RA Dr. Florian Kleinmanns
08.01.2010
Ein aktueller, umfassender Kurzkommentar
Eine Rezension zu:
Franz Klein † (Begr.)
Abgabenordnung
Kommentar
10. Auflage
C.H. Beck, München 2009, ca. 2.200 Seiten, 94,- €
ISBN 978-3-406-58267-7
http://www.beck.de
Rezension zur Vorauflage
Ein Bereich im Steuerrecht, der bislang wenig vom Aktionismus des Gesetzgebers beeinflusst wird, ist das Steuerverfahrensrecht. Dementsprechend können die Abstände zwischen
den einzelnen Auflagen der Kommentare zur Abgabenordnung länger ausfallen als bei Kommentaren zum materiellen Steuerrecht. Doch auch hier zeigt sich eine Tendenz weg von der
„Freiheit“ als Leitlinie des Staates hin zur „Sicherheit“. Fast alle bedeutenden Änderungen der Abgabenordnung in jüngster Zeit weisen in diese
Richtung, darunter die Einführung neuer Dokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3 AO), die Erweiterung der Schätzungsbefugnis in § 162 Abs. 3 AO und die
Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist per Regelbeispiel (§ 376 Abs. 1 AO). In die entgegengesetzte Richtung geht lediglich – vom
Bundesverfassungsgericht erzwungen – die Einschränkung des Kontenabrufs durch § 93 Abs. 8 bis 10 AO. Für den vorliegenden Kommentar aus der Reihe Gelbe
Erläuterungsbücher war deshalb nach drei Jahren eine Neuauflage geboten.
Diese Neuauflage überzeugt mit trotz der Kompaktheit umfassenden Erläuterungen. Die wesentlichen Streitfragen zum Steuerverfahrensrecht und zum Steuerstrafrecht sind
zwischen den Buchdeckeln untergebracht und nebst Hinweisen auf Erlasse, Rechtsprechung und Literatur beantwortet, teilweise gar mit ausführlicher Begründung. Die wichtigste
Rechtsprechung und Literatur der vergangenen drei Jahre ist in der gebotenen Kürze aufgenommen und in den richtigen Zusammenhang gestellt. Nur beispielhaft sei auf die
Entscheidungen des BFH zur Gemeinnützigkeit von Krankentransporten (I R 30/06 – § 66 Rn. 3), zur Außenprüfung bei Berufsgeheimnisträgern (VIII R 61/06
– § 193 Rn. 36) und zur Wiedereinsetzung bei Falschdatierung eines Steuerbescheids (III R 66/07 – § 110 Rn. 15) verwiesen. Dagegen vermisst
der Rezensent Hinweise auf die Diskussion um die Konkurrenz von gesetzgeberischen Entscheidungen und Billigkeitsregelungen der Verwaltung, die durch die Entscheidung des FG
München vom 12.12.2007 (1 K 4487/06) ausgelöst wurde und bei § 163 Rn. 35 oder Rn. 67 Platz gefunden hätte.
In der Gestaltung des Kommentars befremdet allein der „Nachtrag“ mit Erläuterungen zu Gesetzesänderungen, die erst im Juli 2009 verkündet worden sind. Wenn man
diese Gesetzesänderungen für so wichtig hält, dass sie in die aktuelle Auflage eingehen müssen – wofür einiges spricht –, dann hätte sich der Verlag durchaus die
Zeit nehmen sollen, die Erläuterungen auf die passende Seite zu schieben. So hätte die Kommentierung zum neuen § 147a AO dort, wo der Leser sie sucht – zwischen
§ 147 AO und § 148 AO – besser Platz gefunden als hinter dem Stichwortverzeichnis. Entsprechendes gilt mit Einschränkungen für die Kommentierung zu
Vorschriften, in denen nur einzelne Absätze geändert wurden. Das mag jedoch Geschmacksfrage sein.
Gesamteindruck:
Ein inhaltlich hervorragender Kommentar, der kompakt und umfassend zugleich ist. Zu Recht der Standardkommentar zur Abgabenordnung.
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