Jurawelt

Artikel 532
Thilo Schulz

Rechtsphilosophie einmal anders

Eine Rezension zu

Rolf Gröschner, Claus Dierksmeier, Michael Henkel, Alexander Wiehart

Rechts- und Staatsphilosophie
Ein dogmenphilosophischer Dialog

Springer-Verlag 2000, Berlin; Heidelberg; New York; 333 S., 42 ,-DM
ISBN 3-540-64628-0

www.springer.de



Wer hat sich nicht beim Lesen eines staatsphilosophischen Buches schon einmal die Frage gestellt, ob die behandelte Thematik nicht lebendiger dargestellt werden könnte? Die meisten rechtsphilosophischen Bücher sind monologisch geschrieben, und selbst wenn man an der Materie interessiert ist fällt es manchmal schwer, dem Autor bei seinen Ausführungen zu folgen.

Eine interessante Alternative bieten die vier Autoren des vorliegenden Buches an: es trägt den Untertitel "Ein dogmengeschichtlicher Dialog". Dieser Untertitel ist Programm. Nun ist die Dialogform nichts Neues (man denke nur an das Philosophieren des Sokrates oder die berühmten Dialoge des Platon). Sie in einem modernen Buch über Rechts- und Staatsphilosophie zu finden ist aber durchaus ungewöhnlich. Auch wenn der Leser über die Dialogform der Darstellung im ersten Moment erstaunt sein mag - bei näherem Hinsehen ist sie durchaus die adäquate Form der interdisizplinären Auseinandersetzung mit schwierigen Themen. Im Dialog lassen sich unterschiedliche Standpunkte und Sichtweisen lebendiger herausarbeiten als im Monolog eines einzelnen Autors. Zumal wenn es sich um das Gemeinschaftswerk von vier Autoren aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen handelt. So ist Rolf Gröschner Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Claus Dierksmeier und Michael Henkel sind Doktoren der Philosophie und arbeiten an ihrer philosophischen bzw. politikwissenschaftlichen Habilitation. Auch Alexander Wiehart arbeitet an einer philosophischen Dissertation. Im vorliegenden Buch beleuchten sie gemeinsam "Klassiker" der Rechts- und Staatsphilosophie aus dem juristischen, philosophischen und politikwissenschaftlichen Blickwinkel.

Schon in der Einleitung erinnern die Autoren an das sokratische Philosophieren, das (zumindest nach der Überlieferung) im direkten Gespräch mit den Menschen geschah. Sie betonen die Eignung des Dialogs für eine Verständigung über die herrschenden Disziplingrenzen hinweg. Auch eine Klärung des Untertitels ("dogmenphilosophischer Dialog") erfolgt an dieser Stelle. Anders als der Dogmengeschichte geht es den Autoren nicht darum, die Entwicklung rechtsdogmatischer Figuren im Wandel der Zeiten nachzuverfolgen. Sie gehen einen Schritt weiter und fragen nach deren philosophischem Gehalt. Dabei gehen sie vom Grundgesetz aus. Gröschner: "Dogmenphilosophisch nennen wir unseren Dialog, weil er zentrale Begriffe, Regeln, Prinzipien und Institute (Dogmen) des Grundgesetzes auf ihren philosophischen Kern zurückführt". In einer geschickten Überleitung, die sich um die Entstehung und das unterschiedliche Erscheinungsbild von Staaten dreht, kommen die Autoren auf das erste Thema zu sprechen: Platon und das Muster des Staates.

