Jurawelt

Artikel 1346
Thilo Schulz
Der Tod und das Recht

Eine Rezension zu:

Gabriele Wolfslast
Christoph Conrads (Hrsg.)

Textsammlung Sterbehilfe


1. Auflage 2001; 253 S., 98,-DM
Springer-Verlag, Heidelberg
ISBN 3-540-67835-2

http://www.springer.de


Obwohl Krankheit und Tod in unserer auf Jugend und Schönheit fixierten Gesellschaft weitgehend verdrängt werden, bleiben sie immer präsent. Die Möglichkeit einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer zu fallen, macht vielen Menschen Angst. Eine tödliche Krankheit, die mit großen Schmerzen verbunden ist noch mehr. Der Jurist nimmt den Tod von Berufs wegen eher selten wahr, oder zumindest nur in speziellen Bereichen. Ein wichtiger ist dabei das Erbrecht. Ein anderer das Strafrecht, wenn es um gewaltsame Todesfälle geht. Ein bestimmter Aspekt des Themas "Sterben" ist nun in den letzten Monaten nicht nur für den juristischen Laien wieder verstärkt in die Diskussion geraten. Es geht um die Sterbehilfe. Anlaß war ein Gesetzentwurf aus den Niederlanden, der die aktive Sterbehilfe unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Befürworter und Gegner der Sterbehilfe kämpfen schon seit langem mit beachtlichen Argumenten auf beiden Seiten für ihre Sache. Allerdings ist der Sprachgebrauch nicht einheitlich. Wo die ärztliche Begleitung Sterbender aufhört und wo eine u.U. strafrechtlich sanktionierte Sterbehilfe beginnt, bleibt vielfach unklar. Über philosophische, religiöse und ethische Argumente kann der an der Diskussion Interessierte verhältnismäßig leicht Aufklärung erlangen, da sie leicht zugänglich sind. Anders sieht es mit den rechtlichen Hintergründen aus. Es gibt eine Menge Texte, die mittelbar oder unmittelbar mit Sterbehilfe zu tun haben. Leider sind viele dieser Texte (z.B. Urteile) normalerweise schwer erhältlich. Wegen der z.T. unklaren Rechtslage ergibt sich so für um Sterbehilfe ersuchte Ärzte neben der moralischen Verantwortung immer auch eine große Unsicherheit über das rechtlich Zulässige.

Gabriele Wolfslast und Christoph Conrads, die Herausgeber der "Textsammlung Sterbehilfe", haben deshalb zur Orientierung eine Auswahl verschiedener Normen, Urteile und Richtlinien ärztlicher Vereinigungen zu diesem Thema zusammengetragen. Dabei haben sie sich nicht auf Deutschland beschränkt. Es finden sich auch Materialien aus der Schweiz, den Niederlanden, den USA und aus Australien. So soll auch Fachfremden, z.B. Ärzten, ein Überblick über Rechtsfragen ermöglicht werden, die von der Thematik der Sterbehilfe eröffnet werden. In erster Linie geht es hier um die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Texte wurden bewußt nicht kommentiert, da sonst leicht ein mehrbändiges Handbuch herausgekommen wäre. Sie wurden so ausgewählt, daß sie auch für den Laien im Wesentlichen gut nachvollziehbar sind.

Den breitesten Raum nehmen Gesetzesauszüge und Urteile aus Deutschland ein. Nach deutschem Recht ist eine Tötung selbst auf Verlangen des Getöteten strafbar, § 216 StGB. Da der Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft reicht, setzt sich ein Arzt, der aktiv Sterbehilfe leistet, einem großem Risiko aus. Neben dieser Vorschrift sind auch §§ 211, 212 StGB in der Sammlung abgedruckt. Da Sterbehilfe in vielen Fällen von Schwerstkranken gewünscht wird, die z.T. unter rechtlicher Betreuung stehen, sind neben den Strafvorschriften auch einige Normen aus dem Betreuungsrecht in älteren Fassungen und der aktuellen Version mit aufgenommen.

