Jurawelt

Artikel 8801
Michael Ludwig
03.02.2004

Rechtsphilosophie

Eine Rezension zu:

Gustav Radbruch

Rechtsphilosophie

Studienausgabe

2. Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 280 Seiten, 18,90 €
ISBN 3-8252-2043-5

http://www.cfmueller.de


Auch wenn diese Ausgabe erst 2003 erschienen ist, so handelt es sich dennoch um einen sehr alten Schinken: Gustav Radbruchs "Rechtsphilosophie" von 1932. Im Anhang befinden sich einige weitere Texte Radbruchs. Diese Konzeption erscheint jetzt bereits in der 2. Auflage, und wurde nochmals gründlich überarbeitet.

Jurastudenten beschäftigen sich in der Regel erst spät oder gar nicht mit der Rechtsphilosophie, zumindest wenn sie nicht gerade von ihrem Studienmodell dazu gezwungen werden. Natürlich gibt es in Hinblick auf das 1. Staatsexamen wichtigere Sachen, aber interessant und manchmal auch hilfreich ist die Rechtsphilosophie eben doch.

Doch was ist Philosophie überhaupt? Alle Dinge und Menschen die wir täglich betrachten, betrachten wir meist mit einer Wertung. Diese Wertungen kommen jedoch nicht aus den Objekten selbst, sondern wir legen sie ihnen auf. Eine Betrachtung ohne vorgefasste Wertungen kennzeichnet die drei Zweige der Wertphilosophie: die Logik, die Ethik und Ästhetik.

Daneben gibt es auch die wertbeziehende Haltung, die Methode der Kulturwissenschaft ist, sowie die wertüberwindende Haltung, die der Religion zuzurechnen ist, da Religion Bejahung alles Seienden ist, ohne Blick auf ihre Werte.

Die Rechtsphilosophie bedient sich der wertbeziehenden Haltung. Das Recht ist Menschenwerk. Menschwerk lässt sich im Allgemeinen nicht völlig wertfrei, also z.B. auch völlig ohne Betrachtung seines Zweckes betrachten. Als Beispiel dient der Tisch: Beschreibt man ihn als eine Platte mit vier Beinen, so lässt sich einwenden, es gibt auch Tische mit drei Beinen, Klapptische ohne Beine, und so weiter. Wesentlicher Bestandteil ist also eigentlich nur die Tischplatte, welche jedoch nichts anderes ist als zusammengefügte Bretter. Der Unterschied zu gewöhnlichen Brettern ist der Zweck: Bereitstellung einer Arbeitsfläche, Essenstisch. Eine wertblinde Betrachtung von Menschenwerk ist somit sinnlos.

Streng zeigt nach einer Einführung die Entwicklung der Rechtsphilosophie seit Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Es folgt ein Versuch, den Begriff "Recht" zu bestimmen. Die folgenden Kapitel behandeln den Unterschied zwischen Recht, Moral und Sitte sowie den Zweck des Rechts.

Es folgt eine rechtsphilosophische Parteienlehre, in der die verschiedenen Strömungen (Demokratie, Liberalismus, Sozialismus, Konservativismus, ...) angesprochen werden. Im Anschluss folgt ein kleines Kapitel über die bis hierhin erarbeiteten Ergebnisse. Die drei Seiten der Rechtsidee sind Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit des Rechts. Sie beherrschen das Recht nach allen Seiten, treten einander gegenüber jedoch in scharfen Widerspruch, welche durch die Rechtsphilosophie jedoch nicht lösbar sind. Radbruch meint jedoch dazu, dass die Philosophie keine Entscheidungen abnimmt, sondern gerade vor Entscheidungen stellen soll.

Die nachfolgenden Kapitel beschäftigen sich mit der Geltung des Rechts, der Geschichtsphilosophie des Rechts, der Religionsphilosophie des Rechts, der Psychologie des Rechtsmenschen, der Ästethik des Rechts sowie der Logik der Rechtswissenschaft. Anschließend werden juristische Begriffe und Rechtsgebiete rechtsphilosophisch betrachtet. Darunter sind Privates und Öffentliches Recht, die Person, das Eigentum, der Vertrag, die Ehe, das Erbrecht, das Strafrecht, die Todesstrafe, die Gnade, der Prozess, der Rechtsstaat, das Kirchenrecht, das Völkerrecht, sowie der Krieg. Damit endet die Rechtsphilosophie von Radbruch.

Im Anhang dieser Ausgabe folgt nun zusätzlich ein Nachwort von 1947. Hier geht der Autor nochmal explizit auf die zwischen Erscheinung und Nachwort liegenden Ereignisse, vor allem den Nationalsozialismus und die Besetzung Deutschlands. Das Nachwort ist nur Entwurf, da es nie veröffentlicht wurde. Es stammt aus dem Nachlass von Radbruch.

Der zweite Anhang in dieser Ausgabe ist der interessante Aufsatz von Radbruch "Fünf Minuten Rechtsphilosophie". Ein weiterer Aufsatz im Anhang ist "Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht". Die beiden Aufsätze sind sehr von dem Geschehen der nationalsozialistischen Diktatur geprägt, dennoch lassen sich daraus auch heute noch geltende Gedanken ableiten.

Den Abschluss des Buches bildet der Aufsatz "Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs" von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, welcher das Leben und Schaffen von Radbruch näher beleuchtet.

Gesamteindruck
Mit Rechtsphilosophie sollte sich jeder Jurastudent im Laufe seines Studiums einmal beschäftigen. Nicht bloß um irgendwelche Fragen in Prüfungen beantworten zu können, sondern auch mal einen anderen Blick auf die Dinge zu bekommen. Diese Studienausgabe von Radbruchs Rechtsphilosophie kann dabei eine Hilfe sein. Es spielt keine Rolle, dass die Schriften Radbruchs so alt sind. Hierin enthalten sind zeitlose Gedanken, die nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Natürlich ist das Werk keine ganz leichte Kost, man muss sich schon etwas Zeit dafür nehmen. Aber es lohnt sich.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Barcelona, Kanzlei VOELKER
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