Jurawelt

Artikel 193
Laurent Lafleur

Staatsorganisationsrecht in Überschriften

Eine Rezension zu:
Ipsen, Jörn
Repetitorium Staatsrecht I (Staatsorgansiationsrecht)
Neuwied, Kriftel: Luchterhand, 1999, DM 19,80
ISBN 3-472-03838-1


Der Osnabrücker Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Jörn Ipsen hat gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Assessor Frank Niebaum ein Skript mit dem Namen Repetitorium Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) im Luchterhand-Verlag veröffentlicht. Dies überrascht zunächst, ist der aus der Ipsen-"Dynastie" stammende Autor doch bereits durch sein Standardwerk Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) den meisten Studenten bestens bekannt. Wozu also noch ein "Repetitorium"? Im Vorwort beantwortet Ipsen diese Frage selbst; das Skript soll das "durch Lehrbuchlektüre und Vorlesung erworbene Basiswissen... vertiefen und jeweils anhand der Verständnisfragen wiederholen". Ersteres erscheint schon insofern fragwürdig, als daß Ipsens Lehrbuch knapp 400 Seiten umfaßt, wohingegen das Skriptum lediglich 183 Seiten lang ist. Wie hier also gegenüber dem Lehrbuch vertieft werden soll, ist zumindest für den Autor dieser Rezension nicht ersichtlich.

Das Skriptum ist in sieben Teile gegliedert, die wiederum Unterpunkte beinhalten. In Kapitel I stellt Ipsen die Grundlagen des Staatsrechts dar, um anschließend die einzelnen Staatsprinzipien bzw. Staatszielbestimmungen in den vier folgenden Kapiteln zu beschreiben. Abgeschlossen wird der Band mit einem Abschnitt über den Schutz der Verfassung (Kapitel VI) und einem letzten Abschnitt über die Bundesrepublik in der Staatengemeinschaft (Kapitel VII). Die meisten Abschnitte enthalten kurze, an die Judikatur des BVerfG angelehnte Fälle. Lösungen enthält das Skript dagegen nicht. Nach Ipsen soll hierdurch den Lesern unter Rückgriff auf sein "Lehrbuch Staatsrecht I eine selbständige Fallösung" ermöglicht werden. Die einzelnen Unterabschnitte werden jeweils durch Verständnisfragen abgeschlossen.

Die Darstellung erfolgt fast durchgängig in einem sehr kurzen, gerafften Stil, vollständige Sätze bildet Ipsen im Skript kaum. Größtenteils werden grundlegende Probleme des Staatsrechts nur in Überschriften dargestellt. Einzelne Probleme werden zwar als Frage aufgeworfen, mit Ausnahme einer extrem knappen Darstellung der unterschiedlichen Ansichten zur Abschlußkompetenz des Bundes bezüglich völkerrechtlicher Verträge, die er mangels Gesetzgebungskompetenz nicht in innerstaatliches Recht umsetzen kann (Kapitel VII, § 22), aber nicht eingehend behandelt. Beispielhaft sei hier die immer wieder prüfungsrelevante Frage nach dem materiellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten genannt. Auf S. 68 wirft Ipsen diese Frage auf, beantwortet sie aber in keinster Weise, sondern führt lediglich weiterführende Literatur auf. Zur Erarbeitung und zum Verständnis staatsorganisationsrechtlicher Problemstellungen führt eine solche Darstellung sicherlich nicht. Die den Text begleitenden Fälle werden dem fortgeschrittenen Studenten bekannt vorkommen, das allerdings nicht nur, weil es sich größtenteils um BVerfG-Entscheidungen handelt, sondern weil sie mit den im Lehrbuch aufgeführten Fällen identisch sind. Den Sinn eines solchen "Eigenplagiats" vermag der Autor dieser Rezension nicht zu erkennen. Lobenswert ist allerdings Ipsens Ansatz, die einzelnen Abschnitte durch Verständnisfragen abzuschließen. Allerdings reicht die Lektüre des Skriptums allein nicht aus, um die Fragen zu beantworten, da diese teilweise weit über dieses hinausgehen, vgl. nur S. 103.

Der negative Gesamteindruck wird durch formale Schlampigkeiten noch verstärkt, zum einen ist das Werk nicht frei von Verstößen gegen die Regeln der deutschen Grammatik (vgl. nur S. 89), zum anderen enthält das Skript kein Stichwortverzeichnis. Gerade letzteres ist aber bei einem Skript, das einen Überblick verschaffen soll, unerläßlich, zumal das Inhaltsverzeichnis nicht alle Gliederungspunkte beinhaltet.

Insgesamt merkt man dem Band seine Herkunft an; er ist aus einem Skriptum entstanden, das Ipsen in den vergangenen Jahren zu seiner Vorlesung Staatsrecht I ausgegeben hat. Mehr als eine ausführliche Gliederung, die dann in der Vorlesung mit Inhalt ausgefüllt wird, ist dieses Skript nicht. Die Konzeption dieses Bandes vermag daher nicht zu überzeugen, eine Lektüre ohne Ipsens (im übrigen hervorragendes!) Lehrbuch "Staatsrecht I" ergibt keinen Sinn; hat man das Lehrbuch aber, ergibt das Skript wiederum keinen Sinn, da es das Lehrbuch letztendlich nur stichpunktartig zusammenfaßt. Ipsen ist daher nur zu raten, den sinnvollen Ansatz der Ergänzung seines Skripts durch Verständnisfragen (mit Antworten) in sein Lehrbuch zu integrieren und auf eine Neuauflage des Skriptums zu verzichten.







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