Gerade für betroffene Ärzte, aber auch für Juristen dürften die abgedruckten Urteile von großem Interesse sein. Dabei handelt es sich z.T. um Urteile in Strafsachen, es sind aber auch Zivilurteile abgedruckt. Das erste Urteil ist der "Fall Wittig", BGHSt 32, 367. Es dreht sich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein behandelnder Arzt, der seinen Patienten nach einem Selbstmordversuch bewußtlos antrifft, sich wegen eines Tötungsdelikts oder wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen kann, wenn er nichts zur Rettung seines Patienten unternimmt.

Das "Kemptner Urteil", BGHSt 40, 257, ist der zweite im Rahmen der Sammlung abgedruckte Fall, der vor dem BGH verhandelt wurde. Zum einen ging es hier um die Zulässigkeit des Abbruchs einer ärztlichen Behandlung bei einer unheilbar kranken, nicht mehr entscheidungsfähigen Patientin. Daneben wurden vom BGH auch Kriterien für die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses erörtert.

Besonders erschütternd ist der Sachverhalt, der dem "Fall Hackethal" (OLG München, Beschl.v.31.7.1987 - 1 Ws 23/87) zu Grunde liegt. Die Rechtsfragen drehen sich hauptsächlich um die Frage der Strafbarkeit der Zurverfügungstellen eines Tötungsmittels für eine zum Freitod entschlossene schwerstleidende unheilbar Erkrankte auf deren Verlangen. Spätestens nach der Lektüre dieses Sachverhalts wird der Leser noch einmal darüber nachdenken, ob die Sterbehilfe in allen Fällen mit der derzeitigen Rechtsunsicherheit einhergehen muß. Er wird sich vielleicht wünschen, sollte er in eine ähnlichen Lage kommen, auch einen Arzt zu finden, der ihn von seinem Leiden erlösen kann.

Außer den Urteilen sind die Grundsätze der Bundesärztekammer zu ärztlichen Sterbebegleitung von 1998, 1993 und 1979 abgedruckt. Darüber hinaus gibt es noch zwei Texte der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Zum einen die Leitlinie zum Umfang und zur Begrenzung der ärztlichen Behandlungspflicht in der Chirurgie von 1996. Zum anderen die Resolution zur Behandlung Todkranker und Sterbender von 1979 und weitere Texte.

Aus der Schweiz sind ebenfalls ärztliche Richtlinien der Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften abgedruckt. Die (Straf-)Rechtslage in den Niederlanden kann der Leser anhand diverser Auszüge aus dem Niederländischen Strafgesetzbuch nachvollziehen, daneben findet er auch zwei Königliche Erlasse, die Fragen der Sterbehilfe berühren.

Materialien aus den USA erscheinen in Form von zwei Urteilen des Supreme Court, die Fälle "Washington v. Glucksberg" und Vacco v. Quill, mit den abweichenden Begründungen zweier Richter. Aufschlußreich ist auch das 1997 in Kraft getretene Gesetz "The Oregon Death with Dignity Act", dessen Schicksal zur Zeit ungewiß ist.

Obwohl der Schwerpunkt der Textsammlung sicher im juristischen Bereich liegt, werden religiöse und ethische Fragen nicht völlig ausgeklammert. Am Ende des Buches ist eine Abhandlung von Papst Pius XII abgedruckt: "Drei religiöse und moralische Fragen bezüglich der Anästhesie". Aufschlußreich sind die Ergebnisse der Verhandlungen des 56. Deutschen Juristentages 1986, die ebenfalls am Ende des Buches zu finden sind. Würdiger Abschluß ist ein oft zitierter, sehr alter nicht-juristischer Text: der hippokratische Eid.

Das kleine Buch ist mit 98,- DM recht teuer. Auswahl und Zusammenstellung der Texte sind allerdings überaus gut gelungen. Selbst der mit der Materie befaßte Jurist würde einige Zeit brauchen, sich alle angebotenen Materialien selbst zu besorgen. Die fehlende Erläuterungen sollten auch Nichtjuristen vor keine größeren Verständnisprobleme stellen. Der Kauf ist jedenfalls dann zu empfehlen, wenn man näher mit dem Thema Sterbehilfe zu tun hat, sei es als Betroffener, sei es um fundiert an der Diskussion über dieses kontroverse Thema teilnehmen zu können.
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