Jurawelt

Artikel 8975
Stefanie Samland
13.03.2004

Wahlfachklausuren

Eine Rezension zu:

Klaus Laubenthal

Fallsammlung zur Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug


2. Auflage

Reihe Juristische ExamensKlausuren

Springer, Berlin/Heidelberg 2004, 198 Seiten, 16,95 €
ISBN 3-540-40683-2

http://www.springer.de


Die Wahlfachgruppe "Kriminologie / Jugendstrafrecht / Strafvollzug" wird an nahezu allen Universitäten angeboten. In einigen Bundesländern wird sie im Examen nur mündlich geprüft, in anderen steht auch eine Wahlfachklausur an. Vor allem für diese Examenskandidaten ist die vorliegende Fallsammlung konzipiert, die schon in der zweiten Auflage erscheint.

Sie enthält insgesamt zehn Fälle zu allen drei Themen der Wahlfachgruppe. Die Fälle sind so abgedruckt, dass sie ohne Hinweise auf die Lösung kopiert werden können und enthalten neben dem Sachverhalt jeweils mehrere zu bearbeitende Fragen. Auch Kenntnisse im Strafprozessrecht sind notwendig, um die Fälle vollständig zu lösen. Die Musterlösungen sind so aufgebaut, wie sie in einer Klausur erwartet werden. Zudem wurden sie mit Fußnoten angereichert, anhand derer der Leser bestimmte Probleme vertiefen kann. In einer Randspalte sind die im jeweiligen Absatz behandelten Punkte stichwortartig angekündigt. Anders als z.B. die Fallsammlung zum Verwaltungsrecht aus der gleichen Reihe finden sich hier also keine längeren Erläuterungen, so dass das Druckbild durch die Randbemerkungen nicht gestört wird.

Neben den Lösungen bietet der Verfasser am Ende des Buches ein Prüfungsschema zu § 23 EGGVG sowie immer wieder Tabellen mit (Kriminal-)Statistiken. Diese sind auch für die mündliche Prüfung als Hintergrundwissen ganz interessant. Aber auch die Fälle selbst geben demjenigen, der keine Wahlfachklausur schreiben, sondern nur sich auf die mündliche Prüfung vorbereiten muss, einen guten Eindruck über den Prüfungsstoff. Beispiele für Prüfungsgespräche selbst sind im Gegensatz zum Buch von Eisenberg nicht enthalten. Für nähere Beschreibungen der einzelnen Fälle kann auf die Rezension zur Vorauflage verwiesen werden.

Fazit:
Wahlfachgruppenklausuren sind in den Ausbildungszeitschriften eher rar gesät. Umso erfreulicher ist es, dass es Fallsammlungen wie die von Laubenthal gibt. Die zehn Fälle durchzuarbeiten, sollte vor allem den Examenskandidaten angeraten sein, die eine Wahlfachklausur im Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug zu absolvieren haben.
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