Richterin Katja Weidner
04.08.2007
Handlicher Kommentar
Eine Rezension zu:
Michael Lemke/Andreas Mosbacher
Ordnungswidrigkeitengesetz
Kommentar
2., neu bearbeitete Auflage
C.F. Müller, Heidelberg 2006, 956 Seiten, 79,- €
ISBN 3-8114-0862-3
http://www.cfmueller-verlag.de
Die Neuauflage des in der Praxis gut aufgenommenen Kurzkommentars zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erscheint in verändertem Gewand und in grundlegend überarbeiteter
Form. Sämtliche Änderungen erhöhen den Nutzen des Werkes. Das Format wurde dem der Kurzkommentar-Reihe des C.F. Müller Verlages angepasst. Ergebnis ist ein überaus
handliches Buch, das problemlos zur Mitnahme in Verhandlungen oder zur Arbeit unterwegs geeignet ist. Ermöglicht wurde das praktische Format durch den Verzicht auf einen
zahlreiche weitere – ohnehin in den einschlägigen Rechtssammlungen auffindbare – Bundes- und Landesgesetze abdruckenden Anhang, der in der Vorauflage noch über
40% des Werkes in Anspruch nahm.
Auch inhaltlich wurde der – aufgrund der Mitarbeit von Andreas Mosbacher erstmals im Team verfasste – Kommentar durchgehend überarbeitet. Die Autoren
haben zahlreiche Abschnitte neu gefasst, wobei die konsequente Praxisorientierung, die bereits die Vorauflage geprägt hat, beibehalten wurde. Auf die Auseinandersetzung und
Aufarbeitung dogmatischer Lehrstreitigkeiten wurde wiederum verzichtet und das Augenmerk auf die in der Praxis bedeutsamen Problembereiche gelenkt. Das Ergebnis sind überaus
leicht zugängliche Erläuterungen, die sicher über den Stand der Rechtsprechung informieren.
Eingearbeitet wurden zudem die erneut einschneidenden Gesetzesänderungen sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Lesenswert sind insoweit etwa die
instruktiven Erläuterungen des durch das Justizkommunikationsgesetz neu eingeführten Zwölften Abschnitts des OWiG zur Behandlung elektronischer Dokumente und der für die
Zukunft ins Auge gefassten elektronischen Aktenführung im Bußgeldverfahren.
Gesamteindruck:
Alles in allem ist es den Autoren gelungen, den Erfolgsweg des Werkes fortzuschreiben und einen für Einsteiger wie Erfahrene empfehlenswerten Kurzkommentar vorzulegen.
Gerade wer nicht täglich mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht befasst ist, wird die prägnante und übersichtliche Darstellung zu schätzen wissen und sich zügig über die zur
Bearbeitung anstehenden Fragen vergewissern können.
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