
Strafvollzugsrecht stellt ein sehr spannendes und auch aus grundrechtlicher
Sicht interessantes Gebiet dar. Im Rahmen der universitären Ausbildung führt diese Materie allerdings ein Schattendasein, unterfällt lediglich der Wahlfachgruppe
"Kriminologie und Jugendstrafrecht". Im höheren und gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst, aber auch in sozialen Berufen, ist die Kenntnis des Strafvollzugsrechts dafür
umso mehr grundlegend. Um all denen, die sich mit dem Thema beschäftigen, einen Leitfaden bieten zu können, wurde das vorliegende Werk von dem Autorenteam verfasst. Peter
Höflich ist Professor und Ministerialrat a. D. mit Lehrauftrag an der Fachhochschule Lausitz, Wolfgang Schriever ist der Praktiker und Regierungsdirektor in der
Justizvollzugsanstalt Wuppertal. Aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeiten der Autoren ist das Werk sowohl aus Ausbildungs- als auch aus Praxissicht geschrieben.
Der Aufbau des Inhaltsverzeichnisses ist recht ungewöhnlich, es besteht aus drei Teilen, wobei der erste eine lediglich dreiseitige Übersicht der Geschichte des
Strafvollzugs ist. Den Hauptteil bildet das Recht des Strafvollzugs, der letzte, auch recht umfangreiche Teil ist dem Recht der Untersuchungshaft gewidmet. Nur die einzelnen
Teile sind durch Fettdruck der Überschrift erkennbar, alle untergeordneten Überschriften wirken wie einfacher Text.
Auch der Aufbau des Werkes unterscheidet sich von den typischen Lehrbüchern. Viele Überschriften im Text sind als Fragen formuliert, welche zum Teil fragebogenartig
beantwortet werden, also häufig nicht mit vollständigen Sätzen, teilweise nur durch Paragraphenangaben. Damit soll das entscheidende Wissen wohl ohne aufwändiges Einpacken
in lange Sätze dargelegt werden, gibt dem Lehrbuch allerdings den Charakter eines Skriptes. Hierfür sprechen auch die schaubildartigen Darstellungen.
Nach einem Tabellenverzeichnis und einem umfassenden Abkürzungsverzeichnis folgt die oben erwähnte dreiseitige Übersicht, die - ähnlich einem Zeitstrahl - die Entwicklung
des modernen Freiheitsentzugs zeigt. Beginnend 1555 werden Gesetze und Erlässe, aber auch die Gründung von Einrichtungen aufgeführt.
Im Hauptteil geht das Werk zunächst auf Ziele und Aufgaben des Vollzugs ein und erläutert die Zwecke des Freiheitsentzugs, auch im Hinblick auf die Probleme der Umsetzung.
Der Leser erhält einen Einstieg in die Materie und ihre grundlegenden Konflikte. Nach dieser Einführung widmet sich das Buch der Darstellung der rechtlichen Grundlagen des
Strafvollzugs, sowohl aus einfach-rechtlicher als auch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Hierbei finden besonders die Bindung an Recht und Gesetz, der Vorrang und Vorbehalt
des Gesetzes als auch internationale Bezüge Beachtung.
Im Anschluss an diese Grundlagenvermittlung befasst sich das Werk mit der Organisation des Strafvollzugs, sozusagen der formellen Seite. Es geht um die Bestimmung von
Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Es folgt detaillierte, streng am Gesetz orientierte Erklärung der einzelnen Mittel und Festlegungen des StVollzG. Anfangend mit der Unterbringung im offenen Vollzug werden
Sinn und Zweck sowie Merkmale aufgezeigt. Hier arbeiten die weniger mit dem Frage-Antwort-Prinzip als mehr mit Schaubildern, diversen Tabellen und Fällen, deren Lösung sie
direkt im Anschluss geben.
Zum Recht der Untersuchungshaft wenden sich die Autoren im letzten Teil hin, welcher ihnen besonders am Herzen liegt, da dort enormer Handlungsbedarf gesehen wird,
insbesondere aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelung der Untersuchungshaft, noch heute beruht sie auf Verwaltungsvorschriften. Auch in diesem Teil werden die einzelnen
Regelungen anhand der einschlägigen Paragraphen bearbeitet, wobei häufig die einzelnen Ansätze entsprechend erläutert werden.
Das vorliegende Werk unterscheidet sich grundlegend von typischen Lehrbüchern. Die eingearbeiteten Fälle sind recht komplex, Lösungen teilweise seitenlang. Die Darbietung
des Stoffes erfolgt sehr eng am Gesetz, wobei es unablässlich ist, immer die zitierten Paragraphen parallel zu lesen. Dies alles mag anfangs verwirren, ist aber eine sehr
gelungene Aufbereitung des Stoffes. Besonders im Strafrecht und also auch im Strafvollzug ist es zwingend erforderlich, streng am Gesetz zu arbeiten, dies verdeutlicht auch
das Buch. Der Einsatz optischer Mittel ist verständlich und gut umgesetzt, Begriffe werden durch Fettdruck oder durchgehende Großschreibung hervorgehoben, die Tabellen und
Schaubilder sind übersichtlich gehalten. Lediglich das Inhaltsverzeichnis könnte etwas benutzerfreundlicher sein, die Orientierung ist ein wenig schwer, da lediglich die
drei Teile sichtbar herausgehoben wurden.
Gesamteindruck:
Das Werk ist sowohl für eine erste Beschäftigung mit der Materie als auch zur Wiederholung des Stoffes für das Examen hilfreich, das Wissen wird kompakt und übersichtlich
dargestellt. Als Grundriss wirklich gelungen.