Stefanie Samland
13.03.2004
Wahlfachklausuren
Eine Rezension zu:
Klaus Laubenthal
Fallsammlung zur Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
2. Auflage
Reihe Juristische ExamensKlausuren
Springer, Berlin/Heidelberg 2004, 198 Seiten, 16,95 €
ISBN 3-540-40683-2
http://www.springer.de
 Die Wahlfachgruppe "Kriminologie / Jugendstrafrecht / Strafvollzug" wird an
nahezu allen Universitäten angeboten. In einigen Bundesländern wird sie im Examen nur mündlich geprüft, in anderen steht auch eine Wahlfachklausur an. Vor allem für diese
Examenskandidaten ist die vorliegende Fallsammlung konzipiert, die schon in der zweiten Auflage erscheint.
Sie enthält insgesamt zehn Fälle zu allen drei Themen der Wahlfachgruppe. Die Fälle sind so abgedruckt, dass sie ohne Hinweise auf die Lösung kopiert werden können und
enthalten neben dem Sachverhalt jeweils mehrere zu bearbeitende Fragen. Auch Kenntnisse im Strafprozessrecht sind notwendig, um die Fälle vollständig zu lösen. Die
Musterlösungen sind so aufgebaut, wie sie in einer Klausur erwartet werden. Zudem wurden sie mit Fußnoten angereichert, anhand derer der Leser bestimmte Probleme vertiefen
kann. In einer Randspalte sind die im jeweiligen Absatz behandelten Punkte stichwortartig angekündigt. Anders als z.B. die Fallsammlung zum
Verwaltungsrecht aus der gleichen Reihe finden sich hier also keine längeren Erläuterungen, so dass das Druckbild durch die Randbemerkungen nicht gestört wird.
Neben den Lösungen bietet der Verfasser am Ende des Buches ein Prüfungsschema zu § 23 EGGVG sowie immer wieder Tabellen mit (Kriminal-)Statistiken. Diese sind auch für die
mündliche Prüfung als Hintergrundwissen ganz interessant. Aber auch die Fälle selbst geben demjenigen, der keine Wahlfachklausur schreiben, sondern nur sich auf die
mündliche Prüfung vorbereiten muss, einen guten Eindruck über den Prüfungsstoff. Beispiele für Prüfungsgespräche selbst sind im Gegensatz zum Buch
von Eisenberg nicht enthalten. Für nähere Beschreibungen der einzelnen Fälle kann auf die Rezension zur Vorauflage verwiesen werden.
Fazit:
Wahlfachgruppenklausuren sind in den Ausbildungszeitschriften eher rar gesät. Umso erfreulicher ist es, dass es Fallsammlungen wie die von Laubenthal gibt. Die zehn
Fälle durchzuarbeiten, sollte vor allem den Examenskandidaten angeraten sein, die eine Wahlfachklausur im Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug zu
absolvieren haben.
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