Ralf Hansen
Juristen in Zeiten der �Kehre�
Eine Rezension zu:
Bernd Rüthers
Geschönte Geschichten - geschonte Biographien
Sozialisationskohorten in Wendezeiten
Ein Essay
Mohr (Siebeck), Tübingen 2001, 168 S., 24,- Euro
ISBN 3-16-147651-4
http://www.mohr.de
Die Handlungen von Juristen unter dem gesellschaftlichen Dispositiv totalitärer Herrschaft haben Rüthers nicht mehr losgelassen, seit er mit seiner 68er Münsteraner
Habilitationsschrift - die in Köln nicht möglich war - über �Die unbegrenzte Auslegung� juristische Literaturgeschichte geschrieben hat. In �Entartetes
Recht� und �Carl Schmitt im dritten Reich� griff er diesen Faden später wieder auf. In diesem Essay schließt er sowohl an diese Texte an wie an den
ungemein lesenswerten Buch über �Die Wende - Experten� (1995) und er hier vertieft und erweitert. Der Text versucht in Rahmen eines letztlich
literatursoziologischen Ansatzes herauszuarbeiten, daß �Wendeliteraturen in einem bisher wenig beachteten Maße aus Sozialisationsprozessen ihrer Autoren entstammen
und das Ergebnis von gruppendynamisch beeinflussten, kollektiven Bewußtseinsverlagerungen sind� (S.57). Die betreffenden �Wenden� markiert Rüthers sehr
treffend mit den Jahren 1919, 1933, 1945/49 und nach 1989. Um dieses Phänomen verstehbar zu machen greift er auf den Begriff der Sozialisationskohorten zurück. Der Begriff
bleibt etwas unscharf, aber es wird sehr deutlich, was er umreißen soll: nämlich das kollektive Agieren von Akademikern, die intersubjektiv geteilte Erlebnisse und
biographische Gemeinsamkeiten zur gleichgesinnten, symbolisch vermittelten Interaktion in einer weitgehend homogen strukturierten Meinungsgruppe verband. Dieser Ansatz träfe
genauso gut auch auf das Verhalten von Juristen unter den �Juntas� in Südamerika zu, möglicherweise auch auf das Franco-Regime zu. Es geht daher um
Gesinnungsgemeinschaften zwecks Legitimation neuer Systeme entweder nach der Konstitution totalitärer Herrschaft - die jeder politischen Ordnung als Gefahr inhärent ist -
oder nach deren Zerfall. Rüthers geht es dabei nicht um �Vergangenheitsbewältigung� - ein Begriff gegen den schon Adorno überzeugend zu Felde gezogen ist -, da
er diesen Begriff mit Recht ablehnt. Die Vergangenheit steht in der Zeit, bleibt an ihrem Ort, kann nur jeweils anders erfaßt und damit auch verfälscht werden, aber sie kann
niemals bewältigt werden, da die Zeit der Herrschaft des Menschen für immer entzogen ist.
Die neuen Thesen von Rüthers stehen und fallen mit der Begründung der Existenz von �Wendeliteraturen�. Damit bezeichnet er zusammenfassend die �jeweils
zahlreichen literarischen Beiträge, die von Autoren unterschiedlicher Disziplinen, Standpunkte und Sichtweisen zu den vielfältigen Fragen von Verfassungsumbrüchen und
politischen Systemwechseln (>Wende<) publiziert werden� (S.10). Eine Schlüsselrolle kommt dabei der intellektuellen Bewältigung von Systemwechseln zu. Der
Begriff der �totalitären Systeme� (einen Überblick über den Forschungsstand bietet Jesse, Hrsg., Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der
internationalen Forschung, 2. A., 1999). Ist umstritten und wurde erstmals von Hannah Arendt im dritten Teil ihres Jahrhundertwerkes über �Elemente und Ursprünge
totaler Herrschaft� systematisch entfaltet. Rüthers will indessen keinen Beitrag zur politischen Systemsoziologie leisten, sondern greift auf diesen Ansatz zurück, um
seinen literatursoziologischen Ansatz an die politiktheoretische Begriffsbildung wenigstens anzuschließen. Er unternimmt keineswegs eine einfache Gleichsetzung der
verschiedenen Ausprägungen totalitärer Herrschaft im 20. Jahrh., sondern arbeitet neben Gemeinsamkeiten auch Unterschiede heraus. Es dürfte keinem ernsthaften Zweifel
unterliegen, daß in allen Ausprägungen totalitärer Herrschaft die vorbehaltlose Identifikation der Funktionseliten mit ihrer Weltanschauung maßgeblich war, angeleitet von
�falschen Propheten�, deren Lehren statt Skepsis unumstößliche Wahrheiten präsentierten und einfache Lösungen da suggerierten, wo es sie nicht geben konnte und
kann. Dieses Phänomen ist keineswegs verschwunden und in die Geschichte verabschiedet. Was entgegenstand wurde in derartigen Systemen bestenfalls mit Redeverbot belegt,
schlimmstenfalls ermordet. Diktaturen schätzen keine �parrhesia�. Meinungsfreiheit gilt als Bedrohung des Systems �an sich�. Der Einzelne wird
zum Nichts, das Kollektiv ist alles. Die Geschichte des Totalitarismus muß keineswegs schon für immer zu Ende gegangen sein, die Gefahr bleibt auch in Spielarten religiösen
Fundamentalismus grundsätzlich unter anderen Vorzeichen erhalten. Insoweit leistet das Buch auch einen sehr lesenswerten Beitrag zur Ideologiekritik, wobei es völlig
uninteressant ist, wenn man dies und jenes vielleicht etwas anders sieht, da dies die Lektüre nur interessanter und anregender machen kann.
