RA Philipp Regge
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine Rezension zu:
Wolf-Dieter Beck / Wolfgang Berr
OWi Sachen im Straßenverkehrsrecht
4. Auflage
Reihe: Praxis der Strafverteidigung
C.F. Müller, Heidelberg 2003, 720 Seiten, 46 €
ISBN 3-8114-0842-9
http://www.cfmueller-verlag.de
Dieses nunmehr in der 4. Auflage erschienene Werk dient zur Einführung in die Tätigkeit des Verteidigers in Ordnungswidrigkeitensachen. Es enthält allerdings auch sicher
hilfreiche Hinweise und Orientierungen für den bereits versierten Kollegen, da die beiden ausgewiesenen Autoren ihre große Sachkenntnis dem Leser praxisnah mitzuteilen
wissen. Insbesondere durch die Aufnahme von Betrachtungen des Ordnungswidrigkeitenrechts beliebter Urlaubsländer wird dem Buch eine weitere Perspektive hinzugefügt, die vor
dem Hintergrund der nahenden Vollstreckbarkeit ausländischer Ordnungswidrigkeitenbescheide ihre Berechtigung unterstreicht. Dieser Bereich nimmt mit 120 Seiten deutlichen
Raum ein und ist damit ein akzentuierter Schwerpunkt der Neuauflage.
Inhalt:
Am Anfang steht die Darstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens allgemein. Beginnend mit den Zielen und dem Opportunitätsprinzip geht die Darstellung über den
Verfahrensgang bis hin zur Verhängung einer etwaigen Geldbuße oder eines Fahrverbots. Der Weg führt hierbei regelmäßig über die allgemeinen Fragen, den Bezug zum
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bis hin zum anschließenden Praxisbezug für den Verteidiger. Darstellungen und Taktiken im Zusammenhang mit Verjährungsfragen schließen sich
an. Weitere Abschnitte befassen sich mit der Kostentragungspflicht des Halters und der Fahrtenbuchauflage. Umfassend werden auch das Verkehrszentralregister, das
Punktesystem und der Bußgeldkatalog erläutert.
Einen breiten Raum nimmt das polizeiliche Messverfahren ein. Nach einleitenden Erwägungen zu Weichenstellungen durch die Verteidigungsstrategie werden zunächst allgemein mit
der Automatisierung der Messung verbundene Probleme vorgetragen. Über Verstöße gegen die polizeilichen Richtlinien und Fragen der Eichung hinaus findet die Identifizierung
anhand von Lichtbildern breiten Raum. Im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Geschwindigkeitsmessmethoden mit den ihnen immanenten Fehlerquellen vorgestellt, bevor
diese dann an den jeweils verwandten Messgeräten eine exakte Konkretisierung finden. Messungen zu Rotlicht- und Abstandverstößen sowie Gewichtskontrollen folgen, bevor
dieser Abschnitt mit dem Bereich Alkohol und Rauschmittel endet.
Erläuterungen zum Anwalthonorar bis ins Detail der einzelnen Tatbestände, Ratschlägen und Erfahrungen zum Umgang mit Rechtsschutzversicherern sind Gegenstand der weiteren
Erörterungen.
Abschließend wird eine Darstellung der Ordnungswidrigkeitenverfahren in einigen größeren Ländern Europas gegeben. Im Einzelnen werden behandelt: Belgien, Frankreich,
Italien, die Niederlande, Österreich, die Schweiz und Spanien. Nach der Darstellung allgemeiner Fragen und des Rechtshilfeverkehrs folgen die Schilderung des
Verfahrensganges und eine Übersicht zu den nationalen Bußgeldern. Besonderes hilfreich dürften die in den jeweiligen Landessprachen angeführten und auch übersetzten
Musterschreiben sein. Dies leitet zum Anhang über, der auf 200 Seiten Musterschreiben bietet, die einerseits das Verfahren allgemein betreffen, andererseits aber einzelne
Meßmethoden. Weiter werden das Ordnungswidrigkeitengesetz und der Bußgeldkatalog mit Verordnung abgedruckt. Es findet sich auch die ADAC Liste der Sachverständigen für
Messverfahren. Die PTB-Anforderungen an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte und das PTB-Verzeichnis der zugelassenen Messgeräte fehlen ebenfalls nicht. Abgeschlossen wird das
Werk von einem Verzeichnis der Verkehrspsychologischen Berater (§ 71 FeV).
Gesamteindruck:
Der Praktiker hält hier ein Werk in den Händen, mit dem er umfassend die Bearbeitung von Mandaten der Verkehrsordnungswidrigkeiten in Angriff nehmen kann.
Verfahrensdarstellung und Taktiktipps, Messfehlerbeschreibungen und ein umfangreicher Anhang mit Musterschreiben ermöglichen demjenigen den Einstieg, der bisher noch nicht
vertieft mit dieser Materie befasst war. Aber auch für den "altgefahrenen" Profi werden sich spätestens im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ausland neue
Erkenntnisquellen öffnen.
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