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"Das Mandat im Wettbewerbsrecht" von Gero Himmelsbach    Bestellen Sie ohne Login & einfach per Rechnung! Onlinebestellung bei der Fachbuchhandlung Zeiser-Ress e.K.
Ralf Hansen

Ein Leitfaden zur Wahrnehmung von Mandaten im Wettbewerbsrecht

Eine Rezension zu:

Gero Himmelsbach Das Mandat im Wettbewerbsrecht
Ansprüche, Verfahren, Taktik, Muster

Erstauflage in der Reihe: BERUFSPRAXIS RECHTSANWÄLTE

München: C.H. Beck, 2002, 282 S., E 23,00,-

ISBN 3-406-49363-7

http://www.beck.de

Das Wettbewerbsrecht ist eines der schillernsten Materien des Wirtschaftsrechts. Es wird in erheblichem Umfang vom Richterrecht beherrscht, da es sich maßgeblich auf die Generalklauseln der §§ 1, 3 UWG stützt, nachdem in den letzten 15 Jahren vom Europarecht erhebliche Impulse für die Umwälzung und Verabschiedung spezieller Tatbestände ausgegangen sind, die von erheblich bevormundenden Tendenzen zum liberalen Leitbild des mündig gewordenen Abnehmers geführt haben, dessen Schutz das UWG mittelbar dient, indem es Optionen eröffnet für eine Selbstregulierung des Absatzmarktes von Anbietern von Waren und Dienstleistungen unterhalb der Schwelle staatlicher Eingriffe, um Störungen der marktimmanenten Allokationsmechanismen zu beseitigen. So schillernd die Materie ist, so schwer ist es, sich das nötige Fachwissen anzueignen, um in der Praxis zu bestehen. Der Verfasser will dem Rechtsanwalt den „Markteintritt" in diesen Fachbereich erleichtern, ohne selbstredend die gängigen Kommentare und Handbücher zu ersetzen, die sattsam bekannt sind. Dies gelingt - um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen - insgesamt vortrefflich.

Im ersten Teil stellt der Verfasser in einem interessanten und sehr lesenwerten Abriß das materielle Wettbewerbsrecht vor, so wie es die Rechtsprechung in Jahrzehnten auf der Grundlage des UWG entwickelt hat. Es ist sehr erfreulich, daß insbesondere die „leading cases" sehr plastisch aufgearbeitet werden und zwar entlang der anerkannten Fallgruppen zunächst des § 1 UWG. Die Erläuterung erfolgt anhand herausragender Fälle, so daß insoweit eine Art Fallkompendium entstanden ist, daß schnelles Nachschlagen ermöglicht. In diesem Zusammenhang stechen insbesondere die Ausführungen zur unlauteren Kundenbeeinflussung nach Wegfall des Rabattgesetzes und der ZugabeVO aufgrund der E-Commerce-Richtlinie der EG hervor. Art. 3 dieser RL hätte es ermöglicht, das Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten Europas höhere Rabatte hätten gewähren können, so daß sich das - europarechtlich ungelöste Problem - der Inländerdiskrimierung gestellt hätte, wenn man diese Normen nicht abgeschafft hätte. Damit sind die Probleme aber keinesfalls gelöst, da sich in diesem Zusammenhang weiter erhebliche wettbewerbsrechtliche Probleme stellen, die nunmehr in die Fallgruppen des „Kundenfangs" und des „Verbots der irreführenden Preisgestaltung" fallen. Dem Verfasser ist völlig zuzustimmen, daß die Festlegung der Grenzen nunmehr erheblich schwieriger geworden ist. Manches ist vielleicht etwas knapp dargelegt, etwa die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Telefonmarketing und Telefaxwerbung, die erhebliche Praxisfragen aufwerfen. Hinsichtlich der Spamming - Problematik bei Werbe-E-Mails hält der Verfasser derartige Mails für zulässig, wenn ihr Werbecharakter aus der Betreffzeile erkennbar ist und eine Abbestellmöglichkeit besteht. Dies kann jedoch kaum auf die massenweise Versendung der immer gleichen Bulk-Mail zutreffen und dürfte angesichts der technischen möglichen opt-in-Lösungen zu kurz greifen. Oftmals werden hier Größenordnungen von 20 - 30 Mails pro Tag und Adresse erreicht, die eine schärfere Beurteilung notwendig machen, auch eingedenk anderer Regelungsmuster in Europa. Eine andere Frage ist, ob eine solche „Streustrategie" werbestrategisch nicht einen „Bumerangcharakter" hat, da ein Zurückgreifen auf ein solches Angebot überaus zweifelhaft ist. Spam funktioniert wirtschaftlich nicht, aber bis sich diese Erkenntnis herumgesprochen hat, dürfte noch einige Zeit vergehen. Ingesamt werden die werberechtlichen Probleme der Internetwerbung in aller Kürze straff und prägnant durchdiskutiert, so auch die Problematik der Werbung durch Popup-Fenster, deren Belästigungscharakter zutreffend nicht ohne weiteres zur Annahme der Unlauterkeit der Werbung führt. Wenig zu finden ist zur wichtigen Fallgruppe „Rechtsbruch". Auch bei § 3 UWG werden die Fallgruppen überzeugend durchdiskutiert, so etwa zur Alleinstellungswerbung, die für den Werbenden stets die Gefahr einer Abmahnung birgt. Interessant diskutiert wird auch die Frage der „Sonderveranstaltungen" nach § 7 UWG. Auch hier bahnen sich europarechtlich verursachte Veränderungen an. Etwa breiter könnte der Einfluß des Europarechts auf das deutsche UWG dargestellt werden, da dieser Einfluß gar nicht mehr unterschätzt werden kann. Der erste Teil bietet insgesamt einen guten Überblick über die Rechtswicklung im materiellen deutschen Lauterkeitsrecht.

