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Artikel 8550
Anne-Cathrin Wiesner
17.11.2003

Einstieg ins öffentliche Recht

Eine Rezension zu:

Alfred Katz

Staatsrecht

Grundkurs im öffentlichen Recht

15. neu bearbeitete Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2002, 420 Seiten, 21,- €
ISBN 3-8114-0811-9

www.cfmueller-campus.de


Staatsrecht stellt einen der grundlegenden Bereiche in der juristischen Ausbildung dar und wird bereits in den ersten beiden Semestern gelehrt. Der Aufbau und die Funktionsweise des Staates, die gesetzlichen Grundlagen sowie die allgemeinen Staatsprinzipien sind Basiswissen und die frühzeitige Beschäftigung hiermit unerlässlich. Neben dem sog. Staatsorganisationsrecht umfasst Staatsrecht aber auch die Grundrechte.

In dem vorliegenden Werk soll ein Einblick sowohl in die Organisation des Staates als auch in die Rechte der Einzelnen gegenüber dem Staat aufgezeigt werden. Das Buch soll dabei nicht als Lehrbuch verstanden werden, was das Lernen der gesamten Materie leistet, sondern ist gezielt als Einführung konzipiert, um dem Studienanfänger die Probleme nahezulegen. Es richtet sich damit vorrangig an im öffentlichen Recht eher nicht bewanderte Benutzer.

Im kurz gehaltenen ersten Teil führt der Autor den Leser in das Gebiet Recht ein und erläutert zunächst Recht und seine Quellen sowie die Normenhierarchie und ihre Begründung. Daneben nimmt der Verfasser in der Einleitung die Abgrenzung von öffentlichem Recht und dem Privatrecht vor.

Der zweite Teil ist dem Bereich Staat und Verfassung gewidmet. Ausführlich erfolgt die Herleitung des juristisch-völkerrechtlichen Begriffs des Staates ("Drei-Elemente-Lehre") und ebenso ausführlich werden die einzelnen Elemente behandelt. Auch die wichtigsten anderen Definitionen von "Staat" werden detailliert dargestellt. Anschließend befasst sich der Autor mit dem Wesen des Staates und den dazu vertretenen Theorien sowie dem Zweck und den Aufgaben des Staates.

Im weiteren werden die bekannten Staatsformen beschrieben und danach der Blick auf die Verfassung gerichtet, ihre Entstehungsgeschichte und ihre Eigenarten, ihre Besonderheit und die zulässigen Auslegungsmethoden (die im Übrigen für das gesamte deutsche Recht gelten) beleuchtet. Hierbei werden auch andere Staaten einbezogen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ganz aktuelle Entwicklungen seit der Wiedervereinigung herausgestellt. Diese historische Hinführung ist logisch strukturiert und sehr umfassend, ohne dabei ausschweifend zu werden, was das generelle Interesse fördert.

Nach der Hinführung beschäftigt sich das Werk in seinem ersten großen Abschnitt, dem dritten Teil, mit der Staatsform der Bundesrepublik Deutschland. Zu Beginn werden die fünf Staatsstrukturprinzipien (Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) genannt und in Abgrenzung zu Staatszielbestimmungen dargestellt. Anschließend geht der Autor vertiefend auf die fünf Strukturprinzipien ein und behandelt zuerst das Prinzip der Republik und den Begriff "Bundes"republik. Während die Ausführungen zur Republik relativ kurz gehalten sind, werden die folgenden Prinzipien noch ausführlicher erklärt, da sich inbesondere beim Rechtsstaatsprinzip viele Probleme finden, die Erwähnung finden müssen, denn die Rechtsstaatlichkeit ist als solche nicht ausdrücklich normiert und folglich viel diskutiert und in Details umstritten. Deshalb gibt der Autor einen geschichtlichen Abriss und zählt die einzelnen Merkmale des Rechtsstaats (nach deutschem Verständnis) auf, um sie anschließend sehr ausgiebig zu erklären. Angesichts der fehlenden Normierung ist dies für das Verständnis beim Leser aber hilfreich, trotz der Fülle.

