Ronald Moosburner
Basics zu den Grundrechten
Eine Rezension zu: Gerrit Manssen
Staatsrecht II: Grundrechte
2. Auflage Verlag C.H. Beck, München 2002,
241 Seiten, 15,- € ISBN 3-406-49918-X http://www.beck.de
Der Zuwachs, den die Grundrisse-Reihe im Jahr 2000 im Bereich Grundrechte
bekommen hat, hat nunmehr fast drei Jahre später eine zweite Auflage erhalten.
Der Umfang des Werks ist dabei nur leicht angewachsen, vereinzelt wurden
Übersichten hinzugefügt, die das Verständnis komplexer Probleme erleichtern
sollen.
Die Vorgeschichte dieses Werks findet sich ursprünglich in einem Band zur
Grundrechtsdogmatik, der 1995 im Verlag Franz Vahlen erschienen ist. Dieser
diente jedoch schon für die Erstauflage nur als Grundlage, der Umfang der
Darstellung wurde spürbar reduziert und das sehr eigenwillige didaktische Konzept
aufgegeben, was dem Verständnis eher förderlich gewesen sein dürfte. An der neuen
Grundkonzeption hat sich auch in der zweiten Auflage nichts mehr geändert, der
Verfasser fühlte sich dem „Übermaßverbot“ verpflichtet und hat damit ein Werk
geschaffen, das den Einstieg nicht durch unnötig komplexe Problemaufrisse
erschwert.
Die vor die Klammer gezogene Behandlung der allgemeinen Lehren ist inzwischen
typischer Bestandteil von Lehrbüchern zu den Grundrechten. Sie gelingt ganz
überwiegend gut verständlich, ohne auf wichtige Punkte zu verzichten.
Insbesondere die in ihrer Bedeutung kaum zu unterschätzende Problematik der
Drittwirkung wird mit Beispielsfällen anschaulich illustriert. Dagegen fehlt bei
der Beschreibung des Verhältnisses von nationalem Verfassungsrecht und
Europarecht immer noch ein verständnisfördernder Bezug zur Solange-Rechtsprechung
des BVerfG, allein aus dem Maastricht-Urteil und dem Beschluß zur
Bananenmarkt-Ordnung erschließt sich die Problematik dem Anfänger wohl nicht in
ausreichender Weise.
Anschließend werden die einzelnen Grundrechte der Reihe nach abgehandelt, wobei
den meisten Abschnitten einzelne kurze Beispielsfälle vorangestellt sind, die
überwiegend aus der Rechtsprechung des BVerfG stammen. Soweit aktuelle
Diskussionen in den letzten Jahren die Dogmatik vor zusätzliche Probleme gestellt
haben, werden diese zuverlässig aufgegriffen und, soweit noch keine Judikatur
vorliegt, jedenfalls mit weiterführenden Literaturhinweisen versehen, so etwa bei
der Frage der Zulässigkeit von Forschung an embryonalen Stammzellen. In einem
anderen aktuellen Fall, nämlich dem Urteil zum Schächtverbot, weist der Autor
zutreffend darauf hin, dass die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz (Art.
20a GG nF), die im parlamentarischen Verfahren nach jahrelanger Blockade gerade
auf Unionsseite erst durch die Betroffenheit über die Zulässigkeit von
Schächterlaubnissen möglich geworden war, im Ergebnis keine allzu große Wirkung
erzielen dürfte, da die Religionsfreiheit bei der Abwägung zum Verfassungsgut
Tierschutz meist überwiegen dürfte. Besonders hervorzuheben sind in diesem
Abschnitt die Ausführungen zur Versammlungsfreiheit, ein Bereich, der in vielen
Lehrbüchern ein wenig vernachlässigt wird, und der weniger aus dogmatischen
Gründen als wegen der zahlreichen zu unterscheidenden Sachverhaltskonstellationen
zu den komplizierteren zu rechnen ist. Hier vereinfachen Schemata die Zuordnung
und auch die sonstige Darstellung ist klarer, als man es von anderen Werken
gewöhnt ist. Zuletzt werden schließlich auch die Gleichheitsrechte sehr
übersichtlich und gut strukturiert besprochen, hier bleiben beim Leser keine
Wünsche offen. Der Anhang zur Verfassungsbeschwerde ist, wie schon sein Titel
sagt, auf Grundinformationen beschränkt. Dies hilft freilich dem Studenten wenig,
der regelmäßig schon in Anfängerklausuren durchaus mit Detailfragen aus diesem
Gebiet konfrontiert wird.
Gesamteindruck: Das Buch ist eine gute Grundlage für den Einstieg in das
Rechtsgebiet. Auch zur schnellen Wiederholung vor Prüfungen ist es sicherlich
eine gute Hilfe. Wer allerdings eine vertiefte Vorbereitung auf Klausuren in
Zwischenprüfung und Examen plant, sollte umfangreichere Werke sowie ein Fallbuch
mit hinzuziehen.
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