Die vielbeachtete „Berliner Rede“ des Bundespräsidenten macht das nun in der 2. Auflage erschienene Buch von Norbert Horn, die „Einführung in die
Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie“, aktueller denn je. Das Thema Gentechnik ist ja nicht erst seit diesem Anlaß immer wieder Gegenstand öffentlicher
Kontroversen (erinnert sei hier nur an die Empörung, die der Vortrag des Philosophen Peter Sloterdijk Ende 1999 auslöste, vgl. z.B.
http://www.zeit.de/1999/36/199936_sloterdijk1.html). In der gegenwärtigen Diskussion wurden zwei
wichtige Gesichtspunkte sehr deutlich: die Frage nach der Menschenwürde von entstehendem menschlichen Leben und Möglichkeiten für seinen Schutz auf der einen Seite,
wirtschaftliche Überlegungen auf der anderen Seite. Es ist nur zu hoffen, daß nicht Machbarkeitserwägungen, grenzenloser Forschungstrieb und wirtschaftliches Kalkül die
Oberhand behalten und zumindest in halbwegs geordnete Bahnen gelenkt werden können. Diese Lenkung kann nur durch das Recht geschehen. Wo aber kann man ansetzen, um
eventuelle Beschränkungen vorhandener und medizinisch machbarer Techniken argumentativ zu begründen? Mit diesen Fragen befinden wir uns bereits mitten im Gebiet der
Rechtsphilosophie. Horn nimmt zur Gentechnik und anderen wichtigen Themenin der nun vorliegenden 2. Auflage seines Buches Stellung (mehr dazu weiter unten).
Allerdings sind diese Themenkomplexe nur Beispiele für den Nutzen und die Daseinsberechtigung der Rechtsphilosophie auch in unserer Zeit. Hauptanliegen des Buches ist es,
dem Anfänger den Standort der Rechtswissenschaft zu erläutern, ihre Arbeitsweise darzustellen und schließlich spezifisch philosophische Fragestellungen aufzuwerfen, die bei
der Beschäftigung mit dem Recht entstehen. Studenten höherer Semester will das Buch in erster Linie zur Wiederholung von Grundlagen vor der mündlichen Prüfung dienen.
Das Buch ist in zwei große Abschnitte gegliedert. Der erste Teil widmet sich der Rechtswissenschaft im Allgemeinen, der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre. Der
zweite Teil ist der Rechtsphilosophie in Vergangenheit und Gegenwart vorbehalten.
Das erste Kapitel kann problemlos von jedem verstanden werden, der sich (unter Umständen erstmals) mit der Frage beschäftigen will: Was ist Recht? Horn stellt das Recht in
Abgrenzung zu Sitte und Moral dar, schildert das Verhältnis dieser drei Bereiche zueinander, nennt die wichtigsten Rechtsquellen und Funktionen des Rechts. Dann wendet er
sich der Rechtswissenschaft zu. Gegenstand und Methoden, Rechtsgebiete, ihre Stellung im System der Wissenschaften und ihre Ergebnisse, die sich in der Argumentation und
Dogmatik niederschlagen, sind Gegenstand des zweiten Kapitels. Ein Überblick über Grundlagenfächer wie Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte rundet die
Darstellung der Rechtswissenschaft ab. Sehr lesenswert ist das vierte Kapitel. Es dreht sich um das Verhältnis von Religion, Wissenschaft und Recht. Diese Auswahl macht auf
den ersten Blick stutzig. Bei näherer Betrachtung wird dem Leser aber schnell klar, daß auch in einem pluralistischen Staat weltanschauliche außerrechtlicheFragen die Basis
bilden, auf der dann die Rechtsordnung erst steht. Dieses Verhältnis zu klären ist also eminent wichtig. Da man im Studium sonst wenig über diesen Fragenkomplex nachdenkt,
sollte eigentlich jeder hier hineinsehen. Kapitel zwei hat die Überschrift „Rechtstheorie und juristische Methodenlehre“. Horn handelt die rechtstheoretischen
Basics relativ kurz ab, schneidet dabei aber doch alle wichtigen Fragestellungen an. Zum einen gehören die unterschiedlichen Theorien der Rechtsgeltung hierher, zum anderen
natürlich Begriffs- und Interessenjurisprudenz sowie Kelsens „Reine Rechtslehre“. Sehr gut herausgearbeitet sind die Wechselwirkungen zwischen Recht und
Gesellschaft (etwa im Strafrecht) und zwischen Recht und Wirtschaft. Dieser Themenkomplex beschäftigt sich unter anderem mit Wirtschaft und ethischem Handeln, aber auch der
ökonimischen Analyse des Rechts. Neu aufgenommen wurden die rasanten Entwicklungen, die sich durch die Globalisierung und die „New Economy“ ergeben haben. Das
Buch wird dadurch aktueller als viele vergleichbare Werke.
