Ronald Moosburner
Basics zu den Grundrechten
Eine Rezension zu:
Gerrit Manssen
Staatsrecht II: Grundrechte
2. Auflage
Verlag C.H. Beck, München 2002, 241 Seiten, 15,- €
ISBN 3-406-49918-X
http://www.beck.de
Der Zuwachs, den die Grundrisse-Reihe im Jahr 2000 im Bereich Grundrechte bekommen hat, hat nunmehr fast drei Jahre später eine zweite Auflage erhalten. Der Umfang des Werks
ist dabei nur leicht angewachsen, vereinzelt wurden Übersichten hinzugefügt, die das Verständnis komplexer Probleme erleichtern sollen.
Die Vorgeschichte dieses Werks findet sich ursprünglich in einem Band zur Grundrechtsdogmatik, der 1995 im Verlag Franz Vahlen erschienen ist. Dieser diente jedoch schon für
die Erstauflage nur als Grundlage, der Umfang der Darstellung wurde spürbar reduziert und das sehr eigenwillige didaktische Konzept aufgegeben, was dem Verständnis eher
förderlich gewesen sein dürfte. An der neuen Grundkonzeption hat sich auch in der zweiten Auflage nichts mehr geändert, der Verfasser fühlte sich dem
„Übermaßverbot“ verpflichtet und hat damit ein Werk geschaffen, das den Einstieg nicht durch unnötig komplexe Problemaufrisse erschwert.
Die vor die Klammer gezogene Behandlung der allgemeinen Lehren ist inzwischen typischer Bestandteil von Lehrbüchern zu den Grundrechten. Sie gelingt ganz überwiegend gut
verständlich, ohne auf wichtige Punkte zu verzichten. Insbesondere die in ihrer Bedeutung kaum zu unterschätzende Problematik der Drittwirkung wird mit Beispielsfällen
anschaulich illustriert. Dagegen fehlt bei der Beschreibung des Verhältnisses von nationalem Verfassungsrecht und Europarecht immer noch ein verständnisfördernder Bezug zur
Solange-Rechtsprechung des BVerfG, allein aus dem Maastricht-Urteil und dem Beschluß zur Bananenmarkt-Ordnung erschließt sich die Problematik dem Anfänger wohl nicht in
ausreichender Weise.
Anschließend werden die einzelnen Grundrechte der Reihe nach abgehandelt, wobei den meisten Abschnitten einzelne kurze Beispielsfälle vorangestellt sind, die überwiegend aus
der Rechtsprechung des BVerfG stammen. Soweit aktuelle Diskussionen in den letzten Jahren die Dogmatik vor zusätzliche Probleme gestellt haben, werden diese zuverlässig
aufgegriffen und, soweit noch keine Judikatur vorliegt, jedenfalls mit weiterführenden Literaturhinweisen versehen, so etwa bei der Frage der Zulässigkeit von Forschung an
embryonalen Stammzellen. In einem anderen aktuellen Fall, nämlich dem Urteil zum Schächtverbot, weist der Autor zutreffend darauf hin, dass die Verankerung des Tierschutzes
im Grundgesetz (Art. 20a GG nF), die im parlamentarischen Verfahren nach jahrelanger Blockade gerade auf Unionsseite erst durch die Betroffenheit über die Zulässigkeit von
Schächterlaubnissen möglich geworden war, im Ergebnis keine allzu große Wirkung erzielen dürfte, da die Religionsfreiheit bei der Abwägung zum Verfassungsgut Tierschutz
meist überwiegen dürfte. Besonders hervorzuheben sind in diesem Abschnitt die Ausführungen zur Versammlungsfreiheit, ein Bereich, der in vielen Lehrbüchern ein wenig
vernachlässigt wird, und der weniger aus dogmatischen Gründen als wegen der zahlreichen zu unterscheidenden Sachverhaltskonstellationen zu den komplizierteren zu rechnen
ist. Hier vereinfachen Schemata die Zuordnung und auch die sonstige Darstellung ist klarer, als man es von anderen Werken gewöhnt ist. Zuletzt werden schließlich auch die
Gleichheitsrechte sehr übersichtlich und gut strukturiert besprochen, hier bleiben beim Leser keine Wünsche offen. Der Anhang zur Verfassungsbeschwerde ist, wie schon sein
Titel sagt, auf Grundinformationen beschränkt. Dies hilft freilich dem Studenten wenig, der regelmäßig schon in Anfängerklausuren durchaus mit Detailfragen aus diesem Gebiet
konfrontiert wird.
Gesamteindruck: Das Buch ist eine gute Grundlage für den Einstieg in das Rechtsgebiet. Auch zur schnellen Wiederholung vor Prüfungen ist es sicherlich eine gute
Hilfe. Wer allerdings eine vertiefte Vorbereitung auf Klausuren in Zwischenprüfung und Examen plant, sollte umfangreichere Werke sowie ein Fallbuch mit hinzuziehen.
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