßstäbe. Alle verschiedenen Bewertungsmaßstäbe finden wiederum eine unterschiedliche Anwendung innerhalb der einzelnen Teile des BewG, was wiederum zu einer Komplizierung hinsichtlich der Anwendung des BewG führt. Allein die verschiedenen Bewertungsvorgänge von Wirtschaftsgütern lassen ein ausgeklügeltes System und eine Vermutung hinsichtlich der Komplexität erahnen. Dank der verständnisvollen Aufbereitung dieses schwierigen Bereiches kann man sich aber in relativ kurzer Zeit gut in die Systematik hineinversetzen und ein Verständnis dafür entwickeln. Dem Bearbeiter gelingt es, die auf den ersten Blick verwirrende "Bewertungsakrobatik", zu entzaubern. Übersichten und eine Vielzahl von Beispielen tragen zum Verständnis bei. Die im Anschluß erläuterten Bewertungsmethoden, Einheitswert bzw. Bedarfswert, runden die Darstellung ab.

Nach einer ausführlichen Darstellung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in den neuen sowie den alten Bundesländern erfolgt eine Grundübersicht über die Systematik des Grundsteuerrechts. In der Einführung wird der Steuergegenstand, der Stichtag für den Anfall der Grundsteuer sowie notwendige Fragen der Steuerschuldnerschaft und Haftung erläutert. Gem. § 25 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer von der hebeberechtigten Gemeinde ermittelt und festgesetzt. Die Gemeinde bestimmt den Hebesatz, der widerum auf den Grundsteuermeßbetrag Anwendung findet und den Grundsteuerjehresbetrag ergibt. Beispielsfälle verdeutlichen diese doch recht abstrakte Materie.

In den letzten Kapiteln erfolgt eine Darstellung der Bewertung des Betriebsvermögens für die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Aufgrund der gestiegenen Betriebsübertragungen ist die Beschäftigung mit diesem Kapitel besonders ratsam und könnte sich schon bald "bezahlt machen". Auszugehen ist vom Begriff des Betriebsvermögens. Der Bearbeiter dieses Teiles zeigt die Mannigfaltigkeit des Begriffes Betriebsvermögen auf und grenzt von den verschiedenen Formen ab. Neben der Feststellung was alles zum Betriebsvermögen gehört, ist der Zeitpunkt für die Bewertung von nicht unmaßgeblicher Bedeutung - dieser bestimmt sich im Falle der Übertragung unter Lebenden nach dem Zeitpunkt des Tages der Schenkung und bei einer Übertragung von Todes wegen nach dem Zeitpunkt mit dem Tag der Entstehung der Steuer - § 9 ErbStG, § 11 ErbStG. Besonderheiten sind dann zu beachten, wenn man Auslandsvermögen besitzt und überträgt.

Im Kapitel über das Erbrecht wird zunächst die zivilrechtlichen Ausgestaltung verdeutlicht. Das Erbrecht ist im fünften Buch des BGB - §§ 1922 ff. BGB - geregelt. Eine ins Detail gehende Darstellung wurde nicht betrieben. Das Erbrecht und die sich daran notwendigerweise anschließenden Fragen hinsichtlich der Belegung der Erbmasse mit Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer ist, aus Sicht des Rezensenten, der spannendste Bereich.

Insgesamt kann den Verfassern des im Schaeffer Poeschel Verlages erschienenen Buches Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Band 13 in der Reihe Finanz und Steuern ein Kompliment gemacht werden. Die auf den ersten Blick erscheinende abstrakte und theoretische Materie wandelt sich dank der vielen praxisorientierten Fallgestaltungen der Verfasser in ein für die Praxis nützliches und wertvolles Buch, welches man unbedingt haben muß !

Die Verfasser des Buches blicken allesamt auf eine langjährige Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen - und der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen zurück. Vor dem Hintergrund ihres Erfahrungsreichtums wird dem Leser ein hervorragendes Buch präsentiert.





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