Die juristische Methodenlehre beschließt den ersten Teil des Buches. Wer hier sinnvoll Wissen erwerben möchte, sollte zumindest einige juristische Grundkenntnisse besitzen.
Leider ist der Abschnitt etwas kurz geraten, es werden nur die nötigsten Schlagworte kurz erläutert. Für die erste Orientierung sind die Informationen noch ausreichend. Wer
sich näher mit der Auslegung und ihren Fragwürdigkeiten, richterlicher Rechtsfortbildung oder Analogiebildung beschäftigen möchte, kann dies allerdings anhand der recht gut
zusammengestellten weiterführenden Literatur leicht tun.
Die Rechtsphilosophie füllt den zweiten Teil des Buches. In einer Grundlegung geht Horn auf die geschichtliche Dimension der Rechtsphilosophie ein und erläutert, wieso die
Philosophiegeschichte auch für die Suche nach Antworten auf aktuelle Fragen herangezogen wird. Dieser Einschub dient der Überleitung zur Darstellung von Leben und Werk
ausgewählter Philosophen, die mit ihren Ideen stark auf die Rechtsphilosphie eingewirkt haben. Der Leser bekommt Informationen zu Platon, Aristoteles, Cicero, Augustinus und
Thomas Aquin. Neben dem obligatorischen Lebenslauf werden dem Leser bei jedem der großen Denker dessen wichtigste Werke sowie die spezifisch rechtlichen Bezüge aufgezeigt.
Bei den Rechtsphilosophen der Neuzeit fällt auf, daß Horn zwar ausführlich auf Marx eingeht, Hegel aber kein eigenes Kapitel widmet. Dies wäre aber für ein vertieftes
Verständnis des Marx’schen Denkens durchaus wünschenswert. Hegel wird leider nur im Kapitel über Marx mit abgehandelt.
Einen sehr positiven Eindruck hinterlassen die letzten Kapitel des Buches, in denen es um Recht und Gerechtigkeit heute geht. Einen Schwerpunkt setzt Horn hier bei der Frage
nach Gesetzesgerechtigkeit und ungerechten Gesetzen. Da diese Themen im „normalen“ Studienalltag regelmäßig völlig vernachlässigt werden, können sie wiederum
Anfängern wie Examenskandidaten nur zur Lektüre empfohlen werden. Jeder Jurist sollte sich damit zumindest einmal beschäftigt haben! In brandaktuelle Themen wie Genforschung
und Sterbehilfe, aber auch Steuergerechtigkeit und die rechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare führt Horn ganz am Ende ein. Gerade zum letzten Punkt, der
rechtlichen Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare, kann man aber durchaus anderer Meinung sein als der Autor. Er hält eine Verfassungsänderung für zwingend notwendig,
steht einer Gleichbehandlung mit der Ehe aber sowieso mit z.T. fragwürdigen Argumenten ablehnend gegenüber.
Fazit: Wer sich zum ersten mal über rechtstheoretische und rechtsphilosophische Fragen informieren möchte, liegt mit dem Buch sicher richtig. Es bietet einen Überblick über
alle wichtigen Fragen der Rechtstheorie, der Methodenlehre und der Rechtsphilosophie. Aber auch nicht viel mehr. Im Gegensatz zu speziellerer Literatur ist es gut
verständlich geschrieben. Eine Vertiefung ist anhand der angebotenen Literaturhinweise vergleichsweise einfach möglich. Gerade vor der mündlichen Prüfung im ersten
Staatsexamen kann das Buch nochmals eine echte Hilfe darstellen, um sich losgelöst von der Dogmatiküber Grundlegende Probleme klar zu werden.