Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


Artikel 5255
Ralf Hansen

Latein und Studium der Jurisprudenz

Eine Rezension zu:

Civis Romanus

Latein für Jurastudenten

Dritte, verbesserte Auflage

Berlin: Berlin Verlag Arno Spitz GmbH, 2002,95 S., € 9,50,-
ISBN 3-8305-4238-9

http://www.berlin-verlag.de


Civis Romanus ist der Berliner Romanist Klaus Adomeit, der weiß, wie es um das römische Recht im Studium der Gegenwart bestellt ist. Civis Romanus richtet denn auch gleich eingangs ein gehaltvolle Ansprache an die geschätzten Kommilitonen, um ihnen zu sagen, wie wichtig ist es, sich mit römischem Recht zu beschäftigen, auch wenn man juristische Examina auch ohne dessen Kenntnis durchaus bestehen kann. Natürlich sind viele Teile des BGB übersetztes Pandektenrecht. Seit der Schuldrechtsreform an "Haupt und Gliedern" hat sich dies aber zugunsten der Rezeption anglo-amerikanischer Strukturen durchaus verändert, aber die Spuren sind auch jetzt noch unverkennbar.

Adomeit bedauert was streckenweise daraus geworden ist, etwa im Bereicherungsrecht der Drei-Personen-Verhältnisse, das kaum mehr jemand durchschaut. Völlig zu Recht wird aber betont, daß sich aus dem römischen Recht eine Methode gewinnen läßt, in deren Zentrum die sachgerechte Bewältigung des Einzelfalles steht, unabhängig davon, was gerade gilt und welcher vernünftige oder weniger vernünftige "Sinn" sich in den jeweils geltenden Gesetzestexten niedergeschlagen hat. Nicht zuletzt Professoren nennen in ihren Vorlesungen gern lateinische Rechtsausdrücke, die die Studenten erst einmal lernen müssen, auch wenn sie auf deutsch im BGB stehen. Um hier Grundkenntnise zu schaffen, ist das erste Kapitel dem "Einstieg in das Juristenlatein" gewidmet. Der Aufbau ist so gewählt, daß mit der Erläuterung der Begriffe auch Grundkenntnisse des römischen Rechts vermittelt werden, nebst rudimentären Kenntnissen über die Grammatik. Die Auswahl orientiert sich an den meistverwendeten Sprüchen. Wer hier wer wissen will, dem sei das Buch von Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtsprichwörter, empfohlen.

Teil II bringt ein kleines ABC der römischen Fachbegriffe, von denen die meisten früher zum juristischen Allgemeinwissen zählten. Sehr interessant ist Teil III, da Adomeit hier anhand der Klärung der wichtigsten Auslegungsmaximen gleich auch die maßgeblichen römischen Juristen vorstellt. Wie man mit römischem Recht Fälle löst, zeigt Fall IV, der zunächst den Verkauf kranken Viehs anhand einer Digestenstelle behandelt, die den inzwischen verschwundenen Regeln des BGB über den Viehkauf zugrundelagen. Es folgt eine Digestenexegese zu Ulp. 12.1.9.9 und 10, die der Verfasser ursprünglich einmal als Student verfaßt hat. Ein schönes Beispiel für die Art der Erkenntnisgewinnung aus dem römischen Recht mit Blick auf die Gegenwart. Dort werden auch weitere Beispiele für Digestenexegesen genannt, einer Literaturgattung, die inzwischen aus den juristischen Ausbildungszeitschriften weithin verschwunden ist. Mit diesem schmalen Büchlein hat Adomeit dem Erhalt des Interesses am römischen Recht möglicherweise weit mehr gedient als mit der Publikation eines voluminösen Werkes. Es ist schön zu lesen, leicht zu begreifen und dies bei hohem persönlichen Nutzen.

Impressum | Datenschutz