Im Rahmen dieses skizzierten Ansatzes untersucht Rüthers anschließend zunächst die Sozialisationsprozesse von juristischen NS-Autoren (in der Philosophie rankte sich eine
ähnliche Debatte etwa um Heidegger - s. nur Pierre Bourdieu, Die politische Ontologie Martin Heideggers, 1974 -; in der Soziologie um Gehlen). Soweit es um Juristen geht,
müssen hier Namen fallen, die den führenden Vertretern ihrer Zukunft auch in der Nachkriegszeit zuzuordnen sind. Selbstredend gab es schon vor �1933�
juristische Nazis und nicht eben wenige. Doch nach dem �Fanal� ergab sich eine �Kotauliteratur�, die ihresgleichen bis heute gesucht hat.
Angefangen bei Carl Schmitt, dessen Beitrag �Der Führer schützt das Recht� schon frühzeitig ahnen ließ, wohin die deutsche Staatsrechtswissenschaft sich
entwickeln würde. In der Tat, � hätte man es habe wissen können�, wie Tucholsky einmal formuliert hat. Rüthers versucht in diesem interessanten Kapitel die
Motive gerade der Umgeschwenkten zu analysieren. Hedemann, der nicht erwähnt wird, wäre ein zusätzliches Beispiel. Dazu wagt er zunächst eines näheren Blicks auf die gelebte
Verfassung der Weimarer Republik, die von nahezu allen Parteien abgewirtschaftet wurde, nicht zuletzt wegen ihrer völlig desolaten Finanzpolitik. Indessen war auch der
Rechtsstaat der Weimarer Republik schon von einer �politischen Justiz� gekennzeichnet, die kommendes erahnen ließ (die Gerichtsreportagen etwa von Tucholsky
sind heute noch lesenswert). Rüthers erinnert an das �Gefühl der Ohnmacht� und vom Rausch eines kollektivistischen Anfanges in der
�Artgemeinschaft�, als einem Sicherheit vermittelnden �Haus des Seins�. Was in der Jurisprudenz folgte war in dieser Konsequenz ohne Beispiel.
Rüthers erinnert an das �Kitzeberger Lager� deutscher Juristen, die von der Gesinnung eines völkischen Aufbruches mitgerissen wurden und eine neue, rassische
Rechtsidee entfalteten, die von Ewiggestrigen auch heute noch nachgeplappert wird.
Teil C wendet sich den Sozialisationsprozessen der DDR-Juristen zu, die weit weniger intensiv untersucht sind, zumal sie eher im Hintergrund als namenloser Kader des
Apparates der kommunistischen Partei agiert haben, so daß individualisierbare Texte viel schwieriger zu erfassen sind. Rüthers bricht hier bewußt mit der Pflege des
�antifaschistischen Mythos� der DDR und zeigt, daß durchaus auch Nazi-Juristen die Möglichkeiten hatten - nach entsprechender �Kehre� - in den
Juristenapparat der DDR zu gelangen, von dem allerdings erhebliche Loyalitätsbekenntnisse derartiger Juristen erwartet wurden. Recht früh gewann nach dem Vorbild der
Sowjetunion die marxistische Juristenausbildung in der DDR Profil. Die Ausleseverfahren waren den Rekrutierungsstrategien des Nationalsozialismus durchaus ähnlich. Es wird
sehr deutlich, daß man in der DDR nicht so ohne weiteres Jurist werden konnte, sondern entsprechend Nachweise für die Zuverlässigkeit ab frühester Jugend vorzulegen waren,
die darauf schließen, das sich der Jurist auch in der beruflichen Zukunft regimetreu verhalten würde. Dies dürfte auch von einem regimetreuen Elternhaus abhängig gewesen
sein. Interessant ist auch die Darlegung des Ausbildungsinhaltes, da insoweit Spezialisten für die juristische Vermittlung des Klassenstandpunktes ausgebildet wurden. In
aller Regel gab es für jeden Bereich auch nur ein verbindliches Lehrbuch. Die Verbindungslinien, die in diesen Lehrbüchern teilweise krampfhaft zur Ideologie des
Marxismus-Leninismus und zum �antiimperialistischen Kampf� hergestellt wurden, wären belustigend, wenn sie nicht ernsthaft gelebt worden wären.
