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Artikel 9295
Susann Seifert
16.06.2004

Als Einstieg

Eine Rezension zu:

Georg-Christoph von Unruh / Friedrich Greve / Utz Schliesky

Grundkurs öffentliches Recht


6. Auflage

Luchterhand-Verlag, Neuwied 2003, 250 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-472-05387-9

http://www.luchterhand-fachverlag.de


Das aus dem Luchterhand Verlag stammende Buch "Grundkurs öffentliches Recht" vom Autorentrio von Unruh, Greve und Schliesky stellt in komprimierter Form die grundlegenden Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts dar. Das Werk wendet sich insbesondere an Studenten der Rechtswissenschaften, aber gleichfalls an Studierende anderer Studienfächer, die das öffentliche Recht als Nebenfach gewählt haben. Das Buch soll einen ersten Einstieg in den Bereich des öffentlichen Rechts ermöglichen. Anliegen der Autoren ist es, einerseits Verständnis für dieses Fach zu erwecken, andererseits solides Wissen zu vermitteln. Entsprechend wird die Stofffülle gekonnt auf die Schwerpunkte reduziert.

Das 250 Seiten starke Buch gliedert sich in sieben Kapitel. Nach einer kurzen Einführung im ersten Teil wird der Student im zweiten Kapitel an das Allgemeine Staatsrecht herangeführt. Dieses beschäftigt sich inhaltlich vor allem mit den Merkmalen eines Staates und gibt gleichzeitig einen historischen Überblick über frühere Staatenbildungen. Dem folgt eine Erörterung zu unterschiedlichen Staats- und Regierungsformen und Staatenverbindungen. Kapitel drei befasst sich mit dem Staatsrecht wie es das Grundgesetz erfordert. Näher erläutert werden der Aufbau des Grundgesetzes, die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt, die Finanz- und Verteidigungsverfassung, aber auch die Befugnisse u.a. von Bundestag und Bundesrat, Bundeskanzler und Bundespräsident. Im Ansatz werden außerdem die verschiedenen Grundrechte und deren Wirkungsbereich sowie die Grundrechtstheorien vorgestellt. Seinen Abschluss findet Kapitel zwei mit Ausführungen sowohl zum Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht als auch zu Art. 79 GG.

Hierauf folgend vermitteln die Autoren in Kapitel vier dem Leser die wesentlichen Grundkenntnisse des Europarechts. Dazu zählen neben der geschichtlichen Entwicklung der Europäischen Union, deren Organen und ihren Aufgaben ebenso Kenntnisse über den Rang des Gemeinschaftsrechts und dessen Verhältnis zu den divergierenden nationalen Rechten. Erörtert werden fernerhin die Grundfreiheiten, das Diskriminierungsverbot, die EU-Grundrechte und die EG-Wettbewerbsregeln. Im sich hieran anschließenden fünften Kapitel, welches übrigens das umfangreichste des Buches ist, stehen das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht im Mittelpunkt der Betrachtung. In Grundzügen werden die Rechtsformen der Verwaltung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze für das Handeln der Verwaltung und deren Handlungsformen dargestellt. Im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt im Kommunalrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht, im Recht der öffentlichen Sachen sowie auf dem Gebiet der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen. Im Verwaltungsprozessrecht werden in der Hauptsache sowohl allgemeine Verfahrensgrundsätze als auch die Sachentscheidungsvoraussetzungen für die Klagearten abgehandelt. Das Buch endet mit Grundzügen zur deutschen Staats- und Verfassungsgeschichte (Kapitel sechs) sowie zur Allgemeinen Staatslehre (Kapitel sieben).

Gesamteindruck:
Zur Einführung kann dieses Buch wärmstens empfohlen werden. Aufgrund der klaren leicht verständlichen Wortwahl dürfte der Einstieg ins öffentliche Recht nicht schwer fallen. Das gut strukturierte Buch vermittelt die Kernfragen des öffentlichen Rechts sehr zuverlässig. Viele wichtige klausurrelevante Probleme werden kurz skizziert. Jurastudenten sollten allerdings zur Vertiefung auf eines der gängigen Lehrbücher, die nur einen Bereich des öffentlichen Rechts behandeln, zurückgreifen. Zum ersten Kennenlernen jedoch ist das Buch geeignet, und es vermag gleichsam dem Examenskandidaten wegen der geringen Buchdicke schnell einen Überblick zu geben.

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