Christoph Menzel
Bewertungsrecht als unbeliebtes Gebiet des Steuerrechts?
Eine Rezension zu:
Horschitz, Harald/ Groß, Walter/ Schnur, Peter
Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Schäffer-Pöschel-Verlag, Stuttgart, 680 S., 99,90 DM
ISBN 3-7910-1605-9
http://www. schaeffer-poeschel.de
Mittlerweile ist das Buch Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Band 13 von Horschitz/ Groß und Schnur in der 15. Auflage im Schaeffer Poeschel
Verlag erschienen. Band 13 gehört zur Blauen Reihe aus dem Schaeffer Poeschel Verlag.
Das Lehrbuch ist in insgesamt sechzehn Teile gegliedert. Im ersten Teil A wird die Aufgabe, die Bedeutung, die Gliederung und der Geltungsbereich des BewG aufgezeigt. Groß
führt, als Bearbeiter dieses Teils, dem Leser die "Basics" des BewG vor Augen. Um die Steuer (vgl. § 3 AO) berechnen zu können, muß zunächst immer die sog.
Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Als Bemessungsgrundlage dient der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert des Wirtschaftsgutes. Da nicht alle Wirtschaftsgüter in Geld
bestehen, müssen diese in Geld transformiert werden - diese Transformation nennt man Bewertung (z.B. erfordert ein Bestandsvergleich gem. §§ 4 ff. EStG immer eine Bewertung
des Betriebsvermögens gem. § 95 BewG).
Das Bewertungsgesetz (BewG) nimmt, ähnlich wie die Abgabenordnung (AO), die Stellung eines "Mantelgesetzes" innerhalb des deutschen Steuerrechtes ein und bildet die
Grundlage für Bewertungsvorschriften aller Steuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zu ungeahnten Problemen bzw. Ungerechtigkeiten würde es kommen, wenn ein
mehreren Steuern unterliegender Steuergegenstand mit jeweils unterschiedlichen Werten angesetzt werden müßte. Um genau dies zu vermeiden hat das BewG die Aufgabe eine
Vereinheitlichung hinsichtlich der Bewertungsfrage von Steuergegenständen zu bewirken. Damit ist sichergestellt, daß ein einheitlicher Wert (auch Einheitswert genannt) für
jeden Steuergegenstand der Steuer unterworfen wird. Der Einheitswert ist der tragende Gedanke des BewG ! Dies kommt, dank der hervorragenden Aufbereitung durch Groß, klar
zum Ausdruck.
Nach der Darstellung der gesetzlichen Systematik des BewG und der grundsätzlichen Prüffolge bei Fragen hinsichtlich der Bewertung schließt sich Teil B an. In diesem Teil
geht Groß auf Fragen nach dem Bewertungsgegenstand, dem Bewertungsmaßstab und den verschiedenen Bewertungsmethoden ein. Ausgehend vom Begriff der wirtschaftlichen Einheit
gem. § 2 BewG ist es unerlässlich diese zu konkretisieren und sie von anderen wirtschaftlichen Einheiten abzugrenzen. Unter einer wirtschaftlichen Einheit kann sowohl ein
einzelnes Wirtschaftsgut als auch eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern verstanden werden. Wie so oft ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die Verwendung von
Fachtermini ist gängige Praxis. Hilfreich für das Verständnis der Termini sind deshalb für den Leser die vielen kurzen, dafür aber sehr prägnanten, Beispielsfälle.
Die Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt nach unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben, die widerum von den verschiedenen Wirtschaftsgütern abhängen.