Am Anfang steht eine kurze, aber wichtige Einführung in den richtigen Umgang mit Platons Schriften. Denn in Platons Werken tritt der Philosoph nie selbst als Sprecher hervor, er läßt andere Figuren reden. Dabei läßt er nicht erkennen, durch welche Figur er spricht, ob er eine bestimmte bevorzugt, ob er immer durch die selbe spricht oder seine eigene Position überhaupt nicht preisgibt. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, daß es Platon nicht um die Vermittlung eines "knowing that" im Sinne von Tatsachenwissen über bestimmte Sachverhalte ging. Sein Anliegen sei vielmehr die Vermittlung eines "knowing how" als "Gebrauchswissen" gewesen, das den Leser dazu befähigen sollte, eigenständig mit philosophischen Fragestellungen arbeiten zu können. Dies gelte es bei der Lektüre der beiden wichtigsten Texte zu Platons Rechts- und Staatsphilosophie, der Politeia und den Nomoi immer im Auge zu behalten. Die Autoren beginnen mit Platons Auffassung von den Grundstrukturen des Staates. Der Philosoph ging nach Beobachtungen in Athen und Syrakus davon aus, daß der Staat durch die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Bürger immer von Konflikten bedroht und sein Bestand gefährdet sei. Ihm ging es nun darum, wie sich dieser instabile Zustand in einen stabilen ändern ließe. So kommt sein Modellentwurf vom "gerechten Staate" zustande. Die Autoren halten sich nicht lange bei Platons funktionaler Definition von "polis" auf. Sie legen mehr Wert auf die Diskussion der Gedanken der Philosophenherrschaft und der uns fremden funktionelle Arbeitsteilung der Mitglieder der Gesellschaft in Wächter, Nichtwächter und Philosophen mit ihren Konsequenzen, die man nach heutigem Verständnis als "Polizeistaat" bezeichnen könnte. Dann wenden sie sich Platons Idee der Gerechtigkeit und Poppers Einwänden dagegen zu. Schon hier wird deutlich, daß die vier durchaus nicht immer einer Meinung sind. Der Vorteil der dialogischen Auseinandersetzung kommt an diesen Stellen erstmals voll zum tragen: die unterschiedlichen Standpunkte prallen nicht einfach aufeinander, man kann die Argumentation für oder gegen eine Standpunkt schön nachvollziehen. Die Darstellung ist sehr lebendig. Ein weiterer Pluspunkt: der Leser bekommt unterschiedliche Perspektiven und verschiedene Aspekte präsentiert, die einem Autor wahrscheinlich nicht in den Sinn gekommen wären, oder die er eventuell für unwichtig erachtet hätte. Das Kapitel endet mit einer Diskussion um den praktischen Nutzen des platonischen Musterentwurfs. Denn eine Durchsetzung scheint nahezu ausgeschlossen. Auch hier sind die Autoren wieder unterschiedlicher Meinung, das Ergebnis bleibt offen.

Da die Darstellung bei den Griechen beginnt, darf natürlich Aristoteles nicht vergessen werden. Auch Aristoteles sucht nach einem Muster für Staaten, die er über deren Funktion bestimmt. Allerdings unterscheidet er sich in drei wichtigen Punkten von Platos "Musterstaat". Erstens in der Art, wie er die Funktionen des Staates als Ziel aller menschlichen Gemeinschaft konzipiert, zweitens in einer positiveren Bewertung bestehender Staaten und drittens darin, daß er nicht ein allgemeingültiges Staatsmuster zu entwerfen versucht, sondern mehrere Muster für unterschiedliche Rahmenbedingungen entwickelt. Neben diesen Entwürfen (Monarchie, Tyrannenherrschaft, Aristokratie, Oligarchie, Politie und Demokratie) sind auch die Ausführungen zu Aristoteles' Gerechtigkeitsüberlegungen aus der Nikomachischen Ethik sehr lesenswert.

Nach den beiden großen griechischen Denkern wendet sich das Autorenquartett den "Römern und der Kunst der Jurisprudenz" zu. Im Gegensatz zu den beiden ersten Kapiteln greifen die Autoren allerdings keine einzelnen Denker heraus, sondern untersuchen eher den Einfluß der römischen Rechtswissenschaft auf unser Rechtsdenken. Deshalb beginnt der Abschnitt mit einem Ausflug in die Rechtsmethodik. Ausgehend vom ersten Satz der Zwölftafelgesetze zum Zivilprozeß ("si in ius vocat, ito; ni it, antestamino") wird das "Wenn-Dann-Schema" von Rechtssätzen erläutert. Dann werfen die Autoren die Problematik der Rechtsfindung durch "Subsumtion" eines konkreten Falles unter generell-abstrakte Rechtsnormen und Abschluß dieses Verfahrens durch den sog. "Justizsyllogismus" auf. Dies geschieht mit recht anschaulichen Beispielen. Das volle Verständnis der Tragweite dieser Problematik setzt allerdings einige methodische Vorkenntnisse des Lesers voraus. Da die Rechtsmethodik an den Universitäten oft ein Schattendasein fristet, werden Anfänger an dieser Stelle eventuell Verständnisprobleme haben. Dies ist aber nicht den Autoren anzulasten, die sich - wie schon gesagt - sehr um Verständlichkeit bemühen. Ein weiterer Unterabschnitt des Kapitels ist mit "Techne der Jurisprudenz" überschrieben. Anknüpfungspunkt für die Entwicklung des Begriffs "Techne" ist der berühmte Satz des Celsus am Anfang der Digesten: "ius est ars boni et aequi". Ein Thema, das heute angesichts der schnellen Rechtsentwicklung im Bereich der neuen Medien und der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten aktueller denn je ist, bildet den Abschluß des Kapitels über die Römer. Hier nehmen sich die Autoren das "Berufsethos der Juristen" vor. Lesenwert sind hier vor allem die Ausführungen zur Einzelfallgerechtigkeit.

