Martin Bahr
Glänzendes Praktiker-Handbuch zum Straßenverkehrsstrafrecht
Eine Rezension zu:
Peter Xanke (Hrsg.)
Straßenverkehrsstrafrecht
Ein Handbuch für die anwaltliche Praxis unter
Berücksichtigung des Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrechts
Verlag Recht und Praxis, Kissing 2002,
3 Bände, ca. 3.700 Seiten, 152,- €
36. EL, Stand: März 2002
http://www.vrp.de
Der Herausgeber dieses Praxishandbuches, RA Dr. Xanke, ist langjähriger Praktiker im Bereich des Straßenverkehrsrechts und bekannt durch zahlreiche Beiträge zu diesem
Gebiet. Diese außerordentliche Erfahrung ist auch diesem Band zugute gekommen.
Ordner 1 beginnt mit aktuellen Nachrichten aus der Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Gebührenrecht. Und wenn hier von "Aktuellem" gesprochen wird, so wird - im Gegensatz
zu so manchem anderen juristischen Werk - diese Aktualität auch eingehalten. Die Mitteilungen aus der Gesetzgebung betreffen z.B. Änderungen, die am 01.03.2002 in Kraft
getreten sind. Auch die Nachweise aus der Rechtsprechung beziehen sich auf Urteile aus Mitte oder Ende 2001.
Einen großen Raum nehmen im weiteren zahlreiche Übersichten ein: Überholweg und Überholzeit, Bremsweg und Bremszeit, Bußgeldkatalog, Blutalkoholtabelle, Sozialvorschriften,
Kfz-Zulassung und eine Liste der Rechtsschutzversicherer. Schon an dieser Stelle zeigt sich, dass der Xanke viel Wert darauf legt, dem Praktiker im Kampf gegen den
alltäglichen Wahnsinn ein leicht verständliches, schnell handhabbares Werk zur Verfügung zu stellen. Gerade die Listen zu den Bremszeiten und Überholwegen dürften so manchen
Rechtsanwalt vor dem unliebsamen Griff zum Taschenrechner bewahren. Alleine die Tatsache, dass sich im Anhang die Adressen der Rechtsschutzversicherer befinden, zeigt, dass
hier ein durchdachtes, gut konzipiertes Werk vorliegt. Der Praktiker braucht sich nicht mehr die benötigten Adressen mühsam einzeln zusammensuchen.
Den größten Umfang nimmt in Ordner 1 das Strafrecht ein. Schon auf den ersten Blick zeigt sich, dass dank der gelungenen systematischen Gliederung der Suchende hier schnell
fündig wird. Der jeweilige Umfang der Unterabschnitte zeigt schön, wie wichtig welches Thema in der Praxis ist: So ist z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142
StGB) und die §§ 316, 315c Abs.1 Nr.1a StGB außerordentlich detailliert gehalten. Aber auch die übrigen Erläuterungen (Alkoholtaten, § 24a StVG, § 315c Abs.1 Nr.1c und Nr.2,
§ 323a StGB, § 34 StVO, § 315b StGB, § 240 StGB, § 21 StVG) sind gelungen.
Im Ordner 2 findet sich das komplexe Thema des Ordnungswidrigkeitenrecht wieder. Hier wird über Geschwindigkeitsverstöße (sehr ausführlich und sehr detailliert: die
einzelnen Messverfahren), Überholen, Vorfahrtsregelungen, Abbiegen, Wenden, Rückwartsfahren, Halten, Parken, und, und, und einfach der gesamte, unendliche große Topf der
OWis aufgemacht. Gerade hier zeigt sich, dass ohne ein derartiges Hilfsmittel der Verkehrsrechtspraktiker im Alltag so gut wie aufgeschmissen ist. Dank des Xanke kann
der Rechtsanwalt aber diesen alltäglichen Wahnsinn ruhig auf sich zukommen lassen, er ist mehr als gut gerüstet.
Eine wichtige Funktion in der Praxis nimmt auch das Verfahrensrecht ein. Daher beschäftigt sich richtigerweise auch Ordner 3 mit diesem Bereich. Neben dem reinen
Prozessrecht werden hier zudem die Strafzumessung, die Nebenstrafen und die Maßregeln erläutert. Ebenso hervorzuheben sind die Anmerkungen zum Verwaltungsrecht, Rechtsschutz
und zu den Gebühren.
Gesamteindruck:
Ohne Abstriche ein gelungenes, praxisnahes Werk. Sowohl die durchdachte thematische Gliederung als auch das glänzende Stichwort-Register ermöglichen dem Praktiker innerhalb
kürzester Zeit, zum gesuchten Spezialproblem vorzustoßen. Der Xanke besticht zudem durch seine besondere Aktualität.
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