Florian Kleinmanns
Des Finanzbeamten gesammelter
Schriftverkehr und andere Kuriositäten
Eine Rezension zu:
Ralf Sikorski (Autor), Philipp Heinisch (Zeichnungen)
Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung
Stilblüten und Humorvolles rund ums Steuerrecht
Verlag Neue Wirtschafs-Briefe, Herne/Berlin 2003, 123 Seiten, 24,00 €
ISBN 3-482-52381-9
http://www.nwb.de/
Eine beeindruckende Sammlung von Originalschriftstücken, ergänzt von
einigen Geschichten und Zeitungsausschnitten und aufgelockert durch
zahlreiche Cartoons, präsentiert sich mit diesem Buch. Von Seite zu
Seite findet der Leser neuen Anlass zum Schmunzeln.
Um die 150 Fundstücke hat der Autor zusammengestellt. Diese sind in
acht Kapitel gegliedert. Auch wenn die Systematik weitgehend
willkürlich erscheint, so hilft die Unterteilung doch, den Umfang des
Werkes überschaubar zu halten. Zwischen den Kapiteln finden sich
Aphorismen oder andere weise Sprüche von bekannten Steuerjuristen wie
Maximilien de Béthune Duc de Sully, Marcus Tullius Cicero oder Albert
Einstein.
Neben den Zeichnungen macht das großzügige Schriftbild den Charakter
des Buches aus. Mit einem Format von 24x27 cm wirkt das Buch fast wie
ein Bildband. Leider mischen sich im Verlauf der Seiten zahlreiche
Schriftarten und -stile und erzeugen an einigen Stellen visuelles
Durcheinander. Die beabsichtigte Unterscheidung von Briefen,
Überschriften und Anmerkungen hätte sicher auch mit zwei oder drei
Schriften erreicht werden können.
Ohne dem Lesen vorgreifen zu wollen, sei hier auf einige Highlights
hingewiesen: etwa auf den Brief ans Finanzamt "Dies war die erste
Einkommensteuererklärung meines Lebens, und ich bin mächtig stolz auf
mich, alle Vordrucke ausgefüllt zu haben. Ich hoffe, sie gefällt Ihnen
auch so gut. Verzeihen Sie mir eventuelle Fehler", oder auf die Angabe
auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung "Ehefrau: wird noch
gesucht, z.Zt. keine vorhanden!" Ob das Finanzamt da helfen
kann?
Gesamteindruck:
Empfehlenswert ist dieses Buch vor allem als Geschenkband, nicht nur
für den Steuerexperten. Auch als Kanzleiausstattung kann es den
Mandanten die Wartezeit versüßen. Der Erwerb für sich selbst wird
einem allerdings, wenn man weder Vorsteuer ziehen noch den Kaufpreis
als Werbungskosten geltend machen kann, nicht so leicht fallen.
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