Jurawelt

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" von Hans D. Jarass / Bodo Pieroth
Stefanie Kleinmanns
09.03.2010

Kompakt für die Praxis

Eine Rezension zu:

Hans D. Jarass / Bodo Pieroth

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Kommentar

10. Auflage

C.H. Beck, München 2009, 1.285 Seiten, 46,- €
ISBN 978-3-406-58375-9

http://www.beck.de


Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes sind einige neue Kommentare erschienen. Die Neuauflage des Jarass/Pieroth erfolgte ohne Hinweis auf dieses Ereignis in der gewohnten Abfolge. Sie befindet sich auf dem Rechtsstand September 2008 und berücksichtigt u.a. die Föderalismusreform.

Zielgruppe des bekannten Kompaktkommentars aus der Reihe Gelbe Erläuterungsbücher ist die Praxis. Theoretische Streitfragen lassen die Verfasser ausdrücklich außen vor – mit Ausnahme der für Studium und Examen relevanten Problemfelder. Auffällig ist die stark an der Rechtsprechung orientierte Darstellung. Der Leser wird zu jedem Thema anhand der einschlägigen Urteile insbesondere des Bundesverfassungsgerichts auf die von den Gerichten entwickelte Lösung geführt. Nichtsdestotrotz üben die Verfasser Kritik an einzelnen Entscheidungen, dies geschieht zum Teil im Rahmen der Literaturnachweise. So hilft der Kommentar den Praktikern schnell zu einer der Rechtsprechung entsprechenden Lösung zu kommen.

Die Nachweise erfolgen in Klammern im Fließtext, was die Lesbarkeit einschränkt, da man quasi an den Klammerzusätzen vorbei lesen muss. Die Hervorhebung wichtiger Schlüsselwörter ist dafür gut gelungen. Oberbegriffe werden im Fettdruck hervorgehoben, einzelne Stichworte in einer weiteren Aufzählung kursiv. So lässt sich das gewünschte Stichwort, z.B. "Grundmandatsklausel", auch in einem längeren Absatz über die "Mandatsverteilung" schnell finden.

Gesamteindruck:
Mit nicht einmal fünf Zentimetern Dicke und einem handlichen Format ist der Jarass/Pieroth wahrlich kompakt. Es geht ihm darum, den Zugang zu verfassungsrechtlichen Fragen zu eröffnen. Für die Praxis ist er somit ein wertvoller Begleiter, weil er zielstrebig und ohne theoretische Auseinandersetzungen zur Lösung der Rechtsprechung oder aber zu detaillierteren Nachweisen führt.
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