Jurawelt

Artikel 2173
Elke Sassenberg

Grundrechte in Fällen

Eine Rezension zu:

Monika Ende

Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte in der Fallbearbeitung


Aachen: Shaker Verlag 1998, 137 Seiten
ISBN 3-8265-5717-4

http://www.shaker.de


Die Autorin Dr. Monika Ende schrieb das Buch während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa Universität Viadrina zwischen 1995 und 1997. Die behandelten Fälle beruhen auf der Konzeption von AG-Fällen, Klausuren, Hausarbeiten und Vorlesungsvertretungen.

Die Autorin stellt dabei anhand von fiktiven Fällen, aber hauptsächlich grundlegenden Bundesverfassungsgerichtsurteilendie Bearbeitung der Grundrechte in der juristischen Ausbildung dar. Dabei wird am Beispielsfall die Problematik des jeweiligen Falles erörtert. Die Verfasserin geht dabei sowohl auf prozessuale als auch auf die meist umfangreicheren materiell-rechtlichen Probleme ein. Die meisten Fälle sind der aktuellen Rechtsprechung angelehnt und zu speziellen Übungszwecken konstruiert worden, wie z.B. der Fall „Religionsfreiheit kontra Tierschutz“ an das Urteil „Rumpelkammer“ des Bundesverfassungsgerichtes. Auch absolute Klassiker wie das Urteil des Bundesverfassungsgericht „Reiten im Walde“ und das „Mephisto- Urteil“ werden dem Leser durch ähnliche Fälle nähergebracht. Insgesamt werden die meisten Grundrechte angesprochen, wie z.B. Art 2 I und 2 II 1, 3 I, 3 II, 3 III, 4 I und II, 5 III 1, 8 I, 8 II, 12 I 1, 12a II GG. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 I i.V.m. 1 I GG und die grundrechtsgleichen Rechte aus Art 33 II und Art 103 II GG werden näher erörtert. Anhand zweier Fälle („Bund-Länder-Kompetenzen im Kulturbereich“ und „Vorbehalt des Gesetzes“) werden auch staatsorganisatorische Fallkonstellationen vorgestellt.

Bei der Darstellung der Grundrechte geht die Verfasserin auch auf aktuelle europarechtliche und völkerrechtliche Probleme ein. So gibt esZusatzhinweise aus dem Europarecht, die auf Urteile des Europäischen Gerichtshof verweisen, wie beispielsweise die Unvereinbarkeit des französischen Nachtarbeitsverbotes für Frauen mit Art. 5 der Gleichberechtigungslinie 76/207/EWG (EuGH- Rs. C- 345/89 Stoeckel- Slg. 1991, I-4047-I-4068).

Gesondert hervorgehobene Exkurse sollen vertiefen und auflockern. So geht die Autorin auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Kulturadäquanzformel ebenso ein wie auf den Bezug der Wahrheit (die einst von Immanuel Kant postulierte Pflicht, die Wahrheit zu sagen) zur Menschenwürde.

Die einzelnen Fälle sind übersichtlich gegliedert, und der anderthalbfache Zeilenabstand ermöglicht das Anbringen von eigenen Notizen. Relevante Probleme werden zwar oft nur angerissen, die Verfasserin gibt durch Fußnoten jedoch weiterführende Literaturhinweise, so dass eine eigenständige Weiterarbeit zur Vertiefung gut möglich, aber auch notwendig ist. Die knappe Darstellung der vorgeschlagenen Lösungen erfordert dabei die Fähigkeit, bereits vorhandene Kenntnisse eigenständig anzubringen und vertiefend weiterarbeiten zu können.

Das Buch ist jedoch für Einsteiger wie für Examenskandidaten gleichermaßen geeignet, da es Grundsätzliches erklärt und vertiefende Hinweise gibt. Es sollte als Übung zum Klausurenschreiben verstanden werden. Die von der Autorin vorgeschlagene Lösung ist dabei ein geeigneter Anhaltspunkt, seine eigene Lösung auf Vollständigkeit und Schwerpunktsetzung hin zu überprüfen. Zur Vertiefung ist allerdings unbedingt auf weiterführende Literatur zurückzugreifen.

Leider unterliegt der Druck des Buches einigen Fehlern, so sind grammatikalische Fehler sowie solche bei der Interpunktion aufgefallen. Außerdem stimmt in einem Fall die Kopfzeile nicht mit dem behandelten Fall überein.
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