Unterschiedliche Methoden gestalten den Bewertungsvorgang als überaus komplex. Neben dem gemeinen Wert gem. § 9 BewG, dem Teilwert gem. § 10 BewG, existieren der Kurswert
gem. § 11 Abs. 1 BewG und verschiedene andere in den §§ 12 bis 16 BewG aufgeführten Maßstäbe. Alle verschiedenen Bewertungsmaßstäbe finden wiederum eine unterschiedliche
Anwendung innerhalb der einzelnen Teile des BewG, was wiederum zu einer Komplizierung hinsichtlich der Anwendung des BewG führt. Allein die verschiedenen Bewertungsvorgänge
von Wirtschaftsgütern lassen ein ausgeklügeltes System und eine Vermutung hinsichtlich der Komplexität erahnen. Dank der verständnisvollen Aufbereitung dieses schwierigen
Bereiches kann man sich aber in relativ kurzer Zeit gut in die Systematik hineinversetzen und ein Verständnis dafür entwickeln. Dem Bearbeiter gelingt es, die auf den ersten
Blick verwirrende "Bewertungsakrobatik", zu entzaubern. Übersichten und eine Vielzahl von Beispielen tragen zum Verständnis bei. Die im Anschluß erläuterten
Bewertungsmethoden, Einheitswert bzw. Bedarfswert, runden die Darstellung ab.
Nach einer ausführlichen Darstellung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in den neuen sowie den alten Bundesländern erfolgt eine Grundübersicht über
die Systematik des Grundsteuerrechts. In der Einführung wird der Steuergegenstand, der Stichtag für den Anfall der Grundsteuer sowie notwendige Fragen der
Steuerschuldnerschaft und Haftung erläutert. Gem. § 25 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer von der hebeberechtigten Gemeinde ermittelt und festgesetzt. Die Gemeinde bestimmt
den Hebesatz, der widerum auf den Grundsteuermeßbetrag Anwendung findet und den Grundsteuerjehresbetrag ergibt. Beispielsfälle verdeutlichen diese doch recht abstrakte
Materie.
In den letzten Kapiteln erfolgt eine Darstellung der Bewertung des Betriebsvermögens für die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Aufgrund der gestiegenen
Betriebsübertragungen ist die Beschäftigung mit diesem Kapitel besonders ratsam und könnte sich schon bald "bezahlt machen". Auszugehen ist vom Begriff des
Betriebsvermögens. Der Bearbeiter dieses Teiles zeigt die Mannigfaltigkeit des Begriffes Betriebsvermögen auf und grenzt von den verschiedenen Formen ab. Neben der
Feststellung was alles zum Betriebsvermögen gehört, ist der Zeitpunkt für die Bewertung von nicht unmaßgeblicher Bedeutung - dieser bestimmt sich im Falle der Übertragung
unter Lebenden nach dem Zeitpunkt des Tages der Schenkung und bei einer Übertragung von Todes wegen nach dem Zeitpunkt mit dem Tag der Entstehung der Steuer - § 9 ErbStG, §
11 ErbStG. Besonderheiten sind dann zu beachten, wenn man Auslandsvermögen besitzt und überträgt.
Im Kapitel über das Erbrecht wird zunächst die zivilrechtlichen Ausgestaltung verdeutlicht. Das Erbrecht ist im fünften Buch des BGB - §§ 1922 ff. BGB - geregelt. Eine ins
Detail gehende Darstellung wurde nicht betrieben. Das Erbrecht und die sich daran notwendigerweise anschließenden Fragen hinsichtlich der Belegung der Erbmasse mit
Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer ist, aus Sicht des Rezensenten, der spannendste Bereich.
Insgesamt kann den Verfassern des im Schaeffer Poeschel Verlages erschienenen Buches Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Band 13 in der Reihe
Finanz und Steuern ein Kompliment gemacht werden. Die auf den ersten Blick erscheinende abstrakte und theoretische Materie wandelt sich dank der vielen praxisorientierten
Fallgestaltungen der Verfasser in ein für die Praxis nützliches und wertvolles Buch, welches man unbedingt haben muß !
Die Verfasser des Buches blicken allesamt auf eine langjährige Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen - und der
Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen zurück. Vor dem Hintergrund ihres Erfahrungsreichtums wird dem Leser ein hervorragendes Buch präsentiert.
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