Stefanie Samland
Erläuterungen zum schnellen Nachschlagen
Eine Rezension zu:
Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Taschenkommentar
7. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2003, 844 Seiten, 34,- €
ISBN 3-7890-8370-4
http://www.nomos.de
Ein Kommentar von Praktikern für die Praxis will der Taschenkommentar von Nomos zum Grundgesetz sein. Die Liste der Kommentatoren weist demnach hochkarätige Namen wie
Bundesverfassungsrichter Dieter Hömig oder ehemalige Mitglieder von Bundesministerien sowie Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts auf. Dem entsprechend hat es sich der
Taschenkommentar nicht zum Ziel gesetzt, wissenschaftlich alle Theorienstreits aufzubereiten, sondern den wesentlichen Inhalt des Grundgesetzes praxisnah zu erläutern.
Hierbei wurde auf geschichtliche und rechtspolitische Ausführungen verzichtet, auch Materialien und Texte außerhalb des Grundgesetzes bleiben unberücksichtigt. Es gibt
keinen Fußnotenapparat, Nachweise zu wichtiger Rechtsprechung und einzelner Literatur werden direkt im Text vorgenommen. Mit knapp 12 x 18 cm wird das gut 800 Seiten starke
Büchlein dem Namen Taschenkommentar durchaus gerecht, selbst die dünnen Seiten halten auch kräftigerem Blättern stand.
Seit der Begründung im Jahre 1982 ist nun die 7. Auflage erschienen. Eingearbeitet wurden vor allem die Neuerungen, die sich durch Gesetzesänderungen in den Artikeln 12a,
16, 20a, 96 und 108 des Grundgesetzes ergeben haben. Neue Rechtsprechung und das Schrifttum wurden bis zum Stand Dezember 2002 erfasst. Dies führt dazu, dass die
Neukommentierung des Art. 1 durch Herdegen im Loseblatt-Kommentar Maunz/Dürig noch nicht berücksichtigt werden konnte. In dieser Kommentierung geht
Herdegen neue Wege, was die Rechtfertigung von Eingriffen in die Menschenwürde im Bereich des Klonens von Menschen betrifft. Im vorliegenden Kommentar geht
Antoni bei Art. 1 I noch davon aus, dass für eine Interessenabwägung kein Raum ist. Die Gentechnologie wird jedoch diskutiert, und zwar im Bereich des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts bei Art. 1.
Noch vor Art. 1 befindet sich eine Einleitung, in der die wichtigsten Punkte über die Grundrechte – hier seien nur die Grundrechtsfunktionen sowie die Fragen der
Drittwirkung und des Grundrechtsverzichts genannt – kurz angesprochen werden. Anschließend werden die Artikel 1 bis 146 entsprechend ihrer Praxisrelevanz
unterschiedlich umfassend kommentiert. Den Schluss bildet ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Im Bereich von Art. 3 befasst sich Bergmann mit den sachgebietsbezogenen Prüfungsmaßstäben des allgemeinen Gleichheitssatzes. Hier wird eine Übersicht geboten, wie
sich die Gestaltungsfreiheit des Staates z.B. im Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Steuerrecht ausweiten lässt. Eine Fülle an BVerfG-Entscheidungen wird auch zur
Gleichberechtigung von Mann und Frau angeführt. Praxisrelevant ist auch die bei Art. 6 behandelte Frage, welcher Zusammenschluss von Eltern(-teilen) und Kindern als Familie
behandelt wird. Hierbei wird kommentiert, wie die Ansicht des Bundessozialgerichts, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern nicht dem Schutz des
Art. 6 unterfalle, zu bewerten ist. Mehrere aktuelle Entscheidungen werden z.B. zur Versammlungsfreiheit aufgeführt.
Der Kommentierung von Art. 12a wurden in Randnummer 2a die seit 1.1.2002 geltenden Wehrdienstzeiten beigefügt. Auch stellt Bergmann mit Verweis auf eine neuere
Entscheidung des BVerfG klar, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer keinen Widerspruch zu Art. 3 II 1 und III 1 darstellt. Der neuerdings mögliche
freiwillige Wehrdienst von Frauen wird in Rn 6a behandelt. Das neue Staatsziel Tierschutz in Art. 20a wird ebenfalls erläutert, an dieser Stelle wird dem Leser auch
dargelegt, ob die Einhaltung dieses Artikels einklagbar ist und ob er von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III erfasst wird.
Sehr ausführlich fällt die Kommentierung des Art. 21 durch Silberkuhl zu den Parteien aus. Parteienfinanzierung und das Parteiverbotsverfahren sind nur zwei der
angesprochenen Themen. Trotz ihrer internationalen Bedeutung, aber aufgrund ihrer geringen Relevanz für deutsche Praktiker werden die Erläuterungen zu Art. 25 und 26
gehalten. Gerade für Gemeinden werden die Ausführungen von Hömig zu Art. 28 gewinnbringend sein, der zahlreiche aktuelle Rechtsprechung auswertet.
Vor Art. 38 wird dem Leser eine Einführung in das Gewaltenteilungssystem der Bundesrepublik und die demokratische Legitimation der Staatsgewalt geboten. Es folgen die
Kommentierungen zu den Vorschriften über Wahlgrundsätze, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung. Bei Art. 73 wird nicht nur erläutert, was unter den im GG
aufgezählten ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Einzelnen zu verstehen ist, sondern es findet sich darüber hinaus in Rn 1 eine Aufzählung der anderen
Stellen des GG, in denen eine Gesetzgebungskompetenz für den Bund vorgeschrieben wird. Klarstellungen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung wurden z.B. mit dem
Waffengesetz aus 2002 erreicht. Für Studenten wird die Kommentierung des Art. 93 interessant sein, in der auch die einzelnen Voraussetzungen der unterschiedlichen Klagearten
vor dem BVerfG angesprochen werden. Im Rahmen von Art. 140 werden die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung, die noch geltendes Recht darstellen, ebenfalls
erklärt.
Gesamteindruck:
Klein, aber oho – dies gilt mit Sicherheit für den Taschenkommentar zum Grundgesetz. Für Praktiker ein wertvolles und schnelles Nachschlagewerk, welches direkt auf die
einschlägige Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts zugeht, für Studenten und Referendare als ersten Einstieg in Kommentierungen zu Kernfragen der
Grundrechte und des Staatsorganisationsrecht – der Taschenkommentar kann jedem (angehenden) Juristen nur ans Herz gelegt werden!
|