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Artikel 3617
Thilo Schulz

In einer Stunde fit im Ö-Recht?

Eine Rezension zu

Hermann Butzer/Volker Epping
Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht

2. Auflage
Boorberg 2001, 132 S., 19,80 DM
ISBN 3-415-02935-2

http://www.boorberg.de

Das Examenswissen für das Öffentliche Recht läßt sich natürlich nicht in einer Stunde aneignen, wie die Überschrift suggeriert. Allerdings kann man sich gerade zu Beginn des Jurastudiums so manchen Rückschlag sparen, wenn man den vorliegenden Band aufmerksam durchliest. Die Autoren wollten keineswegs ein Buch zur juristischen Methodenlehre schreiben. Vielmehr nehmen sie sich einen Ausschnitt dieser Disziplin vor: die Fallbearbeitungstechnik. Dabei beschränken sie sich auf die für das öffentliche Recht spezifischen Fragestellungen.

Die Informationen des ersten Abschnitts gehen weit über das hinaus, was man sonst an Hinweisen für eine saubere Fallösung geboten bekommt. Es gelingt den Autoren, in wenigen Worten den Einfluß des positiven Rechts auf den Gang der Fallbearbeitung darzustellen. Weiter fällt sehr positiv auf, daß sie sich nicht mit den üblichen Phrasen zufriedengeben, sondern auch bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen auf ein methodisch sauberes Vorgehen Wert legen. Sie zeigen mit anschaulichen Beispielen, wie eine Wortlautauslegung, eine systematische, teleologische oder historische Auslegung vonstatten geht, wie rechtsvergleichende Aspekte herangezogen werden können und was verfassungskonforme Auslegung bedeutet. Sogar auf den Streit zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie gehen die Autoren ein.

Nach dieser allgemeinen Einführung in die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht bekommt der Leser technische Hinweise für die Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten. Gerade für den Anfänger ist es wichtig zu wissen, wie man den Text überhaupt sinnvoll gliedert. Dies gilt für Klausur wie für Hausarbeit. Bei Hausarbeiten treten weitere Fragen auf: Wie gestaltet man das Literaturverzeichnis? Wie zitiert man juristische Fachliteratur? Braucht man ein Abkürzungsverzeichnis? Die Klärung dieser Rahmenbedingungen dürften für viele Studenten bei der ersten Hausarbeit eine große Erleichterung sein.

Der dritte Abschnitt des Buches nimmt Seminar- und Themenarbeiten in den Blick. Hier liegen die Probleme oft etwas anders. So ist es für die Seminararbeit gar nicht einfach, die Literatur einzugrenzen. Auch die äußere Form unterscheidet sich von einer Hausarbeit. Der mündliche Vortrag will ebenfalls gut vorbereitet sein. Einerseits besteht die Gefahr, die Zuhörer durch monotones Vorlesen zu Tode zu langweilen. Andererseits sollen natürlich die Eckpunkte der Arbeit in das Referat einfließen. Tips für das Thesenpapier und die anschließende Diskussion runden das Kapitel ab.

Teil vier dreht sich um die Erschließung des benötigten Materials. Die Autoren geben viele nützliche Hinweise für die Suche nach Rechtsnormen, Fachliteratur, Gerichtsentscheidungen, Recherche in Zeitschriften oder Datenbanken. Im Anhang findet man eine Auflistung öffentlich-rechtlicher Fachzeitschriften und ein Beispiel für ein Thesenpapier.

Dieses Buch ist ein Muß vor der ersten Klausur (oder spätestens Hausarbeit) im Öffentlichen Recht. Den Autoren gelingt ein praxisnaher Leitfaden für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht, der seinesgleichen sucht. Die knapp 20,- DM sind auf jeden Fall gut investiert.


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