Die theoretische Problematik des Essay besteht in den im Teil D skizzierten Vergleichsaspekten. Rüthers geht davon aus, daß nach Systemwechseln maßgeblich Grundsatz- und
Methodenstreitigkeiten aufbrechen, so schon nach 1919, zwischen Naturrecht, Dezisionismus und staatsrechtlichem Positivismus. Dieser Streit wurde nach 1933 weithin obsolet
und ein anderer Methodenstreit brach los, zwischen einer unbewußt rechtspositivistisch angeleiteten Interessenjurisprudenz und einer rechtshegelianisch gewendeten Lehre von
der konkreten Rechtsidee, die sich am Gemeinwillen ausrichten sollte, der letztlich von der Parteiführung der NSDAP festgelegt wurde. Nach 1945 kam es in der Bundesrepublik
zu einem erneuten Siegeszug des Naturrechts, nachdem der Rechtspositivismus für fast alle Fehlleistungen der deutschen Jurisprudenz in den �12 Jahren�
herhalten mußte, teilweise um die eigenen Fehlleistungen der �neuen Naturrechtler� zu verschleiern. Es ist Rüthers zu danken, daß er sich intensiv der
Aufklärung des damit zusammenhängenden Verdrängungsmechanismus widmet. In der Nachkriegszeit wurden bis zum Erscheinen der �unbegrenzten Auslegung� und danach
die biographischen Aspekte dieser Verstrickung nahezu völlig ausgeblendet. Manche tarnten sich wie Maunz als unbekehrte Bekehrte. Rüthers macht diesen
Verdrängungsmechanismus sowohl an Wieackers �Privatrechtsgeschichte der Neuzeit� als auch an der berühmten Methodenlehre von Larenz fest, die beide die
Nazizeit nicht erwähnen, aus längst bekannten Gründen. Beide gehörten zu den führenden deutschen Privatrechtlern des letzten Jahrhunderts und gerade Wieacker war ein Pionier
der rechtsgeschichtlichen Forschungen, nicht zuletzt zum römischen Recht. Beschworen wurde oft der �heimliche Widerstand� - etwa vom späten Larenz -, der
weithin nicht stattgefunden hat. Keinen der betreffenden Juristen ist es gelungen, die Ideologie des Nationalsozialismus rechtsstaatlich zu bändigen; sie wurde lediglich
juristisch legitimiert. Rüthers schreibt hier wohl zum ersten Mal über eine Begegnung mit Karl Larenz, der ihn zehn Jahre auch auf Kongressen mied, nachdem er in dem
genannten Werk über die �unbegrenzte Auslegung� dessen alte Schriften �ausgegraben� hatte. Erst 1980 kam es zu einem langen Gespräch bei Larenz,
über das Rüthers eine Gesprächsnotiz verfaßt hat, deren kommentierte Publikation an anderer Stelle vielleicht wünschenswert wäre. Rüthers berichtet nachvollziehbar, daß
Larenz wenigstens nach 1980 von erheblichen Selbstzweifel erfaßt war, die schließlich zu jenem Brief an Ralf Dreier aus dem Jahre 1987 führten, den dieser 1993 nach dem Tode
von Larenz 1993 in der JZ publizieren durfte.