Nach den Staatsprinzipien finden andere wichtige Problemfelder ihre Darstellung, so die Fragen zu Parteien und Parteiverbänden als auch zu den Wahlen.

Als letzter Teil zum Staatsorganisationsrecht befasst sich der vierte Abschnitt mit den obersten Bundesorganen und den ihnen zugewiesenen Aufgaben, beginnend mit grundlegenden Ausführungen zum parlamentarischen Regierungssystem. Seinem generellen Schema folgend arbeitet der Autor vom sehr Allgemeinen zum Speziellen und führt den Benutzer auch in diesem Abschnitt durch die Vermittlung von Vorwissen langsam an das Thema heran. Jedes obere Bundesorgan wird anschließend erläutert, aber auch die einzelnen Gewalten in ihren konkreten Ausprägungen werden mit einbezogen. Der Leser erhält einen umfassenden Blick auf die Institutionen nach dem Grundgesetz.

Im Bereich der Grundrechte ist das Werk recht kurz gehalten. Zunächst gibt der Verfasser einen historischen Abriss zur Entwicklung der Grundrechte und ihrer allgemeinen Bedeutung, anschließend geht er auf Wesen und Verständnis und Interpretation der Grundrechte ein. Im Folgenden geht es um den Begriff der Grundrechte und ihre Funktion sowie ihre Einteilung bzw. Systematik. Hier erläutert der Autor sehr übersichtlich und allgemein die einzelnen Möglichkeiten und Komponenten und gibt Beispiele aus der Rechtsprechung. Ein umfangreiches, aber nachvollziehbares Schaubild unterstützt die Ausführungen.

Nach den Erklärungen zur Systematik stellt der Autor die Berechtigten und Verpflichteten dar, also Grundrechtsträger und Adressaten, sowie die Einschränkbarkeit der Grundrechte (mit der sog. Drei-Stufen-Prüfung). Bis hierhin sind die Erläuterungen wie im Vorangegangenen sehr umfassend und ausgiebig gefasst, was wieder deutlich macht, an welchen Kreis sich der Autor wenden will. Bei den einzelnen Grundrechten jedoch ist das Werk recht knapp, die wichtigen Problemfelder sind zwar grundsätzlich aufgeführt, jedoch nicht in der sonst verwendeten Ausführlichkeit. Dies mag angesichte der Bedeutung der Grundrechte, auch bereits für den Studienanfänger, verwundern.

Das vorliegende Buch hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Studienanfänger sozusagen an die Hand zu nehmen und ihm das öffentliche Recht verständlich zu machen. Diesem Ziel entspricht die Darstellung der einzelnen Fragen. Der Aufbau ist sehr logisch und strukturiert, das umfangreiche Inhaltsverzeichnis ermöglicht eine gezielte Beschäftigung mit Details und konkreten Problemen, das Stichwortverzeichnis ist angemessen lang. Die optischen Möglichkeiten hat der Autor noch nicht vollständig genutzt, zwar werden viele wichtige Begriffe fett abgedruckt, jedoch wären besonders für Anfänger mehr Übersichten zu wünschen und evtl. auch unterschiedliche Hervorhebungen für Definitionen usw. Gut und hilfreich sind die zahlreichen Verweise auf Literatur uund Rechtsprechung, die das Werk in gewissen Maße auch für höhere Semester zur Wiederholung sinnvoll macht und dem Anfänger eine vertiefende Arbeit zu einzelnen Problemen bietet.

Gesamteindruck:
Das Werk überzeugt in seiner Konzeption und ist eine gelungene Hilfestellung für Studienanfänger, welches sich auch bewährt hat. Es ist Erstsemestern durchaus zu empfehlen.

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