Der zweite Teil beschäftigt sich zunächst mit den zivilrechtlichen Ansprüchen und den Fragen der Aktivlegitimation des §13 V UWG, um sodann zur Problematik der Abmahnung zu kommen, die als Selbstregulierunginstrument im Wettbewerbsrecht - wie im gesamten gewerblichen Rechtsschutz - eine überragende Bedeutung hat. Als Serienabmahnung viel gescholten, ist sie insgesamt als Instrument der Selbstregulierung unentbehrlich. Zur Abmahnung und zu den richtigen Formulierungen finden sich denn auch eine ganze Reihe sehr interessanter Praxistipps, nicht zuletzt etwa zur Abgabe einer modifizierten Unterwerfungserklärung. Auch die negative Feststellungsklage als Abwehrmittel gegen unberechtigte Abmahnungen wird kurz erläutert. Ebenso andere Abwehrmöglichkeiten. Der Verfasser vertritt die treffende Auffassung, daß es einer vorausgehenden Gegenabmahnung nicht bedarf, ohne dies allerdings näher zu begründen. Insgesamt wird hier eine gute Zusammenfassung des Rechts der Abmahnung geboten, die zudem leicht zu lesen ist und auch als Einführung dienen kann.

Teil 3 widmet sich dem gerichtlichen Verfahren, in dessen Zentrum das Verfügungsverfahren steht. Besonders intensiv setzt sich der Verfasser in diesem Zusammenhang mit der widerleglichen Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG auseinander. Gut dargelegt wird die unterschiedliche Praxis der Landes- und Oberlandesgerichte zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeit aufgrund zu langen Zuwartens des Verletzten, die sehr schwanken. Sehr praxisrelevante Hinweise finden sich zur Glaubhaftmachung. Der interessierte Leser wird sein Augenmerk allerdings auch sehr schnell auf eines der interessantesten Kapitel des Buches lenken, da hier erhebliche Rechtsdurchsetzungsprobleme bestehen: Verfügungsverfahren gegen Störer im Ausland. Innerhalb der Reichweite der EuGVVO und der ZustVO bewegt sich der deutsche Jurist heute schon weitgehend auf vertrauterem Terrain, das jedoch verlassen wird, wenn es darum geht, allein schon eine Klage außerhalb dieses Bereiches zuzustellen, da die betreffenden Haager Abkommen einige Anwendungsprobleme aufwerfen, da die Mühlen der Justiz in dem ein oder anderen Vertragsstaat noch weitaus langsamer mahlen als in Deutschland, was Mandanten oft schwer zu vermitteln ist. Diese Probleme werden denn auch offen angesprochen. Insgesamt werden alle maßgeblichen Aspekte sehr zuverlässig behandelt, auch des seltener gewordenen Hauptverfahrens. Der Anhang bietet neben Checklisten, auch das Muster einer Abmahnung, einer Schutzschrift sowie der maßgeblichen Schriftsätze, die für den Anwender sehr nützlich sind, sowie weitere Dokumente.

In einer leicht faßlichen Form werden die zentralen Aspekte des Wettbewerbsrechts sehr praxisnah und unmittelbar am Fall anwendbar vermittelt. Insbesondere dem Berufsanfänger wird die Rechtsanwendung in diesem schwierigen Bereich durch die intensive Lektüre des Buches sehr erleichtert.

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