Jurawelt

Artikel 8794
Barbara Busse-Vorwerck
31.01.2004

Dissertation zur Rolle der Judikative

Eine Rezension zu:

Walter Leisner

Das letzte Wort

Der Richter späte Gewalt

1. Auflage

Duncker & Humblot, Berlin 2003, 289 Seiten, 58,- €
ISBN 3-428-11236-9

http://www.duncker-humblot.de


Mit seinem Buch "Das letzte Wort – Der Richter späte Gewalt" stellt der Autor Walter Leisner Betrachtungen aus verschiedenen Blickwinkeln über die Rolle des Richters und des Richtens als dritte "Gewalt" im staatsrechtlichen Sinne an. Ausgangspunkt ist der Begriff des "letzen Wortes" und damit die Macht bzw. Definition der richterlichen Gewalt im wörtlichen Sinne.

Er gibt dabei zunächst einen historischen Abriss über die Rolle des Richtertums von der Antike bis zur heutigen Zeit. Sodann geht der Autor anhand funktionaler Kriterien des Richtens (wie sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit, Neutralität, Kontradiktorietät) der Frage nach, ob diese Kriterien gerade und ausschließlich Besonderheiten der dritten und nur dieser dritten Gewalt sind. Er stellt in diesem Kontext auch Ähnlichkeiten und Unterschiede zu Legislative und Exekutive heraus.

Die Macht des Richtens äußert sich insbesondere gerade darin, dass sie wegen ihrer Befugnis des "letzten" Wortes die Vollmacht hat, endgültige Antworten auf Rechtsfragen zu geben. Dabei zeigt der Autor weiterhin auf, dass diese Macht perspektivisch nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern auch pro futuro wirkt. Allerdings kann die Funktion des Richtens sowohl gestaltender Natur sein, als sich auch durch Neutralität auszeichnen.

Auch der Frage der Unabhängigkeit des Richters geht der Autor nach, da sich insoweit wegen der Abhängigkeit von der 1. Gewalt aufgrund der Gesetzesbindung auch ein Spannungsfeld auftun kann. Ähnliche Bedenken ergeben sich hinsichtlich der Wahl von Richtern bspw. des Bundesverfassungsgerichts durch parlamentarische Gremien. Dabei stellt sich immer wieder die Frage nach der tatsächlichen Praktizierbarkeit einer echten Gewaltenteilung. Im Ergebnis kommt der Autor daher zu der Erkenntnis einer Gewaltenteilung in einer Gewaltverschränkung.

Die Arbeit beschäftigt sich im Weiteren auch mit den typischen Randbereichen, den tatsächlichen Gegebenheiten, mit denen der Richter selbst sich zu beschäftigen hat oder konfrontiert wird, so z.B. die Rolle der Öffentlichkeit und der Medien, die für sich genommen ebenfalls Macht bzw. Gewalten darstellen können.

Letztlich obliegt dem Richter nicht nur die Rechtsprechung im eigentlichen Sinne als die verbindliche Mitteilung an die Beteiligten, was für sie Recht ist, sondern er bewegt sich zudem oftmals in der Gefahr, moralisierend zu sein: im Strafprozeß, in dem aufgezeigt wird, wie der Angeklagte sich hätte verhalten sollen, im Zivilverfahren, in dem anhand der guten Sitten entschieden wird usw. Betrachtet man "das Richten" bzw. den Prozess im zeitlichen Ablauf, so konstatiert der Autor, dass der Prozess an sich doch eher ein zeitferner Vorgang ist, in welchem der Prozessgegenstand aus dem Weiterlauf der Zeit herausgehoben wird und der Richter zudem durch den Verfahrensablauf "ermächtigt" wird, über den weiteren Fortgang des Prozesses selbst zu bestimmen und somit auch zu einem Herren der Zeit wird.

Schließlich kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass es die Judikative als eine "dritte Verfassungsgewalt" nicht gibt. Sie sei vielmehr eine höchst komplexe, vielfach zusammengeordnete Institutionenstruktur, die sich nicht einfach und unproblematisch in eine Gewaltenteilung segmentieren lässt.

Gesamteindruck:
Walter Leisner legt mit seinen Erörterungen und Überlegungen zur Funktion und zum Wesen der Judikative als "dritte" Gewalt im Staate eine interessante Abhandlung vor, die zugegebenermaßen keine einfache Kost darstellt, aber dazu beiträgt, sich mit der beschriebenen Thematik einmal intensiv auseinanderzusetzen und aus unterschiedlichsten Blickwinkeln zu betrachten. Er zeigt insbesondere auch die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den beiden anderen Gewalten umfassend auf.





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