Eine von der Rechtsphilosophie lang unterschätze und vernachlässigte Epoche ist Gegenstand der Betrachtungen des vierten Kapitels: das Mittelalter. Die Vorstellung vom "dunklen Mittelalter" rührt wohl hauptsächlich daher, daß die Denker der Renaissance, der Reformation und der Aufklärung sich von mittelalterlichen Positionen absetzten, um neuartigen Ansichten zum Durchbruch zu verhelfen. Sie zogen das Mittelalter oft als Negativbeispiel heran, um das Neue besser ins Licht zu setzen. Der von vielen behauptete strenge Gegensatz zwischen irdisch-sinnlichem und himmlisch-geistigen Leben existierte nur bei wenigen mittelalterlichen Theologen. Die vier Autoren ziehen Augustinus, Thomas von Aquin und Luther heran und untersuchen deren Auswirkungen auf das Recht. Die Problematik bei der Behandlung dieser Denker besteht darin, daß sie sich alle als Theologen verstanden. Folglich sind ihre Ausführungen nur auf der Grundlage ihres jeweiligen Gottesbegriffes zu verstehen. Besonders lesenswert im vierten Kapitel sind die Gedanken zum Problem des gerechtfertigten Krieges, das heute wieder aktuell erscheint (man denke nur an die militärische Intervention der NATO im Kosovo).

Das relativ kurze fünfte Kapitel ist Machiavelli und dem Begriff der Macht gewidmet. Nach der Einleitung, die Machiavellis Denken und seine Zeit skizziert, drehen sich die Erörterungen vor allem um die Frage: "Was ist Macht?". Die Autoren nehmen Machiavellis Il Principe als Ausgangspunkt, entfernen sich aber bei der Diskussion immer weiter von Machiavellis wohl berühmtesten Werk.

Bevor die Autoren die rechtsphilosophischen Schwergewichte der Neuzeit angehen, schieben sie einen Abschnitt über das "Neuzeitliche Selbstverständnis und die These der Menschenwürde" ein. Dies ist natürlich für das Verständnis von Art. 1 GG von großer Bedeutung. Im Gespräch wird die Entwicklung der These von der Menschenwürde ausgehend vom Begriff der "dignitas" bei Cicero bis zur Konzeption der Würde kraft Gottesebenbildlichkeit durch Anselm von Canterbury angedeutet. Bei der Darstellung des neuzeitlichen Selbstverständnisses geht das Quartett auf Pico della Mirandola, Blaise Pascal und Immanuel Kant ein (dem später natürlich noch ein eigenes Kapitel gewidmet ist).

Das bekannteste Werk von Thomas Hobbes ist sein Buch Leviathan von 1651, das 1670 auch auf Lateinisch erschien. Allerdings warnen die Autoren davor, Hobbes darauf zu reduzieren. Sehr aufschlußreich sind auch seine zwei Alterwerke, der Behemoth von 1668 und der unvollendete Dialog zwischen einem Philosophen und einem Juristen über das englische Recht, der 1681 nach seinem Tod veröffentlicht wurde. Faszinierend bei Hobbes ist dessen starker Wirklichkeitsbezug und seine scharfe Beobachtungsgabe. Die Autoren vermitteln im weiteren Verlauf anschaulich den Hintergrund für die Konzeption des Hobbes'schen Gesellschaftsvertrag. Hobbes hatte damals den Bürgerkrieg vor Augen, der Stabilität und Existenz des englischen Staates bedrohte. Interessant sind die Betrachtungen über Hobbes als Ahne des Rechtspositivismus und Hobbes als liberalen Theoretiker.