Läßt sich von dieser Basis aus ein Vergleich zur Rechtsliteratur der DDR ziehen? Rüthers macht hier selbst Einschränkungen, da er keineswegs von einer flachen Gleichsetzung
ausgeht, den ihm böswilliger Kritiker aus bestimmten Lagern möglicherweise gern unterstellen würden, denn: �Die Systeme NS-Staat und SED-Staat waren grundlegend
verschieden� (S.103). Zunächst einmal unterstreicht er die unterschiedlichen historischen Ausgangslagen, auch hinsichtlich des Zusammenbruchs der Systeme. Zum anderen
geht es ihm um den Vergleich von Literaturen, nicht um materialen oder qualitativen Vergleich von Systemen. Hier könnte man indessen einwenden, daß sich diese Literaturen ja
gerade auf diese Systeme und ihre Ideologien beziehen. Die verbindende Klammer ist letztlich der Diktaturbegriff, der beide Dispositive als Ausprägung einer totalitären
Alternative industriegesellschaftlicher Modernisierung begreifen muß. Damit geht es aber letztlich auch beim Vergleich der Literaturen um einen Strukturvergleich anhand von
Handlungssystemen in einem Teilbereich der Gesellschaft, der wissenschaftlich sinnvoll ist. Der Unterschiede betreffen auch die Ideologie. Hier ein primitiver Rassenwahn,
dort eine ausgefeilte, säkularisierte, letztlich echatologische Weltdeutung, die ein Ende der Geschichte als Befreiung von Entfremdung, Expropriation und Unterdrückung
verhieß, gewissermaßen eine atheistische Variante gnostischen Denkens. Diese Unterschiede sprechen nicht gegen einen Strukturvergleich, sondern machen ihn sogar erst
möglich, wenn man sich dieser Unterschiede bewußt ist. Unter der Herrschaft einer letztlich unkritisierbaren Ideologie wie der des Marxismus-Leninismus mit
�Histomat� und �Diamat� als Glaubensbekenntnissen war Kritik nicht mehr möglich. Um sie auszuschalten wurde ein Überwachungsstaat geschaffen, in
dem fast jeder der Gefängniswächter des anderen wurde. Überwachung indessen ist weitgehend immer von Übel, nicht nur in Diktaturen. Die Liberalität des Westens - nicht
zuletzt übertragen durch Medien, gegen die �Mauern� keinen Schutz boten - führte schließlich dazu, daß immer mehr Zweifel an den Glaubensgrundsätzen gehegt
wurden, die schließlich angesichts eines langen Prozesses politischer Delegitimation zum Zusammenbruch der DDR und weiterer Ostblockstaaten führte. Rüthers untersucht recht
genau die Möglichkeiten eines �sozialistischen Rechtsstaates�, der nirgendwo realisiert werden konnte und brandmarkt die DDR als Unrechtsstaat. Diese Debatte
über den �Unrechtsstaat DDR� ist indessen, die einzig wirklich nach dem Systemwechsel geführte Debatte. Es gab sonst keine nennenswerte Debatte, die den
Methodenstreitigkeiten nach 1919 und 1945 vergleichbar wäre, sieht man von der rechtsphilosophischen Debatte um die Bestrafung von �Mauerschützen� einmal ab.
Die Autoren, die auch danach noch die Existenz eines sozialistischen Rechtsstaates beschworen haben, waren schon politisch recht isoliert und führten diese Debatte eher
Rande, überkreuzt mit einem Diskurs über die Reformfähigkeit der DDR als antikapitalistisches System, der inzwischen als ein Element in den Diskurs der Globalisierungskritik
eingeflossen ist und den Charakter einer �Geisterdebatte� hatte. Bei den meisten alten DDR-Juristenkadern blieb eine Art �politische Romantik�,
mit der die DDR als �Hort des Guten� verklärt wurde. Gegenwärtig ist nicht erkennbar, daß eine neue umfassende �Welterklärung�, den
Marxismus-Lenismus abgelöst hätte. Statt dessen treiben lediglich Bruchstücke in Diskursen daher, die von fallibilistisch geprägter Skepsis gekennzeichnet sind, sofern nicht
neue Religiösität als Ersatz in Sicht ist, die als ebenfalls totalitäre Verheißung �fundamentale� Erlösung verspricht. Die Gefährdung des liberalen und
sozialen Rechtsstaates ist diesem inhärent, so daß Bedrohungen aus diesem selbst entstehen können. Unter diesen Umständen ist es sinnvoll die Erfahrungen mit totalitären
Literaturen zu reflektieren, auch als Blick in die Zukunft.
In einem Punkt irrt Rüthers hoffentlich: �Wer einen Essay über �geschönte Geschichten� und �geschonte Biographien� schreibt, kann kaum ein
Anwachsen seiner Freunde erwarten. Allein das Thema ist geeignet Kritik und Aggressionen zu wecken�. Soweit ersichtlich sind letztere bisher weitgehend ausgeblieben.
Dies schließt die Notwendigkeit nicht aus, einen Diskurs zu initiieren, der es erlauben würde, sich mit den angesprochenen Themen in schonungsloser Offenheit kritisch zu
befassen. Wieder einmal hat Rüthers eine Debatte angestoßen, die den Tendenzen widerstreitet, den Mantel des Vergessens über einen Teil der deutschen Geschichte zu legen,
der die Gegenwart bis heute prägt und in die Zukunft hineinreicht. Ein äußerst lesenswerter Essay!
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