Giorgio Decker
Humor für Juristen
Eine Rezension zu:
Sagt der Richter zum Angeklagten ...
Der humoristische Hausschatz für Juristen
Unter Mitarbeit von Sassa Kraft, Eveline Wagner und Günther Tange
Eichborn Verlag, Frankfurt am Main, 2002, Hardcover mit Überzug; 96 S.; 7,95 Euro
ISBN 3821826762
http://www.eichborn.de
Juristenwitze sind allseits beliebt, und jeder dritte Witz fängt wahrscheinlich mit "Sagt der Richter zum Angeklagten ..." an – folgerichtig heißt auch das kleine
Büchlein aus dem Eichborn Verlag so, in welchem zahlreiche Zitate, Stilblüten, Witze und skurrile Gesetze enthalten sind.
Das Werk ist dabei nach einer kleinen Vorrede unterteilt in drei Kapitel: Im ersten ("Sagt der Richter zum Angeklagten ...") dreht sich alles um die Vorkommnisse im
Gerichtssaal, im zweiten ("... ja, ja die lieben Anwälte ...") werden die Rechtsanwälte auf’s Korn genommen, während im dritten ("Die bösen Buben ...") große und
kleine Verbrecher zu Wort kommen. In allen drei Abschnitten sind dabei die vier Stilrichtungen (Zitate, Witze, Stilblüten und Gesetzestexte) bunt gemischt und jeweils mit
einem kleinen Symbol versehen. Fehlen dürfen dabei natürlich nicht die allseits bekannte Vorschrift des § 961 BGB (Herrenloswerden eines Bienenschwarms), einige bekannte
gereimte untergerichtliche Urteile oder klassische Anwaltswitze wie "Zwei Anwälte treffen sich auf der Straße. Fragt der eine: ‚Wie geht’s?‘ Antwortet
der andere: ‚Schlecht. Ich kann nicht klagen!‘". Köstlich auch die Darstellung von "Rotkäppchen auf Amtsdeutsch" von Thaddäus Troll.
Das Buch ist ein ideales kleines Geschenk für Jurastudenten, Rechtsreferendare und Volljuristen, vom Rechtsanwalt zum Richter. Aber auch juristische Laien werden ihre Freude
an diesem Buch haben, in dem man immer wieder mal blättern oder, so wie der Rezensent, in einem durch lesen kann!
10/02
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