Ein Denker, dessen Werk von der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 über die Déclaration des Droits de l' Homme du Citoyen von 1789 bis in unsere Zeit auf das Grundgesetz fortwirkt, ist John Locke. Wie schon bei den anderen Philosophen versuchen die Autoren auch hier wieder, dem Leser Hintergrundinformationen zu liefern, bevor sie sich mit der Theorie beschäftigen. Diesem großen Theoretiker des liberalen Rechtsstaats ging es darum, staatliche Macht zu begrenzen. Das Quartett legt seine Schwerpunkte deshalb auf den Lockeschen Eigentumsbegriff, den Freiheitsbegriff und den Gedanken der Gewaltenteilung. Letzterer hat bekanntlich im Grundgesetz in Art. 20 II 2 GG seinen Niederschlag gefunden.

Kapitel neun behandelt Rosseau und das Prinzip der Republik. In Kapitel zehn nehmen sich die vier Autoren "Kant und die Pflicht zum Recht" vor. Kant geht es in seinen Werken (z.B. der "Kritik der reinen Vernunft", "Kritik der praktischen Vernunft" oder der "Metaphysik der Sitten") überall um die Reichweite legitimer Erkenntnis, um die Frage: was können wir wissen? Einen Unterabschnitt des Kapitels widmen das Autorenquartett Kants Moralphilosophie. In diesem Rahmen kommt auch der kategorische Imperativ zur Sprache. Der zweite große Unterabschnitt dreht sich um Kants Rechtsphilosophie. Hier werden Fragen des Verhältnisses von Moral und Recht, der Rechtsbegriff und der Republikbegriff Kants und die Frage nach einem "Weltstaat" gestellt. Obwohl der Zugang zu Kant oft nicht leichtfällt, gelingt es den Autoren doch, auch Leser ohne Vorwissen einen Einblick in Kants Schaffen ohne umfangreiches und mühsames Quellenstudium zu ermöglichen.
Der letzte einzelne Denker, der in diesem Buch besprochen wird, ist Hegel. Neben den Grundlagen der Hegelschen Rechts- und Staatsphilosophie und einem Überblick über die zentralen Begriffe Hegelschen Denkens widmen sich die Autoren in erster Linie dem Themenkomplex "Recht und Freiheit". Hier werden Fragen wie "Wille und Freiheit", Moralität und Sittlichkeit oder "Hegel und der Verfassungsstaat" sowie "Hegel und das Völkerrecht" behandelt. Natürlich ist auch hier wieder nur ein Überblick möglich.

Das Buch endet mit einem Ausblick. Die Autoren skizzieren neuere Strömungen und Entwicklungen der Rechts- und Staatsphilosophie. Als Stichworte seien nur Rawls' Liberalismus und der Kommunitarismus, Kelsens Reine Rechtslehre und Habermas Diskurstheorie genannt. Es bleibt dem Leser überlassen, anhand der Fundstellen diese Bereiche weiter zu vertiefen.

Überhaupt ist den Autoren eine gute Lösung für das Verweisungsproblem gelungen. Statt halbseitiger Fußnotenangaben findet der Leser alle Hinweise aus dem Text zur Vertiefung des Stoffes am Ende des Buches übersichtlich nach Kapiteln geordnet. Dadurch wird der Lesefluß nicht gestört, ein gezieltes Nacharbeiten einzelner Fragestellungen ist trotzdem gewährleistet. Das umfangreiche Sachregister ermöglicht das schnelle Auffinden wichtiger rechtsphilosophischer Begriffe.

Gröschner, Dierksmeier, Henkel und Wiehart ist mit der "Rechts- und Staatsphilosophie" ein originelles Buch gelungen. Die Dialogform macht die Darstellung lebendiger als man es von den üblichen Lehrbüchern gewohnt ist. Der Fortgeschrittene wird die Ausführungen manchmal etwas knapp finden, aber gerade Studienanfänger, die sich über die Grundlagen des Rechts Gedanken machen, sollten sich das Buch zulegen.
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