Christoph Menzel
Unternehmerische Gestaltung mittels Organschaft
Eine Rezension zu:
Schuhmann, Helmut
Die Organschaft
Schuhmann, Helmut, Bielefeld, 240 S., 68,00 DM
ISBN 3-503-06301-3
www.erich-schmidt-verlag.de
Schuhmann geht in der dritten überarbeiteten Auflage seines Buches "Die Organschaft" auf ein wichtiges unternehmerisches Gestaltungsinstrument ein. Die Organschaft findet
man im Körperschaftsteuer- , Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht. Er untersucht vor dem Hintergrund des Steuersenkungsgesetzes, inwieweit dieses Gestaltungsinstrument für
die Unternehmen noch von Interesse ist. Dabei zeigt der Autor die geänderten Voraussetzungen auf.
Eine Organschaft zeichnet sich dadurch aus, daß zivilrechtlich selbständige Kapitalgesellschaften zu einem anderen Unternehmen in einem tatsächlichen und rechtlichen
Unterordnungsverhältnis stehen. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erscheint die rechtlich selbständige Gesellschaft allerdings als unselbständig.
Das Buch ist in fünf Teile gegliedert. In den ersten drei Teilen behandelt der Autor die verschiedenen Organschaften aus Sicht des Körperschaftsteuer -, des Umsatzsteuer -
und des Gewerbesteuerrechts. Das vierte Kapitel "Einzelne Steuern" behandelt Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer bei Organschaften, bildet
damit also quasi einen steuerrechtliche "Überbau" zur Organschaft. Im Anhang wurden auszugsweise Körperschaftsteuer- , Umsatzsteuer- , und Gewerbesteuer-Richtlinien
aufgeführt. Ein Literaturverzeichnis animiert zum Selbststudium und zur vertiefenden Beschäftigung mit dem "Instrument" der Organschaft.
Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes sollten wirtschaftliche Anreize für ausländische Unternehmen geschaffen werden. Diese Anreize sollten Ausdruck in einem deutlich
einfacheren Besteuerungssystem verbunden mit niedrigeren Steuersätzen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht finden. Auch im Hinblick auf wirtschaftliche
Gestaltungsmöglichkeiten wollte der Gesetzgeber ein flexibleres System einführen. In Bezug auf die Organschaft sollten die Neuregelungen zu einer "Entrümpelung" der
bestehenden Organschaftsregelungen führen, da diese sowohl für den Mittelstand als auch auf Konzernebene immer mehr an Bedeutung gewonnen haben.
Im ersten Teil des Buches geht der Autor auf die körperschaftsteuerliche Organschaft dezidiert ein. Er zeigt die einzelnen Voraussetzungen vor und nach der Reform auf.
Entscheidende Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen einer Organschaft vor der Reform waren die organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Eingliederung gem. § 14 KStG
a.F. . Mit Aufgabe der beiden erstgenannten Merkmale, die in der Praxis nur mittels aufwendiger Gestaltungsmöglichkeiten herbeigeführt werden konnten, wollte der Gesetzgeber
(BT-Drucks. 14/ 268 S. 124) eine Vereinfachung des Steuerrechts herbeiführen. Mit Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes kommt es somit nur noch auf die finanzielle
Eingliederung des Organträgers an der Organgesellschaft an. Darüber hinaus ist der Gesetzgeber vom sog. Additionsverbot, d.h. das Zusammenrechnen von mittelbaren und
unmittelbaren Beteiligungen, abgerückt, was letztlich dazu führt, daß auch Holdinggesellschaften als Organträger fungieren können. Nicht von ungefähr kamen die positiven
Stimmen in der Presse, die von einem Wiederaufleben des Holdingstandortes in Deutschland sprachen.
Nach einer ausführlichen Erläuterung der einzelnen Voraussetzungen zum Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft, schließt sich die Behandlung der Frage nach der
Besteuerung der Organschaft verbunden mit Einzelfragen an. Neben Fragen zum Umgang mit Zinsen für Schulden für den Erwerb einer Organbeteiligung geht Schuhmann auch auf
Probleme mit der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus dem Organschaftsverhältnis ein. In Einzelfragen widmet er sich dem Internationalen Schachtelprivileg,
dem Verlustabzug aus vorvertraglicher Zeit sowie den Fragen bei einer Auflösung des Organträgers und deren Auswirkungen auf die Organschaft insgesamt.
Im zweiten Teil widmet Schuhmann sich der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, nennt die Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG und geht auf deren Vor- und Nachteile
ein. Auch in diesem Kapitel beleuchtet der Autor viele Einzelfragen.
Im dritten Kapitel stellt Schuhmann dem Leser die Systematik der gewerbesteuerlichen Organschaft vor. Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG wird zum Vorliegen einer
gewerbesteuerlichen Organschaft auf § 14 Nr. 1 bis 3 KStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1999 abgestellt. Das heißt wiederum, daß der Gesetzgeber nicht auf die
erleichterten Voraussetzungen, die das Steuersenkungsgesetz für das Steuerrecht allgemein schaffen wollte, abstellt, sondern noch immer an die alten, vor der Reform
geltenden Voraussetzungen, anknüpft. Dadurch kann der Fall eintreten, daß körperschaftsteuerrechtlich eine Organschaft besteht, aber aufgrund Fehlens der wirtschaftlichen
und/ oder organisatorischen Tatbestandsmerkmale aus umsatzsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Sicht keine Organschaft angenommen werden kann. Diese Parallele von
altem und neuem Organschaftsrecht führt in letzter Konsequenz zu einer Zersplitterung der Rechtsmaterie und damit zu einem gegenteiligen Effekt, nämlich einer zunehmenden
Verkomplizierung des Steuerrechts.
Der vierte Teil geht in aller Kürze auf die Zusammenhänge der Organschaft mit der Erbschaft-/ Schenkungs- bzw. der Grunderwerbsteuer ein. Auch hier dienen Fußnoten mit
Angaben zu weiterführenden Literaturquellen der Vertiefung.
Der fünfte Teil zeigt als sog. Anhang Auszüge aus den entsprechenden Richtlinien der betreffenden Einzelgesetze.
Die Darstellung bzw. Aufbereitung dieses überaus komplizierten Konstrukts und die sich daraus ergebenden Folgen für die steuerrechtliche Würdigung gelingt dem Autor sehr
gut. Der Leser wird klar und gut verständlich in das Modell der Organschaft eingeführt. Die diversen Varianten bzw. das Nebeneinander von altem und neuem Recht werden gut
verständlich dargestellt. Zur Vertiefung einzelner Probleme gibt Schuhmann dem Leser in Fußnoten die entsprechenden Quellen an.
Die steuerrechtliche Würdigung der Organschaft kann in einem Buch von 240 Seiten nicht in all seinen Problemen dargestellt werden. So sagt der Autor selber in seinem
Vorwort, daß er mit dem Buch dem Praktiker einen Überblick über das "Institut" der Organschaft vermitteln möchte. Die Vermittlung dieses Überblicks gelingt Schuhmann aber
geradezu exzellent.
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